Jedes Hochschulmitglied hat Anrecht auf eine private Internetseite auf den Homepage-Servern.
Basierend auf Präsidiumsbeschluss 104/2018 ist der Zugriff auf die privaten Homepages ab dem 01.10.2018 nur noch für Mitglieder der THM möglich. Der Zugriff durch THM-fremde Personen wird durch technische Maßnahmen unterbunden.
Die Adresse des Servers lautet: http://homepages.thm.de
Für die Benutzung gelten jedoch die folgenden Regelungen und Einschränkungen:
- Ein interaktiver Login ist nicht auf dem Gießener Server möglich. Dateitransfers können nur mittels SFTP erfolgen. Unverschlüsselte FTP-Verbindungen für den Dateitransfer werden nicht unterstützt.
- Ein SFTP-Login ist nur aus den Netzen der THM möglich. Zugriffe von außerhalb müssen via VPN erfolgen.
- Das System ist nicht für Programmierübungen, Lehrveranstaltungen und dergleichen vorgesehen, diese müssen auf den entsprechenden Systemen in den Fachbereichen durchgeführt werden!
- Dauerhaft laufende Benutzerprozesse sind nicht gestattet. Periodisch laufende Benutzerprozesse (cron-jobs) sind nicht möglich.
- Ein SQL-Server zur allgemeinen Verwendung steht nicht mehr zur Verfügung.
- Server-seitige Scriptsprachen (PHP, Perl, etc.) stehen nicht mehr zur Verfügung.
- Das illegale Anbieten von urheberechtlich geschütztem Material ist verboten.
- Das Anbieten oder die Darstellung von Inhalten, die dem Ansehen der Hochschule schaden, ist verboten. Das gilt insbesondere für Verweise auf rechtsextremistische Angebote oder Veranstaltungen.
- Die Verzeichnisse auf dem Homepageserver sind den einzelnen Hochschulmitgliedern zugeordnet. Ausschließlich diese sind berechtigt Daten in die dafür vorgesehenen Bereiche hochzuladen. Die Weitergabe des Accounts an Dritte ist verboten.
- Die Nutzung für gewerbliche Zwecke, ist untersagt.
- Mißbräuchliche Nutzung in jedweder Form hat zu unterbleiben.
- Der Benutzer hat sicherzustellen, dass durch die von ihm betriebenen Seiten keine Gefahr oder übermäßige Belastung für den Homepage-Server oder andere Server entsteht.
Im Falle der Mißachtung der oben stehenden Regeln ist ITS berechtigt, die Webseiten des Benutzers stillzulegen, bis das Problem beseitigt wurde.