Studieninteressierte ohne ersten akademischen Hochschulabschluss (Beruflich Qualifizierte) können den Masterabschluss über den Weg der Eignungsprüfung (EP) erreichen. Notwendig hierfür sind die unten aufgeführten "Zulassungsvoraussetzungen".
Die Eignungsprüfung kann vor Studienbeginn oder zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. nach dem dreisemestrigen Zertifikatstudium, abgelegt (siehe "Ablaufvarianten") werden.
Allgemeines
Das Zertifikatstudium bietet Studierenden ohne ersten Hochschulabschluss (Beruflich Qualifizierte) die Möglichkeit das Hochschulgesamtzertifikat zu erlangen.
Im Studienprogramm des FSZ studieren Master- und Zertifikatstudierende in den ersten drei Studiensemestern inhaltlich identische Module und legen gemeinsam die Modulprüfungen ab. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Abschlüssen, Zulassungsvoraussetzungen und Inhalten unserer Masterstudiengänge.
Durch die erfolgreich abgeschlossene Eignungsprüfung weisen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Kenntnisstand nach, der dem eines ersten akademischen Hochschulabschlusses entspricht.
Die Eignungsprüfung findet zweimal jährlich, im Sommersemester und Wintersemester, statt und umfasst ca. ein halbes Jahr.
Ablauf der Eignungsprüfung
Die vom zfh zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Eignungsprüfung absolvieren.
Insgesamt müssen Sie im Rahmen der Eignungsprüfung drei Klausuren á 60 Minuten schreiben. Die Klausuren werden von den Studiengangsleitern erstellt und aus dem technisch-wirtschaftlichen Bereich generiert. Die Lerninhalte und Kompetenzen finden Sie detailliert in der Prüfungsordnung Anlage 7.
Auf Antrag kann eine einzige Klausur erlassen werden, wenn die Kenntnisse und Kompetenzen (gemäß Anlage 7 der Prüfungsordnung) durch eine zertifizierte Weiterbildung in ausreichendem Umfang nachgewiesen werden können. Der Prüfungsausschuss des Studiengangs entscheidet über eine mögliche Anerkennung.
Zum Abschluss der Eignungsprüfung müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine wissenschaftliche Zulassungsarbeit anfertigen und diese in einem Kolloquium präsentieren.
Welche Informationen erhalten Sie und wie bereiten Sie sich auf die Eignungsprüfung vor?
Informationen zu Lernmaterialien zur Vorbereitung der Klausuren und der Anfertigung der wissenschaftlichen Zulassungsarbeit , sowie die Klausurtermine werden den zugelassenen EP-Teilnehmern rechtzeitig vor Semesterbeginn per E-Mail mitgeteilt.
Zusätzlich findet vor Beginn des Semesters ein digitales Zoom-Meeting mit den Studiengangsleitern statt, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den Ablauf der Eignungsprüfung informiert werden. Im Rahmen dieses Meetings werden auch die angebotenen Themen der wissenschaftlichen Zulassungsarbeit von den Studiengangsleitern ausgegeben und zur Bearbeitung zugewiesen. Die Themen der Zulassungsarbeit nehmen Bezug auf die Ausbildung und Berufspraxis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Wie unter "Ablauf der Eignungsprüfung" erwähnt, kann auf Antrag eine einzige Klausur erlassen werden. Informationen zur möglichen Anerkennung extern erbrachter Leistungen alternativ für diese Klausur werden ebenfalls vorgestellt.
Sie bereiten sich auf alle Prüfungsteile eigenständig mit den vom FSZ angegebenen und per E-Mail zur Verfügung gestellten Informationen und Studienmaterialien vor. Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Klausuren und der wissenschaftlichen Zulassungsarbeit ein.
Die Zulassung zur wissenschaftlichen Zulassungsarbeit erfolgt, nachdem alle drei Klausuren bestanden sind. Die wissenschaftliche Zulassungsarbeit soll 30 Seiten umfassen und innerhalb von drei Monaten angefertigt werden. Zum Abschluss der Eignungsprüfung müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihre wissenschaftliche Zulassungsarbeit in einem Kolloquium präsentieren. Die Präsentation sollte zwischen 15-20 Minuten dauern, die Gesamtdauer des Kolloquiums 40 Minuten nicht überschreiten.
Wir empfehlen die Eignungsprüfung nicht während eines laufenden Studiensemesters zu absolvieren, da der Workload zu hoch wäre.
Wann gilt die Eignungsprüfung als bestanden?
Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 50 Prozentpunkte erreicht wurden. Jede Prüfungsleistung muss mit 50% bestanden werden. Alle Prüfungsteile der Eignungsprüfung können zweimal wiederholt werden. .
Zulassungsvoraussetzungen
Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- abgeschlossene Berufsausbildung,
- 3-jährige Berufspraxis (diese muss dem angestrebten Studiengang eindeutig zuzuordnen sein)
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (beispielsweise Fachhochschulreife, Abitur, Meister- oder Technikerabschluss, Fachwirte, Weiterbildungen nach § 53 und 54 BBiG, § 42 HwO)
Anmeldung zur Eignungsprüfung
Die Anmeldung erfolgt über das Bewerbungsportal des zfh.
Bei der Bewerbung sind folgende Nachweise einzureichen:
- Anschreiben, unterschrieben und mit einer kurzen Darstellung, welchen Studiengang Sie anstreben;
- Bestätigung, dass Sie bislang noch keine, bzw. einer Eignungsprüfung vergleichbare Prüfung abgelegt haben;
- Lebenslauf, tabellarisch, unterschrieben;
- Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung;
- Nachweis der 3-jährigen Berufspraxis und
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Bei Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber ist die vollständige Adresse und ein Ansprechpartner, an den der Gebührenbescheid adressiert werden soll, anzugeben.
Sie haben noch Fragen oder benötigen eine individuelle Beratung?
Bei Fragen beraten wir Sie gerne telefonisch unter 0641 - 3590 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Kosten und Anmeldezeitraum
Wenn Sie die Eignungsprüfung ablegen möchten, bewerben Sie sich bitte über das Bewerbungsportal des zfh für die Teilnahme am Eignungssemester: Link zum Bewerberportal.
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um die
- Anmeldung zur Eignungsprüfung im Wintersemester bis zum 15.07. des Jahres bzw.
- Anmeldung zur Eignungsprüfung im Sommersemester bis zum 15.12. des Vorjahres.
Die Kosten des Eignungssemesters betragen 800 €.