Campus- oder Rahmenvertrag - wo ist der Unterschied?
Campusverträge zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass die Hochschule einen Pauschalpreis bezahlt, der eine bestimmte Anzahl von nutzbaren Lizenzen beinhaltet (Lizenzierung per FTE = per Vollzeitäquivalent) oder für die gesamte Hochschule lizenziert ist.
In beiden Fällen entstehen Ihnen durch die Installation der jeweiligen Programme keine weiteren Kosten.
Rahmenverträge für Software beinhalten in der Regel durch das gemeinsamen Verhandeln mehrerer Hochschulen oder ganzer Bundesländer mit dem jeweiligen Hersteller vergünstigte Konditionen zum Erwerb von Softwarelizenzen.
Vor der Installation von Software, für die die Hochschule einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, müssen Sie eine Lizenz kostenpflichtig (zu den vergünstigten Konditionen) erwerben.
Verfahren zur Software-Bestellung
Bitte beachten Sie das Verfahren zur Software-Bestellung (und THM-IntraWiki) und verwenden Sie hierzu das Software-Bestellformular der Abteilung Haushalt / Einkauf (nur aus dem THM-Netz erreichbar).
Campusverträge der THM
Die THM hat Campusverträge für folgende Software abgeschlossen:
Adobe Creative Cloud Professional for higher education
Citavi
Corel CASL (z.B. CorelDRAW X 8, CorelCAD etc.)
Endnote
Microsoft (z.B. MS Office)
Microsoft 365
Mathworks (z.B. Matlab, Simulink und Toolboxen)
Sophos Antivirus
Interessieren Sie sich für ein Programm, für das die THM einen Campusvertrag abgeschlossen hat, wenden Sie sich einfach an Ihren Lizenzbeauftragten Ihres Fachbereichs / Ihrer Organisationseinheit. Er wird die Installation auf Ihrem Rechner veranlassen. Eine separate Bestellung über die Haushaltsabteilung / Einkauf ist dann nicht erforderlich.
Rahmenverträge der THM
Die THM hat Rahmenverträge für folgende Software abgeschlossen:
Grundsätzliches zu Lizenzbestimmungen
Sie dürfen die Software nur auf so vielen Rechner installieren, wie Sie laut Ihrer Bestellung Nutzungsrechte für die Installation bzw. Nutzung der Software erworben haben.
Die Software darf - soweit im Lizenzvertrag nichts anderes angegeben ist - ausschließlich für nichtkommerzielle Forschung und Lehre eingesetzt werden.
Die Weitergabe von Lizenzschlüsseln, Datenträgern oder Installationsdateien an unberechtigte Dritte, vor allem Personen, die nicht der Technischen Hochschule Mittelhessen angehören, ist strengstens untersagt.
Zusätzlich zu den hier genannten Lizenzbedingungen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller.
Die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller sind auf deren Webseiten abrufbar oder über die im Intrawiki abgelegten Lizenzverträge zu ermitteln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Lizenzbeauftragten im Fachbereich oder an das zentrale Lizenzmanagement.