Das Problem der Trennschärfe von Prüfungsvorleistung und Prüfungsleistung
Das Problem der Trennschärfe von Prüfungsvorleistung und Prüfungsleistung
Eine Information des Prüfungsausschusses und des Studiendekanats
Gießen, 9. April 2024
Liebe Lehrende und Studierende am Fachbereich MNI!
Wir haben im letzten Semester ein Problem mit unseren Modulbeschreibungen festgestellt, das wir aber erst in diesem Semester beheben können.
In einigen Modulbeschreibungen, die ein Projekt (oder Praktikum) ausweisen, gibt es das folgende prüfungsrechtliche Problem: Als Prüfungsvorleistung wird die regelmäßige Teilnahme am Projekt bzw. Praktikum gefordert und als Prüfungsleistung die Fertigstellung des Projekts bzw. der Praktikumsleistung, oft verbunden mit einer mündlichen Prüfung, einem Bericht, einer Präsentation oder auch einer Klausur.
Das Problem besteht in der Überlappung von Vorleistung und eigentlicher Prüfungsleistung: Während der Anwesenheit (als Teil der Prüfungsvorleistung) werden bereits Projektleistungen (für die Prüfungsleistung) erbracht. Diese Unschärfe birgt Konfliktpotenzial. Studierende können sehr spät im Semester aus dem Modul aussteigen, haben damit die Prüfungsvorleistung nicht erbracht und können keinen Fehlversuch für das Modul angerechnet bekommen. Lehrende ärgert das durchaus zu Recht. Man hat viel Aufwand in das Projekt bzw. Praktikum und die Betreuung gesteckt, und sobald der Ernst einer Note gegen Ende der Veranstaltung im Raum steht, steigen einige Studierende konsequenzlos aus, obwohl schon einige Projektleistungen erbracht wurden. Dazu kommt ein weiteres Problem: Was ist, wenn ein Student oder eine Studentin zwar die Projektleistung erbringt, sich aber nicht z.B. zur Klausur anmeldet? Auch dieses »Entziehen« aus der Leistungserbringung auf »halber Strecke« ist so von den Modulbeschreibungen nicht intendiert.
Solche Probleme und Spannungen werden von Studierenden und Lehrenden in aller Regel (aus Erfahrung) vorweggenommen. Meist kündigt die Lehrperson zu Beginn der Veranstaltung sehr deutlich an, welche Regelung für das Modul gelten soll und ab wann die Leistungserbringung gewertet wird. Das wollen wir auch in diesem Semester so beibehalten. Zwei Hinweise dazu:
An die Lehrenden: Bitte machen Sie explizit auf das Problem aufmerksam und kündigen Sie an, wie Sie eine Trennschärfe zwischen Prüfungsvorleistung und Prüfungsleistung herstellen. Kommunizieren Sie klar und deutlich, ab wann und nach welchen Kriterien die Anmeldung zur Prüfungsleistung verbindlich ist.
An die Studierenden: Bitte fordern Sie bei Ihren Lehrenden Klarheit ein, was als Prüfungsvorleistung und was als Prüfungsleistung gilt. Ab wann gilt die Prüfungsvorleistung als erbracht und ab wann bzw. nach welchen Vereinbarungen wird Ihnen gegebenenfalls ein Fehlversuch (d.h. ein Nicht-Bestanden) für die Prüfungsleistung eingetragen. Bitten Sie Ihre Lehrperson im Zweifel um eine schriftliche Klärung.
Helfen Sie also mit, prüfungsrechtliche Klarheit zu schaffen! An einem Fall im vergangenen Semester hat sich gezeigt: Wenn der Prüfungsausschuss über Beschwerden in dieser Angelegenheit entscheiden muss, ist die Abwägung so kompliziert, dass darüber im Nachgang kaum jemand glücklich ist, Lehrende wie Studierende.
Im Laufe dieses Semesters werden die Modulbeschreibungen überarbeitet, so dass mit dem Wintersemester 2024/25 diese Überlappungen von Prüfungsvorleistung und Prüfungsleistung kein Thema mehr sind. In der neuen Modulbeschreibung zum Informatik-Projekt haben wir das z.B. so gelöst, dass es keine Prüfungsvorleistung mehr gibt und die regelmäßige Teilnahme zur Prüfungsleistung zählt.
Herzliche Grüße & viel Erfolg im Semester,
Alexander Dworschak, Studiendekan
Dominikus Herzberg, Vorsitz Prüfungsausschuss
Erbringung von Prüfungsleistungen in anderem Studiengang (THM oder andere Hochschule)
Regelung für Prüfungsleistungen, die während der Immatrikulation am Fachbereich MNI der THM in einem anderen Studiengang innerhalb der THM oder an einer anderen Hochschule erbracht werden:
- Es besteht für die Prüfungsleistungen Zustimmungspflicht, die während der Hochschulimmatrikulation außerhalb des eigenen Studiengangs (auch an einer anderen Hochschule), nicht jedoch im Ausland, erbracht werden. (Für Prüfungsleistungen, die Sie im Ausland erbringen wollen, lesen Sie bitte Studieren im Ausland.)
- Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung von Leistungen, die dem Zustimmungsverfahren unterliegen und nicht zuvor ein Zustimmungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
- Die Zustimmung zur Leistungserbringung aus einem anderen Studiengang innerhalb der THM regelt das “Allgemeine Zustimmungsverfahren” nach Anlage 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor (oder Master)prüfungsordnungen an der THM. Diese ist befristet auf das aktuelle Semester.
- Die Zustimmung zur Leistungserbringung an einer anderen, nicht ausländischen Hochschule ist nur vorläufig, befristet auf das aktuelle Semester und gilt erst mit der nachgewiesenen Anmeldung zur Prüfungsleistung. Dieser Nachweis muss vor(!) dem Termin der Prüfung erbracht werden, ansonsten gilt die Zustimmung als nicht erteilt.
- Das Ergebnis der Prüfungsleistung oder die Abmeldung von der Prüfungsleistung gemäß den Regularien der anderen Hochschule ist zeitnah zu melden. Das Prüfungsergebnis wird vermerkt, auch Fehlversuche sind dabei zu zählen. Erfolgt die Meldung des Ergebnisses nicht, wird automatisch ein Fehlversuch vermerkt.
Die Merkblätter und Anträge zum Zustimmungsverfahren finden Sie hier:
https://www.thm.de/site/hochschule/zentrale-bereiche/pruefungsamt/antraege-merkblaetter.html
Der Antrag wird eingereicht beim Prüfungsausschuss: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Voraberbringung von Master-Prüfungsleistungen
Regelung für das Erbringen von Mastermodulen während der Immatrikulation in einem Bachelorstudiengang der THM:
- Nach §3a der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorstudiengänge an der THM können Studierende im Vorgriff auf das sich an das Bachelorstudium anschließende Masterstudium nach Abgabe ihrer Bachelorthesis Module aus dem Angebot der Masterstudiengänge der THM erbringen.
- Für die Beantragung ist - für jedes einzelne Mastermodul - der Hochschuleinheitliche Vordruck “Zustimmungsverfahren für die Erbringung von Mastermodulen während des Bachelorstudiums” zu verwenden.
- Ihre Bachelorarbeit müssen Sie vor(!) dem Zeitpunkt der “Prüfungsanmeldung” des einzelnen Mastermoduls abgegeben haben! ACHTUNG: Mit Prüfungsanmeldung ist nicht nur die Klausuranmeldung zum Semesterende gemeint. Diese erfolgt bspw. bei der Prüfungsleistung “Projekt” häufig bereits zu einem frühen Zeitpunkt eines Semesters. Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall bei der oder dem Lehrenden durch Annahme des Projektthemas!
- Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass in den jeweiligen Mastermodulen noch freie Plätze vorhanden sind (Immatrikulierte Master-Studierende haben Vorrang bei der Modulwahl).
- Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung von Leistungen, die diesem Zustimmungsverfahren unterliegen und nicht zuvor ein solches Zustimmungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
- Die Zustimmung zur Leistungserbringung ist nur vorläufig, befristet auf das aktuelle Semester und gilt erst mit der nachgewiesenen Anmeldung zur Prüfungsleistung. Dieser Nachweis muss vor(!) dem Termin der Prüfung erbracht werden, ansonsten gilt die Zustimmung als nicht erteilt.
- Das Ergebnis der Prüfungsleistung oder die Abmeldung von der Prüfungsleistung gemäß den Regularien der THM ist zeitnah zu melden. Das Prüfungsergebnis wird vermerkt, auch Fehlversuche sind dabei zu zählen. Erfolgt die Meldung des Ergebnisses nicht, wird automatisch ein Fehlversuch vermerkt.
- Dabei erbrachte Fehlversuche werden in das Masterstudium mitgenommen. Bestandene Leistungen können im Masterstudium nicht wiederholt werden.
- ACHTUNG: Ein Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang ist damit nicht verbunden!
Die Merkblätter und Anträge zum Zustimmungsverfahren finden Sie hier:
https://www.thm.de/site/hochschule/zentrale-bereiche/pruefungsamt/antraege-merkblaetter.html
Der Antrag wird eingereicht beim Prüfungsausschuss: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Problem mit Klausuranmeldung? Das sagt §3 Abs. 4 der PO
Es häufen sich die Beschwerden, dass eine Klausuranmeldung nicht möglich wäre. In vielen Fällen liegt es daran, dass die Voraussetzungen für Prüfungen ab dem 4. Semester nicht erfüllt sind.
Für die Bachelorstudiengänge Informatik und Ingenieurinformatik sind die Voraussetzung in §3 Abs. 4 der Prüfungsordnung (PO) geregelt.
In der PO-Version 13 vom SoSe 2023 mussten noch alle sechs grundlegenden Module erfolgreich absolviert sein.
- Eine Zulassung zu Prüfungen der Module ab dem 4. Fachsemester setzt einen erfolgreichen Abschluss der nachfolgend genannten grundlegenden Module voraus:
- Grundlagen der Informatik
- Objektorientierte Programmierung
- Diskrete Mathematik
- Programmierung interaktiver Systeme
- Lineare Algebra
- Algorithmen und Datenstrukturen
Mit der PO-Version 14, die seit dem WiSe 2023/24 gilt, müssen mindestens 4 grundlegende Module und mehr als 60 CrP aus den ersten drei Semestern absolviert sein. Das ist leicht zu übersehen: nicht 60 CrP, sondern mehr als 60 CrP.
- Eine Zulassung zu Prüfungen der Module ab dem 4. Semester gemäß Anlage 1 setzt einen erfolgreichen Abschluss von vier der nachfolgend genannten grundlegenden Module voraus. Außerdem müssen mehr als 60 CrP aus den ersten drei Semestern erbracht sein.
- Grundlagen der Informatik
- Objektorientierte Programmierung
- Diskrete Mathematik
- Programmierung interaktiver Systeme
- Lineare Algebra
- Algorithmen und Datenstrukturen
Die generelle Intention dahinter ist, dass Sie genügend Grundlagenwissen aus den ersten drei Semestern haben sollen, bevor Sie Module aus höheren Semestern belegen. Die Änderung von der Version 13 hin zur Version 14 ist übrigens eine Milderung und keine Verschärfung der Voraussetzungen.
Der Prüfungsausschuss darf sich nicht über die Prüfungsordnung hinwegsetzen, darum sehen Sie bitte davon ab, den Prüfungsausschuss um eine Ausnahme zu bitten, wenn der obige Fall auf Sie zutrifft. Es sei denn, bei Ihnen trifft Folgendes zu:
Sollten Sie nach der Version 13 alle 6 grundlegenden Module absolviert und weniger als 61 CrP erreicht haben, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss, um Module ab dem 4. Semester gemäß Anlage 1 der PO belegen zu können.
Wenn Ihnen andere Gründe eine Prüfungsanmeldung vereiteln, wenden Sie sich gerne an das Sekretariat. Meist ist das rasch geklärt.
Infos zu den Prüfungsordnungen 2016 und 2023 und zu den Äquivalenzlisten
Informationen zu den neuen und alten Prüfungsordnungen der drei Bachelor-Studiengänge Informatik, Ingenieur-Informatik und Bioinformatik und zum Umgang mit den Äquivalenzlisten finden Sie hier:
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung: PO2016 → PO2023
Das Formular und Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnung finden Sie im verlinkten Antragsdokument.
Antrag zum PO-Wechsel (PO2016->2023)
Den Antrag senden Sie bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Antrag auf Einsatz eines Jokers
Senden Sie den Antrag auf Einsatz eines Joker ausgefüllt und unterschrieben per an
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Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts:
https://www.thm.de/site/hochschule/zentrale-bereiche/pruefungsamt.html
Antrag letzte Wiederholungsprüfung mündlich
Antrag auf letzte Wiederholungsprüfung mündlich stellen.
Besprechen Sie den Termin mit den Prüfern, füllen Sie den Antrag aus und senden diesen an
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Die Prüfer müssen den Termin auch bestätigen, entweder auf dem Antrag oder per Email.
Den Antrag finden Sie hier.
Hochschulweit gültige Formulare des Prüfungsamtes der THM
https://www.thm.de/site/thm-dokumente/studium/antraege-fuer-studierende/pruefungsamt.html
Bitte, reichen Sie die ausgefüllten Anträge über das Kontaktformular für Studierende ein:
https://www.thm.de/mni/studium/allgemeines/studium-kontakt/kontakformular-studierende.html