Sollten Sie nach der Anmeldung entscheiden, nicht an der Prüfung teilnehmen zu wollen, dann haben Sie bis zur Rücktrittsfrist die Gelegenheit, sich über die Online-Dienste ohne Angabe von Gründen von der Prüfung abzumelden. |
![]() https://ecampus.thm.de |
Im Krankheitsfall gilt das hochschuleinheitliche Verfahren bei krankheitsbedingtem Rücktritt von Prüfungsleistungen.
Details finden Sie in den Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen jeweils in §11 Abmeldung, Versäumnis und Rücktritt und in der Anlage 3: Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.
Der Fachbereich wünscht Ihnen viel Erfolg für die anstehenden Prüfungen.