Das Hessische Hochschulgesetz (HHG) regelt Aufbau und Befugnisse der Gremien an hessischen Hochschulen. Demnach ist die höchste Instanz eines Fachbereichs der "Fachbereichsrat" mit studentischen Vertretern, Mitarbeitern und Professoren.
Im "Tagesgeschäft" lassen sich viele Dinge im Dekanat insbesondere mit dem Studiendekan regeln.
(Wenn es also "Probleme" gibt, wenden Sie sich bitte zunächst an das Dekanat, insbesondere den Studiendekan).
Formal ist jedoch der Fachbereichsrat mit seinen Ausschüssen als "letzte" Instanz zuständig.
Wir haben daher folgende Ausschüsse, an die Sie sich ggf. wenden können.