Schaden die Untersuchungen dem menschlichen Körper und wird nicht eigentlich mehr „kaputt“ gemacht bei der Untersuchung, z.B. durch die Strahlenbelastung?
Die Angst vor organischen Schäden durch die Strahlenbelastung bei einer radiologischen Untersuchung ist bei Patienten weit verbreitet. Jedoch liegen die im Rahmen einer Röntgendiagnostik üblicherweise erreichten Strahlendosiswerte deutlich unter den diagnostischen Referenzwerten, sodass keine schädigende Wirkung zu erwarten ist. Um das Risiko einer Schädigung durch die im Rahmen der Diagnostik eingesetzte Röntgenstrahlung so gering wie möglich zu halten, müssen durch den Untersucher die in der Röntgenverordnung beschriebenen Strahlenschutzgrundsätze beachtet werden. Des Weiteren wird vor jeder medizinischen Anwendung von Röntgenstrahlung eine ausführliche individuelle Abschätzung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses vorgenommen. Entscheidet sich ein Arzt für eine radiologische Untersuchung, so kann davon ausgegangen werden, dass der medizinische Nutzen für den Patienten dem potentiellen Risiko einer Schädigung durch die Strahlenbelastung deutlich überwiegt.
Wer entscheidet, wann welche Untersuchung gemacht wird?
Grundlage für die Entscheidung, welche radiologische Diagnostikmethode zum Einsatz kommt, ist die patienten- und situationsindividuelle Fragestellung, die mit der Untersuchung beantwortet werden soll. Das heißt, dass aufgrund des beim Patienten ausgeprägten oder vermuteten Krankheitsbildes bzw. der aufgetretenen Symptome eine Entscheidung für eine bestimmte Untersuchung von Fall zu Fall getroffen wird. Diese Entscheidung obliegt immer einem Arzt, der die jeweils notwendige Qualifikation, die sogenannte Fachkunde, besitzt. Er formuliert die vorliegende Fragestellung und stellt somit die Indikation, die die jeweilige Untersuchung rechtfertigt. Hierbei sind stets die geltenden rechtlichen Aspekte („rechtliche Grundlagen“) zu berücksichtigen. Dies bedeutet in der Praxis, dass zwar der einzelne Hausarzt aufgrund einer bestimmten Fragestellung einen Patienten zur radiologischen Untersuchung an einen Facharzt überweist, dennoch obliegt die endgültige Entscheidung über die Durchführung einer Untersuchung immer dem jeweils fachkundigen Arzt. Zur Unterstützung und als Leitfaden für die entscheidenden Ärzte wurden durch einschlägige Fachgremien, z.B. durch die Strahlenschutzkommission (SSK), Handlungsempfehlungen formuliert, die dem Facharzt als weitere Entscheidungsgrundlage dienen können.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Untersuchung von Kindern?
Generell haben Menschen bis zum vollständigen Abschluss ihrer Entwicklungsphase eine geringere Toleranz für ionisierende Strahlung und sind somit anfälliger für durch sie entstehende Schäden. Dies lässt sich damit erklären, dass die Zellteilungsraten während der Wachstumsphase wesentlich höher und dadurch die Wahrscheinlichkeit einer Zellschädigung ebenfalls höher sind. Die dabei relevanten strahlenbiologischen Prozesse können in „Strahlenbiologische Grundlagen“ nachgelesen werden. Dies hat zur Folge, dass die Indikationsstellung für das Durchführen einer radiologischen Untersuchung bei Kindern wesentlich enger gehandhabt wird. Zudem wird bei den jeweiligen Untersuchungen die durch ionisierende Strahlung an den Patienten abgebebene Dosis noch stärker als bei Erwachsenen minimiert wird.
Eine weitere Besonderheit bei der Untersuchung von Kindern besteht darin, dass vor allem Kleinkinder während der Untersuchung naturgemäß wesentlich unruhiger sind als erwachsene Patienten. Dies kann unter Umständen eine stark verminderte Bildqualität zur Folge haben, weswegen es erforderlich ist, dass eine den Kindern bekannte Betreuungsperson mit im Untersuchungsraum anwesend ist. Dadurch müssen auch für die betreuende Person Strahlenschutzmaßnahmen ergriffen werden, was einen deutlichen Mehraufwand für das Personal bedeutet.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Untersuchung von Schwangeren?
Analog zur Untersuchung von Kindern (siehe Frage 3) müssen auch bei der Untersuchung von Schwangeren einige Besonderheiten beachtet werden. Embryonen bzw. Föten im Mutterleib sind aufgrund der hohen Zellteilungsrate und der stattfindenden Zelldifferenzierungsvorgänge generell wesentlich strahlenempfindlicher als der erwachsene Organismus. Daher existiert während der vorgeburtlichen Entwicklung ein erhöhtes Risiko für das Absterben des Embryos bzw. Fetus (Letalität) und für das Auftreten von Fehlbildungen, Funktionsstörungen oder von schwerwiegenden Erkrankungen. Hierbei ist das jeweilige Risiko bzw. der Schweregrad des auftretenden Schadens abhängig von Phase der vorgeburtlichen Entwicklung, an dem es zur Strahlenexposition kommt, und der erhaltenen Gebärmutterdosis. Aus diesem Grund muss für die jeweilige Risikoabschätzung eine individuelle Berechnung der Gebärmutterdosis durchgeführt werden. Hierzu kommt ein kompliziertes Berechnungsverfahren zum Einsatz, bei dem patienten- und untersuchungsindividuelle Faktoren berücksichtigt werden.
Wie bei der Untersuchung von Kindern wird die rechtfertigende Indikation und somit die Entscheidung für das Durchführen einer Untersuchung mit ionisierender Strahlung wesentlich enger gestellt. Dieselben Regelungen betreffen auch bereits den alleinigen Verdacht auf eine Schwangerschaft. Daher muss jede Patientin im Vorfeld einer radiologischen Untersuchung auf die Möglichkeit einer bestehenden Schwangerschaft durch das Personal befragt werden. Genauso ist jede Patientin in der Verantwortung, einen entsprechenden Verdacht auf eine Schwangerschaft dem Untersucher vor der Untersuchung mitzuteilen.
Muss ich mit Nebenwirkungen durch eine Röntgenuntersuchung / CT / MRT rechnen?
Im Allgemeinen sind bei sämtlichen bildgebenden Verfahren, die in der diagnostischen Radiologie üblicherweise eingesetzt werden, keine Nebenwirkungen zu erwarten. Wie bei jedem anderen Umgang mit ionisierender Strahlung kann es jedoch auch bei bildgebenden Verfahren, bei denen ionisierende Strahlung auf einen Organismus abgegeben wird (also z.B. Röntgen, CT, Angiographie, Mammographie etc.), prinzipiell zu einer unerwünschten Wirkung der Strahlung kommen. Die dabei relevanten strahlenbiologischen Prozesse sind abhängig von der applizierten Dosis und können hier („Strahlenbiologische Grundlagen“) nachgelesen werden. Die in der diagnostischen Radiologie erzeugten Strahlendosen sind jedoch meist so gering, dass keine schädigende Wirkung zu erwarten ist. Um das Risiko einer Schädigung durch die im Rahmen der Diagnostik eingesetzten Strahlung zu minimieren, müssen durch den Untersucher die in der Röntgenverordnung beschriebenen Strahlenschutzgrundsätze beachtet und existierende Dosisgrenzwerte („rechtliche Grundlagen“) zwingend eingehalten werden.
Sind die radiologischen Untersuchungen unangenehm?
Die Frage, ob eine Untersuchung unangenehm ist, kann an dieser Stelle nicht allgemein beantwortet werden, da das Empfinden der Patienten subjektiv und sehr unterschiedlich ist. Es ist allerdings gut vorstellbar, dass einzelne Faktoren unterschiedlicher Untersuchungsverfahren von manchen Menschen durchaus als unangenehm empfunden werden. Beispielsweise ist die Untersuchungsdauer bei einer MRT-Untersuchung meist deutlich länger als bei anderen Verfahren und die Bilderfassung technisch bedingt oft mit einem lauten Klopfgeräusch verbunden. Dies kann bei einzelnen Personen zu einem unangenehmen Gefühl beitragen. Zudem liegt der Patient bei einer MRT-Untersuchung in einer recht engen und langen Hohlröhre, was bei Menschen mit „Platzangst“ zu Unwohlsein führen kann.
Als weiteres Beispiel kann erwähnt werden, dass es bei einer Untersuchung, bei der ein Kontrastmittel zur Anwendung kommt, bei der intravenösen Gabe des Kontrastmittels zu einem leichten Brennen kommen kann. Dieses Empfinden ist jedoch normal und gesundheitlich unbedenklich.
Warum kann man mit einem Herzschrittmacher oder mit Metallimplantaten kein MRT sondern nur noch ein CT machen bzw. welche Probleme entstehen dadurch?
Bei der Magnetresonanztomographie werden zur Bilderzeugung sehr starke Magnetfelder und Radiowellen verwendet. Hierdurch kann es bei vielen elektrischen Implantaten, wie z.B. Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren, zu Beschädigung oder Fehlfunktionen kommen, weswegen sie aus Sicherheitsgründen als Ausschlusskriterium für eine MRT-Untersuchung anzusehen sind. Heutzutage sind zwar speziell modifizierte Herzschrittmacher verfügbar, die auch für eine MRT-Untersuchung zugelassen sind, aus Kostengründen werden aber oft noch konventionelle Geräte implantiert.
Jeder Gegenstand, der aus metallhaltigen Materialien besteht, kann von dem vorhandenen Magnetfeld angezogen werden und somit unter Umständen sich selbst bzw. das MRT-Gerät beschädigen oder die Untersuchung beeinträchtigen. Aus diesem Grund sind alle metallischen Gegenstände im Untersuchungsraum des MRT verboten.
Metallische Gegenstände im oder am Körper des Patienten, also auch entsprechende Implantate, können sich bedingt durch die bei der Untersuchung verwendeten Radiowellen erwärmen und dadurch den Patienten schädigen. Daher wird der Patient vor dem Betreten des Untersuchungsraumes dazu aufgefordert, alle metallischen Gegenstände, wie beispielsweise Schmuck, Uhren, Ringe oder Halsketten, abzulegen.
Zwar sind metallische Implantate vor allem bei einer MRT-Untersuchung kritisch, sie können jedoch auch bei anderen Untersuchungsverfahren zu Problemen führen. Beispielsweise erzeugen Metallgegenstände auf Röntgen- und CT-Bildern mitunter starke Artefakte (also Störungen im Bild), die die diagnostische Aussagekraft des Bildes erheblich beeinträchtigen können. Aus diesem Grund ist für alle radiologischen Verfahren eine gründliche Anamnese und Befragung des Patienten im Vorfeld der Untersuchung erforderlich.
Warum macht man in manchen Fällen eine Röntgenuntersuchung mit Kontrastmittel? Welche Vorteile bestehen im Vergleich zur konventionellen Röntgenaufnahme ohne Kontrastmittel?
In der radiologischen Diagnostik sind durch die üblichen Verfahren viele Organe und Gewebe des Körpers nicht oder nur schwer voneinander zu unterscheiden. Erst durch den Einsatz eines geeigneten Kontrastmittels ist eine ausreichende Differenzierung der einzelnen Strukturen möglich. Aus diesem Grund ist die Gabe eines Kontrastmittels bei einer Untersuchung in der Radiologie oft unverzichtbar.
Welche Kosten entstehen durch eine CT- bzw. MRT- Untersuchung? Belaste ich damit die Krankenkassen unverhältnismäßig oder muss ich die Kosten sogar selbst tragen?
Die tatsächlichen Kosten einer Röntgen-, CT- oder MRT-Untersuchung sind sehr unterschiedlich und hängen stark vom damit verbundenen Aufwand und den verwendeten Geräten ab. Während das Röntgenbild eines Zahns lediglich Kosten von einigen Euro verursacht, kann ein CT in der Größenordnung von hundert oder einigen hundert Euro liegen. Ein MRT kann durchaus auf das Dreifache und mehr kommen. Hinzu addieren sich noch weitere Zulagen und individuelle Faktoren. Die letztendlich bei den Krankenkassen abgerechneten Kosten können somit leicht im vierstelligen Bereich liegen. Die Kosten für lebensnotwendige und dringend erforderliche Untersuchungen werden in aller Regel vollständig von den Krankenkassen übernommen. Andere diagnostische Verfahren müssen unter Umständen zum Teil oder vollständig vom Patienten getragen werden.
Wer kontrolliert die Ärzte, damit eine radiologische Untersuchung auch tatsächlich zum Wohl des Patienten und nicht aus unternehmerischem Interesse durchgeführt wird?
Prinzipiell obliegt die Entscheidung über die Durchführung einer radiologischen Untersuchung einem fachkundigen Arzt. Dieser hat allerdings bei der Entscheidungsfindung die geltenden rechtlichen Aspekte („rechtliche Grundlagen“) zu berücksichtigen. So ist beispielsweise für jede Untersuchung nach bestimmten Kriterien die sogenannte rechtfertigende Indikation zu stellen, die den zu erwartenden diagnostischen oder therapeutischen Nutzen berücksichtigt. Zudem sind laut Röntgenverordnung generell unnötige Untersuchungen und die damit verbundenen Strahlenexpositionen zu vermeiden. Die durchgeführten radiologischen Untersuchungen müssen durch den Untersucher immer detailliert dokumentiert werden. Hierbei werden neben den allgemeinen Daten auch die rechtfertigende Indikation und die applizierte Strahlendosis genau festgehalten. Diese Daten werden regelmäßig durch eine Behörde, in diesem Fall durch die sogenannte Ärztliche Stelle, nach strengen Kriterien überprüft. Werden hierbei Unregelmäßigkeiten entdeckt, kann einer Einrichtung im schlimmsten Fall sogar die Genehmigung zum Betrieb eines radiologischen Gerätes entzogen werden.
Wie sinnvoll sind Mammographie-Screenings? Für wen sind sie von Vorteil und wer trägt die Kosten dafür?
Über das Risiko-Nutzen-Verhältnis kollektiver Mammographie-Screenings wird generell viel diskutiert. Oft wird von Patientinnen und Ärzten ein ausschließlich hoher Nutzen der Mammographie angenommen. Jedoch müssen Vor- und Nachteile differenziert betrachtet werden. Ziele und möglicher Nutzen von Mammographie-Screenings sind eine Senkung der Brustkrebs-Sterblichkeit und ein längeres Leben bei gutem Wohlbefinden der Patientinnen. Durch das frühe Diagnostizieren des Brustkrebses sollen den Betroffenen schwere invasive Therapien erspart und insgesamt die Lebensqualität erhört werden. Tatsächlich profitiert aber von 1000 Frauen, die über einen Zeitraum von 10 Jahren regelmäßig eine Mammographie durchführen lassen, genau eine Frau von der Untersuchung. Die Bewertung dieser Zahlen sollte jedem selbst überlassen bleiben.
Dem positiven Nutzen eines Mammographie-Screenings stehen natürlich auch unerwünschte Wirkungen entgegen. So können beispielsweise falsch-positive Befunde Angst und Schrecken verursachen beziehungsweise falsch-negative Befunde eine Patientin in falscher Sicherheit wiegen. Außerdem können bei einer routinemäßig durchgeführten Mammographie unter Umständen Tumore gefunden werden, die niemals klinisch relevant geworden wären, wodurch eine Betroffene länger als Brustkrebs-Patientin leben muss, ohne dass die Sterblichkeit gesenkt werden kann. Des Weiteren muss die Strahlenbelastung bedacht werden, da bei kollektiven Mammographie-Screenings Frauen mit Röntgenstrahlung belastet werden, ohne dass ein begründeter Verdacht für eine Erkrankung besteht. Dies ist eigentlich gemäß der Röntgenverordnung überhaupt nicht gestattet („rechtliche Grundlagen“) und daher als kritisch zu bewerten. [1]
Für wen ist nun generell überhaupt ein Vorteil durch die Mammographie zu erwarten? Es hat sich gezeigt, dass eine regelmäßige Mammographie vor allem ab einem Lebensalter von ungefähr 50 Jahren aussagekräftig sein kann, da bei jüngeren Frauen bedingt durch das dichtere Drüsengewebe die Gefahr von Fehldiagnosen recht groß ist. Es konnte gezeigt werden, dass sich besonders für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren die Sterblichkeit an Brustkrebs durch regelmäßige Untersuchungen senken lässt. Aus diesem Grund ist die Mammographie seit einigen Jahren Teil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms in Deutschland, weshalb auch die Kosten für die Untersuchung von Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren von den Krankenkassen übernommen werden. Allerdings kann eine Mammographie auch für Frauen vor dem 50. Lebensjahr sinnvoll sein, wenn beispielsweise in der engeren Familie Brustkrebserkrankungen bereits vorgekommen sind oder ein direkter begründeter Anfangsverdacht besteht. Auch in diesen Fällen sind die Kosten durch die Krankenkassen gedeckt. Wünscht eine Frau darüber hinaus eine Mammographie, müssen die dabei entstehenden Kosten selbst getragen werden. [2]
Letztlich sollte im Einzelfall eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung vor dem Durchführen einer Untersuchung erfolgen und die Mammographie gegebenenfalls um ein manuelles Abtasten der Brust oder eine Ultraschalldiagnostik ergänzt werden. In jedem Fall muss aber sichergestellt sein, dass der durchführende Arzt und die Untersuchte umfassend über den möglichen Nutzen, aber vor allem auch über potentielle unerwünschte Wirkungen der Mammographie informiert sind. Möglicherweise denkbare ökonomische Interessen zum Durchführen eines Mammographie-Screenings dürfen in keinem Fall eine Rolle spielen.
[1] https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/20fortbildung/mammographie/berliner-aerzte/index.html
[2] https://www.krebsinformationsdienst.de/untersuchung/mammographie-frueherkennung.php