• Die Messung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen ist in bestimmten Arbeitsfeldern verpflichtend.
  • Je nach Messergebnis müssen ggf. Maßnahmen ergriffen werden. Es greift der gestufte Ansatz.
  • Dieser gilt ebenso für Arbeitsplätze in Erd- und Kellergeschossräumen in Radonvorsorgegebieten.
  • Auch an allen anderen Arbeitsplätzen ist die Messung der Radonkonzentration im Rahmen des Arbeitsschutzes empfohlen.

Die Regelungen zu Radon im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung dienen u. a. dazu, den Schutz der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen zu stärken. Für bestimmte Arbeitsfelder mit besonders hohen Radonexpositionen gibt es bereits seit 2001 gesetzliche Vorgaben zum Radonschutz. Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz gilt nun für alle Arbeitsplätze in Innenräumen ein Referenzwert für die Radonkonzentration von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Luft.

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen, ihre Beschäftigten an bestimmten Arbeitsplätzen vor Radon zu schützen. Dies sind:

  • Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon,
  • Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes in den Radonvorsorgegebieten.

Arbeitsplätze in Arbeitsfeldern mit erhöhter Radonexposition

In Arbeitsfeldern mit erhöhter Radonexposition ist der*die Arbeitgeber*in innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Tätigkeit der Beschäftigten zur Messung der Radonaktivitätskonzentration verpflichtet. Zu den Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch Radon gehören:

  • Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,
  • Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,
  • Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.

Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes in den Radonvorsorgegebieten

An allen Arbeitsplätzen, die in einem Radonvorsorgegebiet im Erd- oder Kellergeschoss liegen, muss innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung des Vorsorgegebietes und Aufnahme der Tätigkeit die Radonkonzentration gemessen werden.

Messung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz

Die Messung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen muss mit Messgeräten von einem vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Anbieter für Radonmessungen erfolgen. Die Liste der anerkannten Messanbieter finden Sie unter:

https://www.bfs.de/DE/themen/ion/service/radon-messung/anerkennung/anerkennung.html

Bewährt haben sich sogenannte Radonexposimeter. Das Gesetz schreibt einen Messzeitraum von 12 Monaten vor. Eine Verkürzung ist nur zulässig, wenn früher feststeht, dass der Referenzwert überschritten werden wird.

Gestufter Ansatz (graded approach)

Ergeben die Messungen der Radonkonzentration, dass der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschritten ist, muss der*die Arbeitgeber*in Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration ergreifen (gestufter Ansatz). Der Erfolg dieser Maßnahmen ist mittels einer erneuten Messung zu überprüfen. Wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter auch in der zweiten Messung überschritten, muss der Arbeitsplatz bei der zuständigen Behörde (in Hessen die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt) angemeldet werden. Außerdem ist eine arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition vorzunehmen. Ergibt die Expositionsabschätzung eine effektive Dosis größer 6 Millisievert pro Kalenderjahr, muss der*die Arbeitergeber*in bestimmte Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes beachten. Spätestens mit der Anmeldung eines Arbeitsplatzes bei der entsprechenden Behörde empfehlen wir, sich fachkundige Unterstützung zu suchen.

Auch an allen anderen Arbeitsplätzen außerhalb der Vorsorgegebiete und der Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition sollte Radon im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Thema werden. Die Radonkonzentration in Innenräumen und damit an Arbeitsplätzen kann sehr unterschiedlich sein. Auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete und der Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon können vereinzelt Arbeitsplätze mit einer Überschreitung des Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter auftreten. Daher empfehlen wir eine Radonmessung an allen Arbeitsplätzen. Wird eine Überschreitung des Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter gemessen, so greift auch an diesen Arbeitsplätzen der gestufte Ansatz.