Software wird an der THM zentral durch die Haushaltsabteilung / Einkauf bestellt.
Besteller nutzen bitte das dafür vorgesehene Softwarebestellformular. (nur aus dem THM-Netz erreichbar)
In dem Formular werden Parameter abgefragt, mit denen einerseits Lizenzrechtsfragen im Vorfeld geklärt werden können und andererseits vermeidbare Rückfragen verhindert werden sollen.
Für jede einzelne Bestellung wird als Servicedienstleistung der Haushaltsabteilung / Einkauf für die Besteller recherchiert, ob eine - scheinbar nur online zu bestellende und mittels Onlinebezahldienst (Paypal etc.) oder Kreditkarte zu bezahlende - Software nicht doch bei einem Händler bestellt werden kann, der in der Lage ist, der Hochschule eine Rechnung auszustellen, die im Nachgang bezahlt werden kann. Dies ist aus haushaltsrechtlichen Gründen der bevorzugte Weg.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle nach kurzer Recherche doch ein Händler ausfindig gemacht werden konnte, der gegen Rechnung liefert.
Sollte die Haushaltsabteilung auf diese Weise keinen Händler finden, so wird in jedem Einzelfall separat geprüft, ob eine Bestellung durch den Beschäftigten selbst unter Vorstreckung der Bezahlung genehmigt werden kann. Dies geschieht dann aber ausdrücklich durch die Haushaltsabteilung / Einkauf.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Lizenzbeauftragten Ihres Fachbereichs / Ihrer Organisationseinheit.