Stand: 16.11.2023
Bachelorarbeit mit Kolloquium
Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Zusammenhänge ihres oder seines Faches überblickt und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen grundlegenden Fachkenntnisse und Kompetenzen erworben hat.
FAQs zur Bachelorarbeit mit Kolloquium
Wo finde ich die Anträge/Bescheinigungen für die Bachelorarbeit mit Kolloquium?
Die Dokumente zur Bachelorarbeit mit Kolloquium, sowie eine Checkliste Bachelorarbeit mit Kolloquium finden Sie hier:
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente-formulare
Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllen?
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann erst erfolgen, wenn alle Module des Studiengangs bis auf max. 2 bestanden sind. Die Projektphase muss erfolgreich abgeschlossen sein. (Bescheinigung über Abschluss der Projektphase muss vorliegen – Projektseminar-Vortrag muss noch nicht durchgeführt sein)
Kann ich die Bachelorarbeit in einem Unternehmen durchführen?
Nach Abschluss der Projektphase, während der die Erarbeitung des Bachelor-Projektes (unter Anleitung THM interner und externer Betreuer) erfolgen soll, steht es Ihnen frei auch die Bachelorthesis in einem Unternehmen zu bearbeiten. (Entsprechende Absprachen treffen Sie mit Ihrem Erstprüfer/Ihrer Erstprüferin an der THM)
Beachten Sie bitte, dass es eine freiwillige Leistung ist, die Bachelorthesis in einem Unternehmen zu bearbeiten und somit keine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum durch die THM ausgestellt werden kann.
Wie funktioniert die Zulassung zur Bachelorarbeit?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Bachelorarbeit, müssen:
- Der vollständig ausgefüllte „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“
- Die Betreuungsbestätigungen Ihrer beiden Prüfer/innen an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
Vor Beginn der Bearbeitungszeit digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung.
Wo finde ich die Leitlinie zur Erstellung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten?
Nachdem Sie zur Bachelorarbeit zugelassen wurden, werden Sie automatisch in den Moodle-Kurs „wissenschaftliche Abschlussarbeiten“ eingeschrieben und haben Zugriff auf die Leitlinie zur Erstellung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.
Wie funktioniert die Abgabe der Bachelorarbeit in digitaler Form?
Abgaben von Bachelorarbeiten reichen Sie bitte fristgerecht, in PDF-Format, digital per E-Mail an das Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein. Ihre Abschlussarbeit muss spätestens am Ihnen mitgeteilten Abgabetag (bis 23:59 Uhr) digital per Mail im Dekanatsbüro eingehen.
Wo kann ich die gebundenen Exemplare meiner Bachelorarbeit abgegeben?
Die gebundenen Ausfertigungen von Abschlussarbeiten können wie folgt abgegeben werden:
Während der Öffnungszeiten des Dekanatsbüros
Sprechzeiten (auch nach vorheriger Anmeldung über Moodle):
Montag: 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 11:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 12:00 - 13:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten des Dekanatsbüros können Abschlussarbeiten auch an folgenden Stellen abgegeben werden:
- Briefkasten Dekanat GES (Gebäude B14, 2. Stock 07:45 bis 18 Uhr)
- THM InfoCenter (Gebäude A22)
- Außenbriefkasten der THM (Gebäude A11)
- Per Post (Postanschrift: THM Fachbereich Gesundheit, Wiesenstr. 14, 35390 Gießen)
Wie melde ich mich zum Kolloquium an?
Den Termin zum Kolloquium vereinbaren Sie mit Ihren Prüfern/Prüferinnen. Anschließend reichen Sie den
- vollständig ausgefüllten „Antrag auf Zulassung zum Kolloquium“
per E-Mail im Dekanatsbüro ein. Setzen Sie beide Prüfer/innen in CC. Beide Prüfer/Prüferinnen müssen den Termin durch eine
- Bestätigungsemail oder durch (digitale) Unterschrift auf dem Antrag
an das Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bestätigen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihre Einladung zum Kolloquium per E-Mail.