Sie interessieren sich für eine Software, die Sie an der THM dienstlich oder im Rahmen Ihres Studiums nutzen möchten?
Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen zu Software die Ihnen die THM im Rahmen Ihres Studiums und zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung stellt sowie Informationen zur richtigen Lizenzierung Ihrer Software.
Bevor Sie eine neue Software bestellen, schauen Sie zunächst unter Softwareangebot nach, ob die THM schon einen Campus- oder Rahmenvertrag hierüber abgeschlossen hat.
Der Punkt Softwarebestellung leitet Sie an, wie Sie bei einer Softwarebestellung vorgehen sollten.
Ein Glossar erläutert die häufigsten Abkürzungen und Begriffe aus der Welt des Software-Lizenzmanagements.
Installiert ist nicht lizenziert!
Eine Software auf einem Endgerät zu installieren, bedeutet nicht automatisch, dass diese damit auch korrekt lizenziert ist. Nur wenn die Voraussetzungen des Lizenzvertrages erfüllt sind, berechtigt dies zur Installation und damit zur Nutzung der Software.
Sonst ist die Nutzung der Software nicht legal und das kann erhebliche Kostenfolgen nach sich ziehen, wie z. B. erhöhte Lizenzgebühren oder Schadensersatz.
Aber auch bei einer bestehenden Lizenz gibt es vieles, auf das man während der Nutzung achten muss.
Nur ein Beispiel:
Mit einer ausschließlich für Forschung und Lehre lizenzierten Software wird etwas konstruiert und produziert. Die Software wird also kommerziell genutzt - ein schwerer und teurer Lizenzverstoß!
Die vielfältigen Software-Produkte müssen auch und gerade an Hochschulen ordnungsgemäß lizenziert werden. Ihr Einsatz muss die Vorgaben der Rechtsnormen und die Lizenzbedingungen der Hersteller bzw. Lizenzgeber beachten.
Korrekt lizenzieren ist Pflicht
In fast jedem Lizenzvertrag lassen sich die Hersteller Auditrechte zur Überprüfung der lizenzierten Software einräumen. Diese verpflichten die Hochschule dazu, zu jeder Zeit Nachweise über die eingesetzte Software vorlegen zu können und sich einer externen Überprüfung zu unterziehen.
Um diesem Anspruch genügen zu können, Rechtssicherheit zu schaffen, Kosten bei der Softwarebeschaffung zu optimieren und überflüssige Bestellungen zu vermeiden, hat das Präsidium Herrn Andreas Heines mit der Aufgabe des zentralen Lizenzmanagements, insbesondere Beratung in Lizenzrechtsfragen und Begleitung der Lizenzbeschaffungsprozesse, betraut.
Ansprechpartner vor Ort
Als Studierende können Sie sich bei Problemen oder Fragen jederzeit an den Studierenden-Support wenden.
Primäre Ansprechpartner für Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fachbereichen / Organisationseinheiten sind die dezentralen Lizenzbeauftragten .
Für lizenzrechtliche Fragen im Rahmen des Lizenzmanagements steht Ihnen gerne Herr Andreas Heines zur Verfügung.
Ziel ist es, die an der THM vorhandenen Softwarelizenzen zu inventarisieren, um den Bestand optimal zu nutzen und damit vermeidbare Anschaffungen zu verhindern.