... über die Eignungsprüfung
Interessenten ohne Erststudium (Beruflich Qualifizierte), erhalten durch die bestandene Eignungsprüfung die Möglichkeit einen Masterabschluss, also einen akademischen Grad, zu erlangen.
Durch die erfolgreich abgeschlossene Eignungsprüfung wird ein Kenntnisstand nachgewiesen, der dem eines ersten Hochschulabschlusses entspricht. Somit ist die Zulassung zum Masterstudium möglich.
Gesetzliche Grundlage der Eignungsprüfung: § 20 Abs. 3 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
(3) Ein weiterbildender Masterstudiengang ist ein Studiengang, der in der Regel neben der Hochschulzugangsberechtigung einen einschlägigen berufsqualifizierenden Studienab-schluss und das besondere Eignungserfordernis einer einschlägigen Berufserfahrung voraussetzt. Zu weiterbildenden Masterstudiengängen können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen; Berufsausbildung und -erfahrung müssen einen fach-lichen Bezug zum angestrebten Studium aufweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen im Rahmen einer Eignungsprüfung einen Kenntnisstand nachweisen, der dem eines für den angestrebten Studiengang einschlägigen ersten Hochschulabschlusses entspricht. § 60 (Hochschulzugang) bleibt unberührt.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der gelben Dokumentenbox zum Download oder HIER.
Haben Sie Fragen zur Eignungsprüfung? Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Gerne prüfen wir vorab, ob die Zulassung zur Eignungsprüfung, wie auch zum Studium, möglich wäre.