ABGABE THESIS:

Die Thesis bitte in zweifacher Ausfertigung abgeben, inkl. CD. (bitte einkleben!)

Neben dem BP-Formular, sofern es bei Anmeldung der Thesis nicht bereits vollständig ausgefüllt war, bringen Sie bitte folgende, unten aufgeführte, Formulare ausgefüllt bei der Abgabe Ihrer Bachelorthesis mit. Sollte Ihr Korreferent aus der Firma sein, benötigen wir nur 1 Exemplar!

Anmeldung Kolloquium

Protokoll Kolloquium Bachelor

Berufspraktische Phase

Infos = Folien zum Einführungsvortrag für BP Datei

BP-Formular - Bitte auf ein Blatt drucken! Datei

Die Termine für die Berufspraktische Phase finden Sie weiter oben unter dem Thema 6 "Thesen"!
 

Hinweise zur Bachelor-Thesis und BP-Phase

  1. Pflichtpraktikum und Arbeitsverträge:
    Anders als die BP-Phase ist die Bachelor-Thesis kein Pflichtpraktikum. Für die Bachelor-Thesis ist kein Arbeitsvertrag erforderlich. Es ist der THM nicht relevant, ob und in welcher Form eine Beschäftigung in einem Unternehmen vorliegt oder wie lange der Vertrag dort läuft. Die Thesis kann auch unabhängig von einem Unternehmen durchgeführt werden – ein Thema und ein betreuender Professor reichen aus.

  2. Bearbeitungsdauer:
    Die maximale Bearbeitungszeit der Thesis beträgt drei Monate. Eine Verlängerung ohne triftige Gründe ist nicht zulässig und eine Verspätung gilt als Fehlversuch. Frühere Abgaben sind jedoch möglich. Sprechen Sie in diesem Fall bitte vorher mit dem ME-Sekretariat.

  3. Verlängerte Bearbeitungszeit:
    In Sonderfällen kann mit dem Prüfungsausschuss, dem Studenten und dem Unternehmen eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Diese Möglichkeit sollte jedoch nur genutzt werden, wenn das Unternehmen die Thesis andernfalls nicht ausschreiben würde.

  4. Verlängerungen oder Unterbrechungen:
    Bei Problemen, die durch höhere Gewalt entstehen (wie Krankheit, Betreuungsprobleme in der Firma oder Lieferverzögerungen), kann beim Prüfungsausschuss eine Verlängerung oder Unterbrechung der Thesis beantragt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich zunächst an Ihren Thesis-Betreuer.

  5. Abbruch innerhalb der ersten vier Wochen:
    Sollte sich herausstellen, dass die Bearbeitung Ihrer Thesis nicht gelingt, kann sie innerhalb von vier Wochen nach Beginn einmalig ohne Fehlversuch abgebrochen werden. Dies ist jedoch als Notmaßnahme gedacht. In diesem Fall nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Prüfungsausschuss-Vorsitzenden auf.

  6. Anmeldung und Voraussetzungen für die Thesis:
    Um die Thesis anmelden zu können, muss der "Präsenzteil" der BP-Phase abgeschlossen sein. Die Bearbeitung des BP-Kolloquiums und des BP-Berichts kann während der ersten anderthalb Monate der Thesis erfolgen. Zudem müssen alle Module (außer der BP-Phase) abgeschlossen sein. Unter bestimmten Bedingungen kann mit bis zu zwei offenen Modulen der Semester 4-6 begonnen werden (siehe §4 (1) der ME-Prüfungsordnung).

  7. Betreuung durch Professoren:
    Die Erstbetreuung der Thesis muss durch einen Professor der THM erfolgen. Dieser muss nicht unbedingt dem Fachbereich ME oder Standort Gießen angehören. Als Studierender haben Sie ein Vorschlagsrecht, der Prüfungsausschuss kann jedoch einen anderen Betreuer zuteilen.

  8. Zweitbetreuung durch THM- oder Unternehmensmitarbeiter:
    Für die Zweitbetreuung kommen THM-Mitarbeiter oder betreuende Firmenmitarbeiter infrage. Diese müssen mindestens denselben Abschluss besitzen, den Sie anstreben. Für eine Bachelor-Thesis muss mindestens ein Bachelor vorhanden sein.

  9. Thesis-Thema und Betreuersuche:
    Die Suche nach einem Thema und Betreuer liegt zunächst bei Ihnen. Das ME-Info-Forum bietet Stellenausschreibungen und Professoren können Tipps geben. Falls Sie nach längerem Suchen keine Thesis finden, haben Sie das Recht, dass die THM ein Thema und einen Betreuer zuteilt. Dies sollte jedoch als letztes Mittel genutzt werden.

  10. BP-Phase:
    Im Unterschied zur Thesis besteht für die BP-Phase kein Recht auf Zuteilung eines Praktikumsplatzes. Der Praxisteil umfasst exakt 450 Stunden, ohne Verlängerungsmöglichkeit, da besondere Regelungen zur Unfallversicherung und zum Mindestlohn gelten. Eine Verlängerung wird nicht gewährt.