Der Prüfungsausschuss Wirtschaftsmathematik (Bachelor) hat am 27.03.2012 den folgenden Beschluss gefasst:
6. Hochschuleinheitliche Regelung von Anerkennungsverfahren
Der Ausschuss fasst einstimmig den folgenden Beschluss:
Studierende können Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen nach § 14 (1) Allg. Best. erbringen. Nach Auskunft des Prüfungsamtes ist dabei darauf zu achten, dass die Beschränkung der Wiederholbarkeit nach § 13 (3) Allg. Best. vom Prüfungsausschuss überprüft werden kann. Deshalb ist es erforderlich, dass die Studierenden in solchen Fällen den Antrag auf Anerkennung der Leistung so rechtzeitig stellen, dass der Ausschuss die Beschlussfassung und die Bekanntmachung des Beschlusses vor dem Antritt der Prüfung durchführen kann. Betroffen von dieser Regelung sind Prüfungsleistungen, die während des aktuellen Studiums absolviert werden, nicht aber solche, die in einem anderen Studiengang vor Einschreibung in den aktuellen Studiengang absolviert wurden.