Unvollständige BPP-Unterlagen (achten Sie auf die Anforderungen Ihres Studiengangs!!!) werden nicht mehr bearbeitet bzw. als unvollständig zurückgewiesen. Im Online-Service wird dies wie nachfolgend aufgeführt dargestellt:
Bitte beachten Sie, dass Sie darüber nicht gesondert per Email informiert werden!
Ob Sie zur BPP zugelassen sind, können Sie ab sofort dem Online-System unter der Rubik "Info über an-/abgemeldete Prüfungen" entnehmen.
Ab sofort werden keine BPP-Listen mehr erstellt und in Schaukästen Ihres Studienganges ausgehängt.
Nicht bearbeitbare Anträge müssen im MND-Sekretariat persönlich abgeholt werden.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
- Der Dekan -