Prüfungen und Klausuren

Die Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorstudiengänge erlauben Ihnen 2 Wiederholungen je Prüfung. Zusätzlich gibt es eine Jokerregelung. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden:
Allgemeine Bestimmmungen für Bachelorpüfungsordnungen der THM. § 13, Absatz 1 - 3

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterstudiengänge erlauben Ihnen bis zu 3 Versuche, d. h. maximal 2 Wiederholungen je Prüfung. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden: Allgemeine Bestimmmungen für Masterprüfungsordnungen der THM. § 13, Absatz 1 - 2

Bei organisatorischen Fragen, Prüfungsanmeldungen etc. können Sie sich an unser Dekanatsbüro IEM wenden.