Bitte beachten Sie die
Rahmenbedingungen für Prüfungen aufgrund des Corona-Virus auf der zentralen THM-Seite!

Sollten Sie nach der Anmeldung entscheiden, nicht an der Prüfung teilnehmen zu wollen, dann haben Sie bis zur Rücktrittsfrist die Gelegenheit, sich über die Online-Dienste ohne Angabe von Gründen von der Prüfung abzumelden.
Für Ihre angemeldeten Prüfungen haben Sie eine Frist für den Rücktritt von einer Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Frist endet jeweils an dem Tag abends um 23:59 Uhr. 

Im Krankheitsfall gilt das hochschuleinheitliche Verfahren bei krankheitsbedingtem Rücktritt von Prüfungsleistungen.

Details finden Sie in den Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen jeweils in  §11 Abmeldung, Versäumnis und Rücktritt und in der Anlage 3: Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.

Der Fachbereich wünscht Ihnen viel Erfolg für die anstehenden Prüfungen.