Prüfungsausschuss Allg. ET
Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses Allgemeine Elektrotechnik sowie zur Vorbereitung Ihrer Anträge an den Prüfungsausschuss.
Antragsformulare
(Die aktuellste Version der THM Formulare finden Sie immer auf den Seiten des THM Prüfungsamtes)
Anmeldung einer Bachelorarbeit
Bei der Anmeldung werden die Voraussetzungen zum Start der Bachelorarbeit und zum Bachelor Kolloquium geprüft.
Folgende Antragsunterlagen müssen Sie ausgefüllt mitbringen:
- aktuelle Leistungsübersicht
- IEM-AET-Formular-Anmeldung-Bachelorarbeit-V01.pdf
Antrag auf Zustimmung zu Prüfungen in anderen Fachbereichen
Wenn Sie im Studiengang Allgemeine Elektrotechnik Prüfungen an anderen Fachbereichen der THM als bei IEM ablegen möchten, dann benötigen Sie vor der Prüfung einen genehmigten Zustimmungsverfahrensantrag. Der Antrag kann in der Sprechstunde bearbeitet werden.
Folgende Antragsunterlagen müssen Sie ausgefüllt mitbringen:
- aktuelle Leistungsübersicht
- Vordruck_Zustimmungsverfahren.pdf
Anerkennungsantrag
Wenn Sie bereits woanders abgelegte Prüfungen für den Bachelor Studiengang "Allgemeine Elektrotechnik" anerkennen lassen möchten, dann stellen Sie einen Anerkennungsantrag. Je nach Umfang des Antrags kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern.
Folgende Antragsunterlagen müssen Sie ausgefüllt mitbringen:
- THM-Formular-Anerkennungsantrag-2018.pdf
- Leistungsnachweise (mögl. mit Noten und CrP) für die anzuerkennenden Leistungen
- Modulbeschreibungen für alle anzuerkennenden Leistungen
- aktueller Leistungsnachweis im Studiengang Allgemeine Elektrotechnik (falls bereits vorhanden)
- Modulbeschreibungen der IEM Module, auf die Sie Leistungen anerkennen lassen wollen.
- Zuordnung der anzuerkennenden Leistungen zu Modulen an der THM (bitte auf dem Antrag angeben). Die Module sollten vergleichbare Inhalte sowie vergleichbare Anzahlen an CrP beinhalten.
Aufgaben Prüfungsausschuss
Die hauptsächlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses Allgemeine Elektrotechnik sind auf der Webseite des THM Prüfungsamtes beschrieben.
- Bestellung der Prüferinnen und Prüfer sowie der Beisitzerinnen und Beisitzer
- im Einvernehmen mit dem Dekanat die Festsetzung von Prüfungsterminen und Meldefristen
- Zulassungen zu Modulen und Leistungen
- Entscheidung über alternative Prüfungsformen nach § 6 Abs. 6 und 7
- Entscheidung über Versäumnis und Rücktritt nach § 11
- Entscheidung über Täuschung, Störung und Ordnungsverstoß nach § 11a
- Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen nach § 12
- Entscheidung zu Wiederholungen von Prüfungen und Anrechnung von Fehlversuchen nach § 13
- Anrechnung von Modulen und Leistungen sowie der Praxisphase nach § 14
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeine Bestimmungen für Bachelorprüfungordnungen der THM.