Der Bachelorstudiengang Medizinisches Management des Fachbereichs Gesundheit der Technischen Hochschule Mittelhessen beinhaltet zwei aufeinander folgende Praxisphasen (Berufspraktische Phase (BPP) und Projektphase). Diese finden im 6. und 7. Studiensemester statt und bilden den ersten Teil des Abschlusssemesters. Die Praxisphasen sollen auf die sich anschließende Bachelorarbeit vorbereiten.
Bachelor Med. Management PO 2016
FAQ's Berufspraktische Phase (BPP) - PO 2016
Die Berufspraktische Phase hat das Ziel, die Studierenden, mit Funktionsbereichen und Arbeitsabläufen in der Praxis vertraut zu machen und an die medizinischen Berufsgruppen heranzuführen. Die Studierenden können ihr eigenes berufliches Selbstverständnis reflektieren und sich kritisch mit der beruflichen Realität und den betrieblichen Anforderungen auseinandersetzten.
Wo finde ich Informationen zur BPP?
Informationen zur BPP finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur BPP sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf der BPP finden Sie in der Checkliste zur BPP.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf der Seite "Dokumente/Formulare" veröffentlicht.
Wo kann ich die BPP durchführen?
Die Berufspraktische Phase soll in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt werden. Die Berufspraktische Phase hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden.
Die Bewerbung um eine geeignete Praktikumsstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Die Ausrichtung der Berufspraktischen Phase (BPP) sollte sich an den Schwerpunktmodulen orientieren.
Eine Liste mit Unternehmen, die zur Absolvierung der BPP geeignet sind, finden Sie im Moodlekurs (Zugriff nur intern über Moodle möglich). Es sind selbstverständlich auch Tätigkeiten in Unternehmen möglich, die aktuell noch nicht in der Liste aufgeführt sind. Diese müssen aber auf Eignung geprüft werden. Wenden Sie sich dazu an ihren Betreuer oder das Dekanat.
Muss die BPP in einem Praktikumsbetrieb absolviert werden, der zum gewählten Schwerpunkt passt?
Die Ausrichtung der Berufspraktischen Phase sollte sich an den Schwerpunkten orientieren. Nach Möglichkeit durchlaufen die Studierenden während des Praktikums im Rotationsverfahren eine Auswahl aus Abteilungen, die mit dem Praktikumsbetrieb festgelegt werden und übernehmen hier, soweit möglich, unter Anleitung Teilaufgaben. Die Praktikumsstelle entscheidet, in welchem zeitlichen Umfang und in welcher Abteilung die Studierenden eingesetzt werden. Wichtig ist die Möglichkeit, in verschiedene Abläufe aus dem Gesundheitsbereich Einblick zu gewinnen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die BPP anzumelden?
Die Berufspraktische Phase findet in der Regel im 6. Semester statt. Für die Zulassung müssen mindestens 120 CrP aus den ersten 5 Semestern erbracht sein.
Frühestmöglicher Beginn der Berufspraktischen Phase ist in der vorlesungsfreien Zeit nach den Vorlesungen im 5. Semester.
Wie lange dauert die BPP?
Für die Berufspraktische Phase ist ein Zeitraum von 10 Wochen in Vollzeit oder 50 Tagen in Teilzeit an min. 3 Tagen pro Woche vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die jeweilige Praxisphase auf maximal 16 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare im Bereich Prüfungsausschuss.
Kann die BPP verkürzt werden?
Praktische Tätigkeiten von Studierenden können nur dann auf die Praxisphasen angerechnet werden, wenn die Tätigkeit auf einem Ausbildungsstand basiert, der den ersten vier Semestern des Studiengangs Medizinisches Management entspricht. Über eine ganze oder teilweise Anrechnung auf die Praxisphasen entscheidet, auf Antrag, der Prüfungsausschuss.
Eine Anrechnung ist grundsätzlich nur für gleichwertige Tätigkeiten möglich, die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 8 Wochen ausgeübt wurden. Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage im Dekanatsbüro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praxisstelle. Sollte die Praktikumsstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wo finde ich die Formulare für die BPP?
Die Formulare zur Berufspraktischen Phase, sowie eine Checkliste Berufspraktische Phase finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare.
Wie funktioniert die Zulassung zur BPP?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Berufspraktischen Phase, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Berufspraktischen Phase“,
- ein mit der Praxisstelle geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
vor Beginn der Berufspraktischen Phase digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur Berufspraktischen Phase. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der Berufspraktischen Phase noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der Berufspraktischen Phase, vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit in der Praxisstelle, per E-Mail im Dekanatsbüro eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der Berufspraktischen Phase vorliegen, zählt die Durchführung des Praktikums als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Ich habe meine BPP abgeschlossen, wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Abschluss der Berufspraktischen Phase muss die Bescheinigung über Abschluss der BPP mit Angabe der geleisteten Arbeitstage im Dekanat GES eingereicht werden. Die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage unter Dokumente/Formulare.
Weiterhin muss der Bericht zur Berufspraktischen Phase bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der THM eingereicht werden. Nach der Bewertung des Berichts, können Sie sich zum Vortrag zur Berufspraktischen Phase (Prüfungsleistung) anmelden.
Wie melde ich mich zum BPP-Vortrag an?
Voraussetzung für die Zulassung zum BPP-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der BPP“
- Abgabe „Bestätigung des schriftlichen Praktikumsberichts“ inklusive Bestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
- Antrag einreichen „Anmeldung zum BPP-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu.
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Nein, auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.
Können BPP und Projektphase in einem Unternehmen bzw. direkt hintereinander absolviert werden?
Ja, die gesamte Praxisphase (Berufspraktische Phase und Projektphase) kann an einer Praxisstelle stattfinden. Sollten die Berufspraktische Phase (BPP) und die Projektphase (PP) in einem Unternehmen absolviert werden, müssen für einen direkten Übergang von der BPP zur Projektphase am letzten Tag der BPP folgende Unterlagen per Mail im Dekanatsbüro eingereicht werden:
- „Bescheinigung über Abschluss der BPP“
- „Antrag zur Projektphase“
- Praktikumsvertrag zur Projektphase
- Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
Der Vortrag und der Bericht zur BPP müssen für die Zulassung zur Projektphase noch nicht bestanden sein.
Projektphase - PO 2016
Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die zwingend eine Anwendung des im Bachelorstudium Erlernten verlangen. Die Ausrichtung der Projektphase sollte sich an den Schwerpunktmodulen orientieren. Die Projektphase kann auf die Lerninhalte und Aufgabenstellungen der Berufspraktischen Phase aufbauen. Die Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der Projektphase definiert und festgelegt. Hier können die Studierenden die, während der Berufspraktischen Phase, gewonnenen Erkenntnisse vertiefen und sich auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereiten.
Wo finde ich Informationen zur Projektphase?
Informationen zur Projektphase finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur Projektphase sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf der Projektphase finden Sie in der Checkliste zur Projektphase.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf der Seite "Dokumente/Formulare" veröffentlicht.
Wo kann ich die Projektphase durchführen?
Die Projektphase soll in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt werden. Unter Anleitung (THM interne und externe Betreuer) erarbeiten die Studierenden ihr Bachelor-Projekt.
Die Bewerbung um eine geeignete Praxisstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Paxisstelle vorzuschlagen.
Können BPP und Projektphase in einem Unternehmen bzw. direkt hintereinander absolviert werden?
Ja, die gesamte Praxisphase (Berufspraktische Phase und Projektphase) kann an einer Praxisstelle stattfinden. Sollten die Berufspraktische Phase (BPP) und die Projektphase (PP) in einem Unternehmen absolviert werden, müssen für einen direkten Übergang von der BPP zur Projektphase am letzten Tag der BPP folgende Unterlagen per Mail im Dekanat GES eingereicht werden:
- „Bescheinigung über Abschluss der BPP“
- „Antrag zur Projektphase“
- Praktikumsvertrag zur Projektphase
- Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
Der Vortrag und der Bericht zur BPP müssen für die Zulassung zur Projektphase noch nicht bestanden sein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die Projektphase anzumelden?
Die Projektphase findet in der Regel im 7. Semester statt. Für die Zulassung müssen mindestens 144 CrP aus den ersten 6 Semestern erbracht sein. Die Bescheinigung über Abschluss der Berufspraktischen Phase muss bei Beantragung vorliegen.
Wie lange dauert die Projektphase?
Für die Projektphase sind 10 Wochen in Vollzeit vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die jeweilige Praxisphase auf maximal 16 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare im Bereich Prüfungsausschuss.
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praxisstelle. Sollte die Praxisstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wann kann ich die Projektphase durchführen?
Sobald Sie die Voraussetzungen (mindestens 144 CrP müssen erreicht sein und die Bescheinigung über Abschluss der BPP muss vorliegen) erfüllen, können Sie sich zur Projektphase anmelden. Einen festgelegten Zeitraum für die Durchführung der Projektphase (z.B. Semesterbeginn) gibt es hierbei nicht.
Wo finde ich die Formulare für die Projektphase?
Die Formulare zur Projektphase, sowie eine Checkliste zur Projektphase finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare.
Wie funktioniert die Zulassung zur Projektphase?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Projektphase, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Projektphase“,
- ein mit der Praxisstelle geschlossener geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
vor Beginn der Projektphase digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur Projektphase. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der Projektphase noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der Projektphase, vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit in der Praxisstelle, per E-Mail im Dekanat GES eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der Projektphase vorliegen, zählt die Durchführung des Praktikums als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Ich habe meine Projektphase abgeschlossen, wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Abschluss der Projektphase muss die Bescheinigung über Abschluss der Projektphase mit Angabe der geleisteten Arbeitstage im Dekanat GES eingereicht werden. Die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage unter Dokumente/Formulare.
Weiterhin muss der Bericht zur Projektphase bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der THM eingereicht werden. Anschließend können Sie sich zum Projektseminar-Vortrag (Prüfungsleistung) anmelden.
Wie melde ich mich zum Projektseminar-Vortrag an?
Voraussetzung für die Zulassung zum Projektseminar-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der Projektphase“
- Antrag einreichen „Anmeldung zum Projektseminar-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Nein, auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.
Bachelor Med. Management PO 2023
FAQ's Berufspraktische Phase (BPP) - PO 2023
Die Berufspraktische Phase hat das Ziel, die Studierenden, mit Funktionsbereichen und Arbeitsabläufen in der Praxis vertraut zu machen und an die medizinischen Berufsgruppen heranzuführen. Die Studierenden können ihr eigenes berufliches Selbstverständnis reflektieren und sich kritisch mit der beruflichen Realität und den betrieblichen Anforderungen auseinandersetzten.
Wo finde ich Informationen zur BPP?
Informationen zur Berufspraktische Phase finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur BPP sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf finden Sie in der „Checkliste zur Berufspraktische Phase“.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf der Seite "Dokumente/Formulare" veröffentlicht.
Wo kann ich die BPP durchführen?
Die Berufspraktische Phase wird in Abstimmung mit der Studiengangsleitung in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt. Die Berufspraktische Phase hat das Ziel, dass die Studierenden, die Funktionsbereiche und Arbeitsabläufe in der Praxis kennenlernen und an die medizinischen Berufsgruppen herangeführt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die BPP anzumelden?
Die Berufspraktische Phase findet in der Regel im 6. Semester statt. Für die Zulassung müssen mindestens 120 CrP aus den ersten 5 Semestern erbracht sein.
Frühestmöglicher Beginn der Berufspraktischen Phase ist in der vorlesungsfreien Zeit nach den Vorlesungen im 5. Semester.
Wie lange dauert die BPP?
Für die Berufspraktische Phase ist ein Zeitraum von 10 Wochen in Vollzeit oder 50 Tagen in Teilzeit an min. 3 Tagen pro Woche vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die Berufspraktische Phase auf maximal 16 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare im Bereich Prüfungsausschuss.
Kann die BPP verkürzt werden?
Praktische Tätigkeiten von Studierenden können nur dann auf die Berufspraktische Phase angerechnet werden, wenn die Tätigkeit auf einem Ausbildungsstand basiert, der den ersten vier Semestern des Studiengangs Medizinisches Management entspricht. Über eine ganze oder teilweise Anrechnung auf die Praxisphasen entscheidet, auf Antrag, der Prüfungsausschuss.
Eine Anrechnung ist grundsätzlich nur für gleichwertige Tätigkeiten möglich, die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 8 Wochen ausgeübt wurden. Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage im Dekanatsbüro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Wen kann ich als Betreuer/in für die BPP anfragen?
Als Betreuer/in können alle Dozierenden des Fachbereichs Gesundheit angefragt werden.
Benötige ich für die BPP einen Vertrag?
Ja, die Berufspraktische Phase wird auf Grundlage eines Vertrages zwischen Ihnen und der Praxisstelle geregelt.
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praxisstelle. Sollte die Praxisstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wie ist meine tägliche Arbeitszeit im Unternehmen geregelt?
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der Praxisstelle und sollten etwa einem Arbeitstag von 7 – 8 Stunden entsprechen.
Wann kann ich die BPP durchführen?
Frühester Beginn der Berufspraktischen Phase ist die vorlesungsfreie Zeit im 5. Semester. Einen festgelegten Zeitraum für die Durchführung der BPP (z.B. Semesterbeginn) gibt es hierbei nicht.
Wo finde ich die Formulare für die BPP?
Die Formulare zur Berufspraktischen Phase, sowie eine Checkliste Berufspraktische Phase finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare.
Wie funktioniert die Zulassung zur BPP?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Berufspraktische Phase, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Berufspraktischen Phase“,
- ein mit der Praxisstelle geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro),
vor Beginn der Berufspraktischen Phase digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur Berufspraktische Phase. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der Berufspraktischen Phase noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der Berufspraktischen Phase, vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit in der Praxisstelle, per E-Mail im Dekanatsbüro eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der Berufspraktischen Phase vorliegen, zählt die Durchführung als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Wo erhalte ich die Leitlinie zur BPP?
Nach Beantragung der Berufspraktischen Phase über das Dekanat GES werden Sie in den Moodle-Kurs „Berufspraktische Phase“ eingeschrieben. Hier erhalten Sie die Leitlinie zur Berufspraktischen Phase, sowie weitere Informationen.
Ich habe meine BPP abgeschlossen, wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Abschluss der Berufspraktischen Phase muss die Bescheinigung über Abschluss der BPP mit Angabe der geleisteten Arbeitstage im Dekanat GES eingereicht werden. Die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage unter Dokumente/Formulare.
Weiterhin muss der Bericht zur Berufspraktischen Phase bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der THM eingereicht werden. Nach der Bewertung des Berichts, können Sie sich zum Vortrag zur Berufspraktischen Phase (Prüfungsleistung) anmelden.
Wie melde ich mich zum Vortrag für die BPP an?
Voraussetzung für die Zulassung zum BPP-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der Berufspraktischen Phase“
- Abgabe „Bestätigung des schriftlichen Praktikumsberichts“ inklusive Bestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
- Antrag einreichen „Anmeldung zum BPP-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu.
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Nein, auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.
Können BPP und Projektphase in einem Unternehmen bzw. direkt hintereinander absolviert werden?
Ja, die gesamte Praxisphase (Berufspraktische Phase und Projektphase) kann an einer Praxisstelle stattfinden. Sollen Berufspraktische Phase und Projektphase in einem Unternehmen absolviert werden, müssen für einen direkten Übergang von Berufspraktischer Phase zur Projektphase am letzten Tag der Berufspraktischen Phase folgende Unterlagen per Mail im Dekanatsbüro eingereicht werden:
- „Bescheinigung über Abschluss der Berufspraktischen Phase“
- „Antrag zur Projektphase“
- Praktikumsvertrag zur Projektphase
- Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
Der Vortrag und der Bericht zur Berufspraktischen Phase müssen für die Zulassung zur Projektphase noch nicht bestanden sein.
FAQ's Projektphase - PO 2023
Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die zwingend eine Anwendung des im Bachelorstudium Erlernten verlangen. Die Projektphase kann auf die Lerninhalte und Aufgabenstellungen der Berufspraktischen Phase aufbauen. Die Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der Projektphase definiert und festgelegt. Hier können die Studierenden die, während der Berufspraktischen Phase, gewonnenen Erkenntnisse vertiefen und sich auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereiten.
Wo finde ich Informationen zur Projektphase?
Informationen zur Projektphase finden Sie in der Prüfungsordnung, Anlage 3 Ordnung für die Praxisphasen, im Modulblatt zur Projektphase sowie im Semesterablaufplan Ihres Studienganges auf der Fachbereichs Homepage. Informationen zum Beantragungsablauf der Projektphase finden Sie in der „Checkliste zur Projektphase“.
Alle oben beschriebenen Dokumente sind auf der Seite "Dokumente/Formulare" veröffentlicht.
Wo kann ich die Projektphase durchführen?
Die Projektphase soll in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus, Praxis, MVZ, Pflegeheim, Dienstleister, Firmen etc.) durchgeführt werden. Unter Anleitung (THM interne und externe Betreuer) erarbeiten die Studierenden ihr Bachelor-Projekt.
Die Bewerbung um eine geeignete Praxisstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Praxisstelle vorzuschlagen.
Können BPP und Projektphase in einem Unternehmen bzw. direkt hintereinander absolviert werden?
Ja, die gesamte Praxisphase (Berufspraktische Phase und Projektphase) kann an einer Praxisstelle stattfinden. Sollten die Berufspraktische Phase und die Projektphase in einem Unternehmen absolvieren werden, müssen für einen direkten Übergang von der Berufspraktischen Phase zur Projektphase am letzten Tag der Berufspraktischen Phase folgende Unterlagen per Mail im Dekanat GES eingereicht werden:
- „Bescheinigung über Abschluss der Berufspraktischen Phase“
- „Antrag zur Projektphase“
- Praktikumsvertrag zur Projektphase
- Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM
Der Vortrag und der Bericht zur BPP müssen für die Zulassung zur Projektphase noch nicht bestanden sein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für die Projektphase anzumelden?
Die Projektphase findet in der Regel im 7. Semester statt. Für die Zulassung müssen mindestens 144 CrP aus den ersten 6 Semestern erbracht sein. Die Bescheinigung über Abschluss der Berufspraktischen Phase muss bei Beantragung vorliegen.
Wie lange dauert die Projektphase?
Für die Projektphase sind 10 Wochen in Vollzeit vorgesehen. Fehlzeiten (z.B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die Projektphase auf maximal 16 Wochen vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare im Bereich Prüfungsausschuss.
Wen kann ich als Betreuer/in für die Projektphase anfragen?
Als Betreuer/in können alle Dozierenden des Fachbereichs Gesundheit angefragt werden. In der Regel werden Berufspraktische Phase, Projektphase und Bachelorarbeit mit Kolloquium von der gleichen Person betreut.
Benötige ich für die Projektphase einen Vertrag?
Ja, die Projektphase wird auf Grundlage eines Vertrages zwischen Ihnen und der Praxisstelle geregelt.
Wo finde ich eine Vertragsvorlage?
Bitte nutzen Sie die Verträge der Praxisstelle. Sollte die Praxisstelle keine eigenen Verträge haben, kann per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein Mustervertrag angefordert werden.
Wie ist meine tägliche Arbeitszeit im Unternehmen geregelt?
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der Praxisstelle und sollten etwa einem Arbeitstag von 7 – 8 Stunden entsprechen.
Kann ich die Projektphase in Teilzeit durchführen?
Nein, eine Durchführung der Projektphase in Teilzeit ist nicht möglich.
Wann kann ich die Projektphase durchführen?
Sobald Sie die Voraussetzungen (mindestens 144 CrP müssen erreicht sein und die Bescheinigung über Abschluss der BPP muss vorliegen) erfüllen, können Sie sich zur Projektphase anmelden. Einen festgelegten Zeitraum für die Durchführung der Projektphase (z.B. Semesterbeginn) gibt es hierbei nicht.
Wo finde ich die Formulare für die Projektphase?
Die Formulare zur Projektphase, sowie eine Checkliste zur Projektphase finden Sie auf unserer Homepage unter Dokumente/Formulare.
Wie funktioniert die Zulassung zur Projektphase?
Zur ordnungsgemäßen Zulassung zur Projektphase, müssen
- der vollständig ausgefüllte „Antrag zur Projektphase“,
- ein mit der Praxisstelle geschlossener Praktikumsvertrag (Dauer der Beschäftigung und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich),
- die Betreuungsbestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der THM (per Mail an das Dekanatsbüro)
vor Beginn der Projektphase digital beim Dekanatsbüro eingereicht werden. Sie erhalten, nach Prüfung der Unterlagen, eine Mail über die Zulassung bzw. Ablehnung zur Projektphase. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die bereits durchgeführte Zeit zählt als freiwilliges Praktikum und wird nicht angerechnet.
Was mache ich, wenn ich meinen Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalte?
Der Vertrag muss bei Beantragung der Projektphase noch nicht vorliegen. Dieser muss spätestens am Tag des Beginns der Projektphase, vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit in der Praxisstelle, per E-Mail im Dekanat GES eingereicht werden. Sollte der Vertrag nicht bis zum Beginn der Projektphase vorliegen, zählt die Durchführung des Praktikums als ein freiwilliges Praktikum. Die bereits durchgeführte Zeit wird nicht angerechnet.
Wo erhalte ich die Leitlinie zur Projektphase?
Nach Beantragung der Projektphase werden Sie in den Moodle-Kurs „Projektphase“ eingeschrieben. Hier erhalten Sie die Leitlinie zur Projektphase, sowie weitere Informationen.
Ich habe meine Projektphase abgeschlossen, wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Abschluss der Projektphase muss die Bescheinigung über Abschluss der Projektphase mit Angabe der geleisteten Arbeitstage im Dekanat GES eingereicht werden. Die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage unter Dokumente/Formulare.
Weiterhin muss der Bericht zur Projektphase bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin an der THM eingereicht werden. Anschließend können Sie sich zum Projekt-Vortrag (Prüfungsleistung) anmelden.
Wie melde ich mich zum Projekt-Vortrag an?
Voraussetzung für die Zulassung zum Projekt-Vortag:
- Abgabe der vollständig ausgefüllten „Bescheinigung über Abschluss der Projektphase“
- Einreichen „Anmeldung zum Projekt-Vortag“
Sie werden bei der nächstmöglichen Planung berücksichtigt. Der Präsentationstermin geht Ihnen mind. 10 Tage vorher per Mail zu.
Kann ich Terminwünsche für den Vortrag einreichen?
Nein, auf individuelle Terminwünsche von Studierenden kann keine Rücksicht genommen werden. Der Vortragstermin kann bis eine Woche vor dem Vortragstermin schriftlich per E-Mail im Dekanat GES (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Eine spätere Abmeldung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) geltend gemacht wird (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen). Der Nachweis (z.B. Hochschuleinheitliches Attest) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung im Dekanat GES vorliegen.