Bachelor Med. Informatik PO 2016
FAQ's Praktikum im Gesundheitswesen - PO 2016
Das Praktikum hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden. Mit dem Durchlaufen verschiedener Themenbereiche, können die Studierenden die jeweiligen, spezifischen Anforderungen an Medizininformatiker erkennen.
Wo finde ich Informationen zum Praktikum im Gesundheitswesen?
Informationen zum Praktikum finden Sie im Modulblatt sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf des Praktikums finden Sie in der Checkliste zum Praktikum im Gesundheitswesen.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf der Seite "Dokumente/Formulare" veröffentlicht.
Wo kann ich das Praktikum im Gesundheitswesen durchführen?
Das Praktikum wird in Abstimmung mit der Studiengangsleitung in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt. Das Praktikum hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden.
Eine Liste mit Unternehmen, die zur Absolvierung des Praktikums im Gesundheitswesen geeignet sind, finden Sie im Moodlekurs (Zugriff nur intern über Moodle möglich). Es sind selbstverständlich auch Tätigkeiten in Unternehmen möglich, die aktuell noch nicht in der Liste aufgeführt sind. Diese müssen aber auf Eignung geprüft werden. Wenden Sie sich dazu an ihren Betreuer oder das Dekanat.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für das Praktikum im Gesundheitswesen anzumelden?
Das Praktikum im Gesundheitswesen findet in der Regel im 5. Semester statt. Für die Zulassung zum Praktikum im Gesundheitswesen müssen bis einschließlich des 3. Semesters alle der in der Prüfungsordnung (Anlage 1) angegebenen Module erfolgreich absolviert sein.
Wo finde ich die Formulare für das Praktikum im Gesundheitswesen?
Die Formulare zum Praktikum im Gesundheitswesen, sowie eine Checkliste Praktikum im Gesundheitswesen finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare.
Erklärung und Merkblatt zum Praktikum erhalten Sie nach Prüfung Ihres Antrags im Dekanatsbüro. Sie werden hierzu per Mail informiert.
Wie funktioniert die Zulassung zum Praktikum im Gesundheitswesen?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zum Praktikum im Gesundheitswesen, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zum Praktikum im Gesundheitswesen“,
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro),
- die ausgefüllte „Erklärung zum Praktikum im Gesundheitswesen“ (erhältlich im Dekanatsbüro)
vor Beginn des Praktikums digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zum Praktikum im Gesundheitswesen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Ich habe das Praktikum abgeschlossen, wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Abschluss des Praktikums muss die Bescheinigung über Abschluss des Praktikums im Gesundheitswesen mit Angabe der geleisteten Arbeitstage im Dekanat GES eingereicht werden. Die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage unter Dokumente/Formulare.
Weiterhin muss der Bericht zum Praktikum bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der THM eingereicht werden. Anschließend kann ein Termin zur mündlichen Prüfung oder zum Vortrag (Prüfungsleistung) mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin vereinbart werden.
FAQ's Projektphase - PO 2016
In der Projektphase soll die Studentin oder der Student Studiengangs adäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben. Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die inhaltlich der Studienrichtung des Bachelorstudiums entsprechen. Die Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der Projektphase definiert und festgelegt. Hier können die Studierenden die, während des Studiums, gewonnenen Erkenntnisse vertiefen und unter Anleitung (THM interne und externe Betreuer) ihr Bachelor-Projekt erarbeiten.
Wo finde ich Informationen zur Projektphase?
Informationen zur Projektphase finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur Projektphase sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf der Projektphase finden Sie in der Checkliste zur Projektphase.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf der Seite "Dokumente/Formulare" veröffentlicht.
Wo kann ich die Projektphase durchführen?
Die Projektphase soll in einem geeigneten Unternehmen so durchgeführt werden, dass ein möglichst hohes Maß an Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten erworben werden kann.
Die Bewerbung um eine geeignete Projektstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Praxisstelle vorzuschlagen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die Projektphase anzumelden?
Die Projektphase findet in der Regel im 6. Semester statt. Für die Zulassung zur Projektphase müssen bis einschließlich des 5. Semesters alle in der Prüfungsordnung (Anlage 1) angegebenen Module bis auf maximal 2 Module erfolgreich absolviert sein.
Wie lange dauert die Projektphase?
Für die Projektphase sind 12 Wochen in Vollzeit vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die jeweilige Praxisphase auf maximal 18 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare im Bereich Prüfungsausschuss.
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praxisstelle. Sollte die Praxisstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wann kann ich die Projektphase durchführen?
Sobald Sie die Voraussetzungen (alle Module der ersten 5 Semester bis auf maximal 2 müssen bestanden sein) erfüllen, können Sie sich zur Projektphase anmelden. Einen festgelegten Zeitraum für die Durchführung der Projektphase (z.B. Semesterbeginn) gibt es hierbei nicht.
Wo finde ich die Formulare für die Projektphase?
Die Formulare zur Projektphase, sowie eine Checkliste zur Projektphase finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare.
Wie funktioniert die Zulassung zur Projektphase?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Projektphase, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Projektphase“,
- ein mit der Praxisstelle geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
vor Beginn der Projektphase digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur Projektphase. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der Projektphase noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der Projektphase, vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit, per E-Mail im Dekanat GES eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der Projektphase vorliegen, zählt die Durchführung des Praktikums als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Ich habe meine Projektphase abgeschlossen, wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Abschluss der Projektphase muss die Bescheinigung über Abschluss der Projektphase mit Angabe der geleisteten Arbeitstage im Dekanat GES eingereicht werden. Die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage unter Dokumente/Formulare.
Weiterhin muss der Bericht zur Projektphase bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der THM eingereicht werden. Anschließend können Sie sich zum Projektseminar-Vortrag (Prüfungsleistung) anmelden.
Wie melde ich mich zum Projektseminar-Vortrag an?
Voraussetzung für die Zulassung zum Projektseminar-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der Projektphase“
- Antrag einreichen „Anmeldung zum Projektseminar-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu.
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Nein, auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.
Bachelor Digitale Medizin PO 2023
FAQ's Praktikum im Gesundheitswesen - PO 2023
Das Praktikum hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden. Mit dem Durchlaufen verschiedener Themenbereiche, können die Studierenden die jeweiligen, spezifischen Anforderungen im Beruf erkennen.
Wo finde ich Informationen zum Praktikum im Gesundheitswesen?
Informationen zum Praktikum im Gesundheitswesen finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase, im Modulblatt zum Praktikum im Gesundheitswesen sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf finden Sie in der „Checkliste zum Praktikum im Gesundheitswesen“.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf der Seite "Dokumente/Formulare" veröffentlicht.
Wo kann ich das Praktikum im Gesundheitswesen durchführen?
Das Praktikum wird in Abstimmung mit der Studiengangsleitung in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt. Das Praktikum im Gesundheitswesen hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für das Praktikum im Gesundheitswesen anzumelden?
Das Praktikum im Gesundheitswesen findet in der Regel im 6. Semester statt. Für die Zulassung müssen mindestens 120 CrP aus den ersten 5 Semestern erbracht sein.
Frühestmöglicher Beginn des Praktikums im Gesundheitswesen ist in der vorlesungsfreien Zeit nach den Vorlesungen im 5. Semester.
Wie lange dauert das Praktikum?
Für das Praktikum im Gesundheitswesen ist ein Zeitraum von 8 Wochen in Vollzeit oder 40 Tagen in Teilzeit an min. 3 Tagen pro Woche vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen das Praktikum im Gesundheitswesen auf maximal 16 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare im Bereich Prüfungsausschuss.
Kann das Praktikum im Gesundheitswesen verkürzt werden?
Praktische Tätigkeiten von Studierenden können nur dann auf das Praktikum im Gesundheitswesen angerechnet werden, wenn die Tätigkeit auf einem Ausbildungsstand basiert, der den ersten vier Semestern des Studiengangs Digitale Medizin entspricht. Über eine ganze oder teilweise Anrechnung auf die Praxisphasen entscheidet, auf Antrag, der Prüfungsausschuss.
Eine Anrechnung ist grundsätzlich nur für gleichwertige Tätigkeiten möglich, die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 8 Wochen ausgeübt wurden. Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage im Dekanatsbüro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praxisstelle. Sollte die Praxisstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wo finde ich die Formulare für das Praktikum im Gesundheitswesen?
Die Formulare zum Praktikum im Gesundheitswesen, sowie eine Checkliste zum Praktikum im Gesundheitswesen finden Sie unter Dokumente/Formulare.
Wie funktioniert die Zulassung zum Praktikum im Gesundheitswesen?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zum Praktikum im Gesundheitswesen, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zum Praktikum im Gesundheitswesen“,
- ein mit der Praxisstelle geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro),
vor Beginn des Praktikums im Gesundheitswesen digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zum Praktikum im Gesundheitswesen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung des Praktikums im Gesundheitswesen noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns des Praktikums, vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit in der Praxisstelle, per E-Mail im Dekanatsbüro eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn des Praktikums im Gesundheitswesen vorliegen, zählt die Durchführung als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Wo erhalte Ich die Leitlinie zum Praktikum im Gesundheitswesen?
Nach Beantragung des Praktikums im Gesundheitswesen über das Dekanat GES werden Sie in den Moodle-Kurs „Praktikum im Gesundheitswesen“ eingeschrieben. Hier erhalten Sie die Leitlinie zum Praktikum im Gesundheitswesen, sowie weitere Informationen.
Ich habe mein Praktikum im Gesundheitswesen abgeschlossen, wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Abschluss des Praktikums muss die Bescheinigung über Abschluss des Praktikums im Gesundheitswesen mit Angabe der geleisteten Arbeitstage im Dekanat GES eingereicht werden. Die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage unter Dokumente/Formulare.
Weiterhin muss der Bericht zum Praktikum bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der THM eingereicht werden. Nach der Bewertung des Berichts, können Sie sich zum Vortrag zum Praktikum (Prüfungsleistung) anmelden.
Wie melde ich mich zum Vortrag für das Praktikum im Gesundheitswesen an?
Voraussetzung für die Zulassung zum Praktikums-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss des Praktikums im Gesundheitswesen“
- Abgabe „Bestätigung des schriftlichen Praktikumsberichts“ inklusive Bestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
- Antrag einreichen „Anmeldung zum Praktikums-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu.
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Nein, auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.
Können Praktikum im Gesundheitswesen und Projektphase in einem Unternehmen bzw. direkt hintereinander absolviert werden?
Ja, die gesamte Praxisphase (Praktikum im Gesundheitswesen und Projektphase) kann an einer Praxisstelle stattfinden. Sollen Praktikum im Gesundheitswesen und Projektphase in einem Unternehmen absolviert werden, müssen für einen direkten Übergang vom Praktikum im Gesundheitswesen zur Projektphase am letzten Tag des Praktikums im Gesundheitswesen folgende Unterlagen per Mail im Dekanatsbüro eingereicht werden:
- „Bescheinigung über Abschluss des Praktikums im Gesundheitswesen“
- „Antrag zur Projektphase“
- Praktikumsvertrag zur Projektphase
- Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
Der Vortrag und der Bericht zum Praktikum im Gesundheitswesen müssen für die Zulassung zur Projektphase noch nicht bestanden sein.
Projektphase - PO2023
Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die zwingend eine Anwendung des im Bachelorstudium Erlernten verlangen. Die Ausrichtung der Projektphase sollte sich an den Schwerpunktmodulen orientieren. Die Projektphase kann auf die Lerninhalte und Aufgabenstellungen des Praktikums im Gesundheitswesen aufbauen. Die Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der Projektphase definiert und festgelegt. Hier können die Studierenden die, während des Praktikums im Gesundheitswesen, gewonnenen Erkenntnisse vertiefen und sich auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereiten.
Wo finde ich Informationen zur Projektphase?
Informationen zur Projektphase finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur Projektphase sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf der Projektphase finden Sie in der „Checkliste zur Projektphase“.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf folgender Seite "Dokumente/Formulare" veröffentlicht.
Wo kann ich die Projektphase durchführen?
Die Projektphase soll in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt werden. Unter Anleitung (THM interne und externe Betreuer) erarbeiten die Studierenden ihr Bachelor-Projekt.
Die Bewerbung um eine geeignete Praxisstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Praxisstelle vorzuschlagen.
Können Praktikum im Gesundheitswesen und Projektphase in einem Unternehmen bzw. direkt hintereinander absolviert werden?
Ja, die gesamte Praxisphase (Praktikum im Gesundheitswesen und Projektphase) kann an einer Praxisstelle stattfinden. Sollten das Praktikum im Gesundheitswesen und Projektphase in einem Unternehmen absolvieren werden, müssen für einen direkten Übergang vom Praktikum im Gesundheitswesen zur Projektphase am letzten Tag des Praktikums im Gesundheitswesen folgende Unterlagen per Mail im Dekanat GES eingereicht werden:
- „Bescheinigung über Abschluss des Praktikums im Gesundheitswesen“
- „Antrag zur Projektphase“
- Praktikumsvertrag zur Projektphase
- Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
Der Vortrag und der Bericht zum Praktikum im Gesundheitswesen müssen für die Zulassung zur Projektphase noch nicht bestanden sein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die Projektphase anzumelden?
Die Projektphase findet in der Regel im 7. Semester statt. Für die Zulassung müssen mindestens 144 CrP aus den ersten 6 Semestern erbracht sein. Die Bescheinigung über Abschluss des Praktikums im Gesundheitswesen muss bei Beantragung vorliegen.
Wie lange dauert die Projektphase?
Für die Projektphase sind 12 Wochen in Vollzeit vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die Projektphase auf maximal 16 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare im Bereich Prüfungsausschuss.
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praxisstelle. Sollte die Praxisstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wann kann ich die Projektphase durchführen?
Sobald Sie die Voraussetzungen (mindestens 144 CrP müssen erreicht sein und die Bescheinigung über Abschluss des Praktikums im Gesundheitswesen muss vorliegen) erfüllen, können Sie sich zur Projektphase anmelden. Einen festgelegten Zeitraum (z.B. Semesterbeginn) gibt es hierbei nicht.
Wo finde ich die Formulare für die Projektphase?
Die Formulare zur Projektphase, sowie eine Checkliste zur Projektphase finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare.
Wie funktioniert die Zulassung zur Projektphase?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Projektphase, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Projektphase“,
- ein mit der Praxisstelle geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
vor Beginn der Projektphase digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur Projektphase. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der Projektphase noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der Projektphase, vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit in der Praxisstelle, per E-Mail im Dekanat GES eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der Projektphase vorliegen, zählt die Durchführung des Praktikums als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Ich habe meine Projektphase abgeschlossen, wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Abschluss der Projektphase muss die Bescheinigung über Abschluss der Projektphase mit Angabe der geleisteten Arbeitstage im Dekanat GES eingereicht werden. Die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage unter Dokumente/Formulare.
Weiterhin muss der Bericht zur Projektphase bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der THM eingereicht werden. Anschließend können Sie sich zum Projekt-Vortrag (Prüfungsleistung) anmelden.
Wie melde ich mich zum Projekt-Vortrag an?
Voraussetzung für die Zulassung zum Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der Projektphase“
- Antrag einreichen „Anmeldung zum Projekt-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu.
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Nein, auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.