Am 1. Oktober 2022 trat eine Neufassung der Prüfungsordnung in Kraft. Dabei gab es zwei wesentliche Änderungen: Zum einen wurde der Studiengang von „Physikalische Technik“ in „Angewandte Physik“ umbenannt, und zum anderen wurde ein optionaler Studienschwerpunkt Optik eingerichtet.
Damit man den Schwerpunkt Optik im Zeugnis anerkannt bekommt, muss man zwei Bedingungen erfüllen: Einerseits muss man im Wahlpflichtbereich mindestens 25 Leistungspunkte aus dem Bereich der Optik erfolgreich absolviert haben, und andererseits muss man in der Berufspraktischen Phase und in der Bachelorarbeit jeweils ein optisches Thema bearbeitet haben.
Im Zuge der Einrichtung des Schwerpunktes Optik wurde ein Teil der laserspezifischen Module aus dem Pflichtkanon in den Wahlpflichtbereich verschoben. Dadurch wird der Wahlpflichtbereich insgesamt vergrößert. Diese und weitere Änderungen im Curriculum finden Sie in der Äquivalenzliste der beiden Prüfungsordnungen. Eine detaillierte Aufschlüsselung des alten Curriculums „Physikalische Technik“ nach Semesterwochenstunden und Leistungspunkten über die verschiedenen Semester findet sich am Ende der Seite Studienaufbau.
Die Übergangsfrist für die alte Prüfungsordnung endete am 31. 3. 2025. Alle Studierenden, die bis dahin noch im Studiengang „Physikalische Technik“ eingeschrieben waren, sind automatisch in die aktuelle Prüfungsordnung „Angewandte Physik“ übertragen worden.