Stand: 16.06.2023
Bachelor Medizinisches Management
Der Bachelorstudiengang Medizinisches Management des Fachbereichs Gesundheit der Technischen Hochschule Mittelhessen beinhaltet zwei aufeinander folgende Praxisphasen (Berufspraktische Phase (BPP) und Projektphase). Diese finden im 6. und 7. Studiensemester statt und bilden den ersten Teil des Abschlusssemesters. Die Praxisphasen sollen auf die sich anschließende Bachelorarbeit vorbereiten.
Berufspraktische Phase (BPP)
Das Praktikum hat das Ziel, die Studierenden, mit Funktionsbereichen und Arbeitsabläufen in der Praxis vertraut zu machen und an die medizinischen Berufsgruppen heranzuführen. Die Studierenden können ihr eigenes berufliches Selbstverständnis reflektieren und sich kritisch mit der beruflichen Realität und den betrieblichen Anforderungen auseinandersetzten.
Wo finde ich Informationen zur BPP?
Informationen zur BPP finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur BPP sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf der BPP finden Sie in der Checkliste zur BPP.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf folgender Seite veröffentlicht:
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente
Wo kann ich die BPP durchführen?
Die BPP soll in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt werden. Das Praktikum hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden.
Die Bewerbung um eine geeignete Praktikumsstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Die Ausrichtung der Berufspraktischen Phase (BPP) sollte sich an den Schwerpunktmodulen orientieren.
Eine Liste mit Unternehmen, die zur Absolvierung der BPP geeignet sind, finden Sie hier: https://moodle.thm.de/mod/data/view.php?id=535857 (Zugriff nur intern über Moodle möglich). Es sind selbstverständlich auch Tätigkeiten in Unternehmen möglich, die aktuell noch nicht in der Liste aufgeführt sind. Diese müssen aber auf Eignung geprüft werden. Wenden Sie sich dazu an ihren Betreuer oder das Dekanat.
Muss die BPP in einem Praktikumsbetrieb absolviert werden, der zum gewählten Schwerpunkt passt?
Die Ausrichtung der Berufspraktischen Phase sollte sich an den Schwerpunkten orientieren. Nach Möglichkeit durchlaufen die Studierenden während des Praktikums im Rotationsverfahren eine Auswahl aus Abteilungen, die mit dem Praktikumsbetrieb festgelegt werden und übernehmen hier, soweit möglich, unter Anleitung Teilaufgaben. Die Praktikumsstelle entscheidet, in welchem zeitlichen Umfang und in welcher Abteilung die Studierenden eingesetzt werden. Wichtig ist die Möglichkeit, in verschiedene Abläufe aus dem Gesundheitsbereich Einblick zu gewinnen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die BPP anzumelden?
Die BPP findet in der Regel im 6. Semester statt. Für die Zulassung müssen mindestens 120 CrP aus den ersten 5 Semestern erbracht sein.
Frühestmöglicher Beginn der Berufspraktischen Phase ist in der vorlesungsfreien Zeit nach den Vorlesungen im 5. Semester.
Wie lange dauert die BPP?
Für die BPP ist ein Zeitraum von 10 Wochen in Vollzeit oder 50 Tagen in Teilzeit an min. 3 Tage pro Woche vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die jeweilige Praxisphase auf maximal 16 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente#pruefungsausschuss-fachbereich-gesundheit-ges
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praktikumsstelle. Sollte die Praktikumsstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wann kann ich die BPP durchführen?
Sobald Sie die Voraussetzungen (mindestens 120 CrP aus den ersten 5 Semestern müssen erbracht sein.) erfüllen, können Sie den Antrag zur BPP stellen. Einen festgelegten Zeitraum (z.B. Semesterbeginn) gibt es hierbei nicht. Frühester Beginn ist die vorlesungsfreie Zeit im 5. Semester.
Wo finde ich die Formulare für die BPP?
Die Dokumente zur BPP, sowie eine Checkliste BPP finden Sie hier: https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente#formulare-2
Wie funktioniert die Zulassung zur BPP
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur BPP, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur BPP“,
- ein mit dem Praktikumsbetrieb geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
vor Beginn der BPP digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur BPP. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der BPP noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der BPP per E-Mail im Dekanatsbüro eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der BPP vorliegen, zählt die Durchführung des Praktikums als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Können BPP und Projektphase in einem Unternehmen bzw. direkt hintereinander absolviert werden?
Die gesamte Praxisphase (Berufspraktische Phase und Projektphase) kann an einer Projektstelle stattfinden. Sollten die Berufspraktische Phase (BPP) und Projektphase (PP) in einem Unternehmen absolviert werden, müssen für einen direkten Übergang von der BPP zur Projektphase am letzten Tag der BPP folgende Unterlagen per Mail im Dekanatsbüro eingereicht werden:
- „Bescheinigung über Abschluss der BPP“
- „Antrag zur Projektphase“
- Praktikumsvertrag zur Projektphase
- Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
Der Vortrag und der Bericht zur BPP müssen für die Zulassung zur Projektphase noch nicht bestanden sein.
Wie melde ich mich zum BPP-Vortrag an?
Voraussetzung für die Zulassung zum BPP-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der BPP“
- Abgabe „Bestätigung des schriftlichen Praktikumsberichts“ inklusive Bestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
- Einreichen „Anmeldung zum BPP-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.
Kann die BPP verkürzt werden?
Praktische Tätigkeiten von Studierenden können nur dann auf die Praxisphasen angerechnet werden, wenn die Tätigkeit auf einem Ausbildungsstand basiert, der den ersten vier Semestern des Studiengangs Medizinisches Management entspricht. Über eine ganze oder teilweise Anrechnung auf die Praxisphasen entscheidet, auf Antrag, der Prüfungsausschuss.
Eine Anrechnung ist grundsätzlich nur für gleichwertige Tätigkeiten möglich, die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 8 Wochen ausgeübt wurden. Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage im Dekanatsbüro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Projektphase
Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die zwingend eine Anwendung des im Bachelorstudium Erlernten verlangen. Die Ausrichtung der Projektphase sollte sich an den Schwerpunktmodulen orientieren. Die Projektphase kann auf die Lerninhalte und Aufgabenstellungen der Berufspraktischen Phase aufbauen. Die Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der Projektphase definiert und festgelegt. Hier können die Studierenden die, während der Berufspraktischen Phase, gewonnenen Erkenntnisse vertiefen und sich auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereiten.
Wo finde ich Informationen zur Projektphase?
Informationen zur Projektphase finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur Projektphase sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf der Projektphase finden Sie in der Checkliste zur Projektphase.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf folgender Seite veröffentlicht:
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente
Wo kann ich die Projektphase durchführen?
Die Projektphase soll in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) Unter Anleitung (THM interne und externe Betreuer) erarbeiten die Studierenden ihr Bachelor-Projekt.
Die Bewerbung um eine geeignete Projektstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Projektstelle vorzuschlagen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die Projektphase anzumelden?
Die Projektphase findet in der Regel im 7. Semester statt. Für die Zulassung müssen mindestens 144 CrP aus den ersten 6 Semestern erbracht sein. Die Bescheinigung über Abschluss der Berufspraktischen Phase muss bei Beantragung vorliegen.
Wie lange dauert die Projektphase?
Für die Projektphase sind 10 Wochen in Vollzeit vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die jeweilige Praxisphase auf maximal 16 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden.
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente#pruefungsausschuss-fachbereich-gesundheit-ges
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praxisstelle. Sollte die Praxisstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wann kann ich die Projektphase durchführen?
Sobald Sie die Voraussetzungen (mindestens 144 CrP müssen erreicht sein und die Bescheinigung über Abschluss der BPP muss vorliegen) erfüllen, können Sie sich zur Projektphase anmelden. Einen festgelegten Zeitraum (z.B. Semesterbeginn) gibt es hierbei nicht.
Wo finde ich die Formulare für die Projektphase?
Die Dokumente zur Projektphase, sowie eine Checkliste zur Projektphase finden Sie hier: https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente#formulare-2
Wie funktioniert die Zulassung zur Projektphase?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Projektphase, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Projektphase“,
- ein mit dem Praktikumsbetrieb geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
vor Beginn der Projektphase digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur Projektphase. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der Projektphase noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der Projektphase per E-Mail im Dekanat GES eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der Projektphase vorliegen, zählt die Durchführung des Praktikums als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Können BPP und Projektphase in einem Unternehmen bzw. direkt hintereinander absolviert werden?
Die gesamte Praxisphase (Berufspraktische Phase und Projektphase) kann an einer Projektstelle stattfinden. Sollten die Berufspraktische Phase (BPP) und Projektphase (PP) in einem Unternehmen absolvieren werden, müssen für einen direkten Übergang von der BPP zur Projektphase am letzten Tag der BPP folgende Unterlagen per Mail im Dekanat GES eingereicht werden:
- „Bescheinigung über Abschluss der BPP“
- „Antrag zur Projektphase“
- Praktikumsvertrag zur Projektphase
- Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
Der Vortrag und der Bericht zur BPP müssen für die Zulassung zur Projektphase noch nicht bestanden sein.
Wie melde ich mich zum Projektseminar-Vortrag an?
Voraussetzung für die Zulassung zum Projektseminar-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der Projektphase“
- Einreichen „Anmeldung zum Projektseminar-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.
Bachelor Medizinische Informatik
Praktikum im Gesundheitswesen
Das Praktikum hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden. Mit dem Durchlaufen verschiedener Themenbereiche, können die Studierenden die jeweiligen, spezifischen Anforderungen an Medizininformatiker erkennen.
Wo finde ich Informationen zum Praktikum im Gesundheitswesen?
Informationen zum Praktikum finden Sie im Modulblatt sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf des Praktikums finden Sie in der Checkliste zum Praktikum im Gesundheitswesen.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf folgender Seite veröffentlicht:
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente
Wo kann ich das Praktikum im Gesundheitswesen durchführen?
Das Praktikum wird in Abstimmung mit der Studiengangsleitung in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt. Das Praktikum hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden.
Eine Liste mit Unternehmen, die zur Absolvierung des Praktikums im Gesundheitswesen geeignet sind, finden Sie hier: https://moodle.thm.de/mod/data/view.php?id=535857 (Zugriff nur intern über Moodle möglich). Es sind selbstverständlich auch Tätigkeiten in Unternehmen möglich, die aktuell noch nicht in der Liste aufgeführt sind. Diese müssen aber auf Eignung geprüft werden. Wenden Sie sich dazu an ihren Betreuer oder das Dekanat.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für das Praktikum im Gesundheitswesen anzumelden?
Das Praktikum im Gesundheitswesen findet in der Regel im 5. Semester statt. Für die Zulassung zum Praktikum im Gesundheitswesen müssen bis einschließlich des 3. Semesters alle der in der Prüfungsordnung (Anlage 1) angegebenen Module erfolgreich absolviert sein.
Wo finde ich die Formulare für das Praktikum im Gesundheitswesen?
Die Dokumente zum Praktikum im Gesundheitswesen, sowie eine Checkliste Praktikum im Gesundheitswesen finden Sie hier:
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente#formulare
Erklärung und Merkblatt zum Praktikum erhalten Sie nach Prüfung Ihres Antrags im Dekanatsbüro. Sie werden hierzu per Mail informiert.
Wie funktioniert die Zulassung zum Praktikum im Gesundheitswesen?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zum Praktikum im Gesundheitswesen, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zum Praktikum im Gesundheitswesen“,
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro),
- die ausgefüllte „Erklärung zum Praktikum im Gesundheitswesen“ (erhältlich im Dekanatsbüro)
vor Beginn des Praktikums digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zum Praktikum im Gesundheitswesen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Projektphase
In der Projektphase soll die Studentin oder der Student Studiengangs adäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben. Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die inhaltlich der Studienrichtung des Bachelorstudiums entsprechen. Die Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der Projektphase definiert und festgelegt. Hier können die Studierenden die, während des Studiums, gewonnenen Erkenntnisse vertiefen und unter Anleitung (THM interne und externe Betreuer) ihr Bachelor-Projekt erarbeiten.
Wo finde ich Informationen zur Projektphase?
Informationen zur Projektphase finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur Projektphase sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf der Projektphase finden Sie in der Checkliste zur Projektphase.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf folgender Seite veröffentlicht:
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente
Wo kann ich die Projektphase durchführen?
Die Projektphase soll in einem geeigneten Unternehmen so durchgeführt werden, dass ein möglichst hohes Maß an Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten erworben werden kann.
Die Bewerbung um eine geeignete Projektstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Projektstelle vorzuschlagen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die Projektphase anzumelden?
Die Projektphase findet in der Regel im 6. Semester statt. Für die Zulassung zur Projektphase müssen bis einschließlich des 5. Semesters alle in der Prüfungsordnung (Anlage 1) angegebenen Module bis auf maximal 2 Module erfolgreich absolviert sein.
Wie lange dauert die Projektphase?
Für die Projektphase sind 12 Wochen in Vollzeit vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die jeweilige Praxisphase auf maximal 18 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden.
https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente#pruefungsausschuss-fachbereich-gesundheit-ges
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praktikumsstelle. Sollte die Praxisstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wo finde ich die Formulare für die Projektphase?
Die Dokumente zur Projektphase, sowie eine Checkliste zur Projektphase finden Sie hier: https://www.thm.de/ges/studium/allgemeines/dokumente#formulare-2
Wie funktioniert die Zulassung zur Projektphase?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Projektphase, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Projektphase“,
- ein mit dem Praktikumsbetrieb geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
vor Beginn der Projektphase digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur Projektphase. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der Projektphase noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der Projektphase per E-Mail im Dekanat GES eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der Projektphase vorliegen, zählt die Durchführung des Praktikums als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Wie melde ich mich zum Projektseminar-Vortrag an?
Voraussetzung für die Zulassung zum Projektseminar-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der Projektphase“
- Einreichen „Anmeldung zum Projektseminar-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu.
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.