Liebe Studierende,

das Einwahlverfahren für Module mit begrenzter Teilnehmerzahl für Veranstaltungen des Sommersemesters 2025 wird am 05. März 2025 um 9 Uhr gestartet.

Bitte beachten Sie, dass vereinzelt auch eine Anmeldung für Pflichtmodule (beispielsweise den Pflichtmodulen „Softwaretechnik-Projekt“ und „Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik“) notwendig ist.

Informationen zum bevorzugten Einwahlverfahren 

Als familiengerechte Hochschule möchten wir Studierende mit Kind/ern, Studierende mit zu pflegenden Angehörigen und Studierende mit schwerer oder chronischer Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen. Diese Studierenden erhalten, sofern es möglich ist, einen bevorzugten Zugang zu Lehrveranstaltungen zu den gewünschten Zeiten.

Folgende Gründe werden berücksichtigt:

  1. Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin im laufenden Semester
  2. zu betreuende/s Kind/er bis 12 Jahre
  3. Pflege eines nahestehenden Angehörigen
  4. chronische Erkrankung und/oder gesundheitliche Einschränkung

Sollten Sie diesen Vorzug in Anspruch nehmen wollen, können Sie folgende Nachweise für die Gewährung des vorrangigen Zugangs nutzen:

zu 1. Kopie der Seite im Mutterpass auf der der voraussichtliche Entbindungstermin ersichtlich ist
zu 2. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
zu 3. Bescheinigung des behandelnden Arztes (Pflegenotwendigkeit und –umfang, Bestätigung, dass die Pflege durch den/die Studierende/n erbracht werden muss)
zu 4. Attest oder Schwerbehindertenausweis

Wir möchten alle Studierende, für die das bevorzugte Einwahlverfahren in Frage kommt, dringend dazu ermutigen von diesem Gebrauch zu machen. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nach Beendigung des Prozesses unverzüglich vernichtet. Abseits von der Person, die Sie händisch in die ausgewählten Kurse einschreibt, ist für nienanden sonst ersichtlich, dass an dem bevorzugten Verfahren teilgenommen wurde. 

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren nutzen Sie gerne das MNI-Kontaktformular. 

Weitere Informationen zum Einwahlverfahren und das Antragsformular zum bevorzugten Einwahlverfahren erhalten Sie nach Fertigstellung des Anmeldeverfahrens im E-Campus in den kommenden Wochen per E-Mail.

 

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass das Einwahlverfahren nicht die zwingend notwendige Prüfungsanmeldung ersetzt.