• Für die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wird repräsentativ die Radonkonzentration im Erdreich gemessen sowie die Durchlässigkeit der Erd- und Gesteinsschichten bestimmt.
  • In Hessen gibt es nach derzeitigem Stand keine festgelegten Radonvorsorgegebiete.
  • Dies wird Mitte 2023 erneut überprüft, da die verschiedenen Messkampagnen noch laufen.

Das Land Hessen lässt im Rahmen einer groß angelegten Messkampagne statistisch repräsentativ über das gesamte Bundesland die Radonkonzentration in der Bodenluft messen. Diese umfassende Messkampagne wird von der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) durchgeführt. Die geologische Betreuung übernimmt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat aus den bisherigen Daten aus dem gesamten Bundegebiet eine Vorhersagekarte für das Radonpotenzial in Deutschland. Das Radonpotenzial zeigt an, wie viel Radon an einem bestimmten Ort aus dem Erdreich austreten könnte. Es fließen nicht nur Daten zur Konzentration an Radon in der Bodenluft ein, sondern auch zur Durchlässigkeit des Bodens. So bietet es einen groben Hinweis darauf, welche Konzentration potentiell in Innenräumen zu erwarten ist.

Aus den bisherigen Daten ergibt sich, dass aktuell in Hessen kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festlegung eines Radonvorsorgegebiets erfüllt. Somit wurden in Hessen im ersten Durchlauf keine Radonvorsorgegebiete festgelegt. Zur Zeit wird in einem zweiten Durchlauf in einem engmaschigeren Raster gemessen. Ziel ist es, mit dann verfeinerten Daten die Festlegung der Radonvorsorgegebiete für Hessen zu überprüfen.