Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen, die am häufigsten gestellen Fragen:
FRAGEN ZUM STUDIUM
Welche Voraussetzung sollte ich zum EMT Studium mitbringen?
Interesse!
Interesse an allem, was mit Veranstaltungen – von der klassischen Messe bis hin zum digitalen Business Event – zusammenhängt.
Mathematik- und Physikkenntnisse
Die Veranstaltungstechnik kommt nicht ohne Grundlagen in Mathematik und Physik aus. Daher sollten Sie über solide Kenntnisse in beiden Fächern verfügen – oder über den Ehrgeiz, eventuelle Lücken zu schließen. Sie sind sich unsicher, was solide bedeutet? Machen Sie den Einstufungstest und besuchen Sie die Brückenkurse, die immer im September stattfinden. Das ist auch eine gute Gelegenheit, erste Kontakte zu knüpfen.
Englisch-Kenntnisse
Die Veranstaltungsbranche wird internationaler. Grundlegende Englischkenntnisse (gutes Grundkursniveau) sind von Vorteil.
Kann ich nebenbei arbeiten, um mein Studium zu finanzieren?
EMT ist ein Vollzeitstudium. Das bedeutet, Sie sollten es wie einen Vollzeitjob betrachten. Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass eine regelmäßige zusätzliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden bei einem regulären Studienverlauf mehr als anspruchsvoll ist. Inwieweit dies für Sie in Frage kommt, hängt maßgeblich von Ihrer Selbstorganisation ab.
Wie kann ich mich auf mein Studium vorbereiten?
Gewinnen Sie einen Einblick in die Veranstaltungsbranche
Sie fragen sich, ob die Veranstaltungsbranche das Richtige für Sie ist? Finden Sie es heraus! Zur Orientierung empfehlen wir Ihnen, im Rahmen eines Praktikums erste Erfahrungen zu sammeln. Mögliche Praktikumspartner könnten sein:
- Eventagenturen
- Eventdienstleister
- Eventabteilungen in Unternehmen
- Eventabteilungen in Verbänden und Stiftungen
- Messe- und Kongresszentren
- Hotels
- Theater u.ä.
Wie kann ich mich bewerben?
Sie möchten sich für den Studiengang Eventmanagement und -technik bewerben?
Eine Bewerbung für den Studiengang ist online möglich. Bei weiteren Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat.
Bewerbungsfrist:
jeweils 1. Juni bis 15. Juli (Wintersemester)
Wo kann ich mich beraten lassen?
Sie würden gerne mehr über das Studium Eventmanagement und -technik (EMT) erfahren und möchten sich noch einmal beraten lassen?
Schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie direkt im Fachbereichssekratariat unter +49 (0) 641 309 2800 an, um Ihre Fragen zu klären oder einen Termin zur persönlichen Beratung auszumachen.
Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur
Wer ist für Fragen im Kontext Berufsbbezichnung Ingenieur zuständig?
Für Fragen im Zusammenhang mit der Berufsausübung und -bezeichnung von Ingenieurinnen und Ingenieuren ist die Ingenieurkammer Hessen (nicht die Hochschule!) zuständig.
Woraus ergibt sich das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur?
Das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" ergibt sich in Hessen unmittelbar aus dem Hessischen Ingenieurgesetz (HIngG). Wenn die Kriterien von § 1 Abs. 1 HIngG erfüllt sind, dürfen sich Absolventinnen und Absolventen "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nennen. Sie benötigen dazu keine ausdrückliche Anerkennung. An der THM wird keine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Was ist die Voraussetzung dafür, dass die Berufsbezeichnung Ingenieur geführt werden darf?
- 1 Abs. 1 HIngG regelt, dass die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" führen darf, wer ein Studium in einem grundständigen Studiengang ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtung absolviert hat. Das trifft auf Absolventinnen und Absolventen zu, deren (mindestens sechs theoretische Semester umfassender) Bachelorstudiengang mindestens zur Hälfte ingenieurspezifische Fächer umfasst. Studiengänge, die nicht in diesem Sinn ingenieurfachlich sind, nicht zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen und weniger als 180 ECTS-Punkte umfassen, erfüllen nicht die in § 1 Abs. 1 HIngG festgelegten Kriterien.
Wo finde ich einen Nachweis darüber, ob ein Bachelorstudiengang ingenieurwissenschaftlich im Sinne von § 1 Abs. 1 HIngG ist?
Ist ein Bachelorstudiengang ingenieurwissenschaftlich im Sinne von § 1 Abs. 1 HIngG, dann darf bei Beschreibung des Studiengangs (z.B. in der Prüfungsordnung und im Diploma Supplement - 4.2. Anforderungen des Studiengangs/Qualifikationsprofil) darauf hingewiesen werden.
Wo und wie kann geklärt werden, ob man berechtigt ist?
Wenn es erforderlich ist (etwa weil Zweifel bestehen oder eine Klärung gewünscht ist) können Absolventinnen und Absolventen - sofern Sie in Hessen leben und/oder berufstätig sind - auf persönlichen Antrag von der Ingenieurkammer Hessen feststellen lassen, ob sie zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind (§ 2 HIngG). Die Feststellung erfolgt Einzelfall bezogen und ist gebührenpflichtig (250 Euro). Informationen und Antragsunterlagen hierzu gibt es bei der Ingenieurkammer Hessen (Anerkennung nationaler Diplome nach dem Ingenieurgesetz).
FRAGEN ZUM GRUNDPRAKTIKUM
Wo finde ich Informationen zum Grundpraktikum?
Sie finden die Ordnung zum Grundpraktikum in der Anlage 4 der fachspezifischen Bestimmungen (Teil 2 der Prüfungsordnung). Folgende Eckdaten sind für Sie wichtig und gelten ab 01.04.2023:
- Dauer: insges. 12 Wochen à 38 Stunden
- Mindestverweildauer in einem Unternehmen: 3 Wochen
- eine Pflichtpraktikumsbescheinigung kann über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden
- Rückfragen zum Grundpraktikum stellen Sie bitte auch an die o.g. E-Mail-Adresse
Welche Tätigkeitsfelder und Funktionsbereiche sollten im Bereich Marketing und Eventmanagement im Grundpraktikum abgedeckt werden?
Tätigkeitsfelder im Eventmanagement – Planung
- Einsatz in der Konzeption von Veranstaltungsformaten (z. B. Rechercheaufgaben, kreative Ideenentwicklung, Durchführung von einfachen Analysen, Ausarbeitung von Ideen oder Präsentationen, Teilnahme / Mitwirkung an Briefings / Re-Briefings)
- Einsatz in der Planung und Organisation von Veranstaltungsformaten (z. B. Unterstützung bei der Kommunikation mit Dienstleistern und Kunden, Teilnahme / Mitwirkung an Briefings / Re-Briefings, Anfrage /Recherche von Leistungen / Dienstleistern)
Tätigkeitsfelder im Eventmanagement – Durchführung
- Einsatz bei der Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Unterstützung bei Auf- und Abbautätigkeiten, Übernahme von Aufgaben während der Veranstaltung, einfache Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten auf einer Veranstaltung, etc.)
- Einsatz bei der Nachbereitung von Veranstaltungen (z. B. Auswertung von Daten oder Belegen, Erstellen von Berichten)
Tätigkeitsfelder im Marketing & Vertrieb – Planung
- Analyse von Kunden-, Wettbewerber-, Markt- oder Branchendaten (z. B. Recherche und Aufbereitung der Daten)
- Analyse von eigenen oder Kundenprodukten und -preisen (z. B. Recherche und Aufbereitung der Daten in Form von Präsentationen / Tabellen)
- Konzeption / Planung von Kommunikations- / Marketingmaßnahmen für das Unternehmen oder Kunden des Unternehmens (z. B. Ideengenerierung für den Social-Media Content)
- Analyse von Kommunikations- / Marketingmaßnahmen für das Unternehmen oder Kunden des Unternehmens (z. B. Auswertung von Daten, Erstellen von Berichten)
Tätigkeitsfelder im Marketing & Vertrieb – Durchführung
- Durchführung von Kommunikations- / Marketingaktivitäten für das eigene Unternehmen oder Kunden des Unternehmens (z. B. Unterstützung bei der Betreuung von Social-Media-Plattformen, Beantwortung von Anfragen/Kommentaren)
- Unterstützung im Vertrieb (z. B. Analyse der Vertriebswege oder Kunden- und Vertriebsdaten)
Allgemeine Tätigkeitsfelder im Bereich Management
- Einsatz bei Management- und Verwaltungsprozessen (z. B. Aufgaben der Personalverwaltung oder des Personalmanagements, Buchhaltungstätigkeiten wie Belege und Abrechnungen prüfen, Rechnungsstellung, Felder der internen Kostenrechnung wie Erstellung von Kunden-, Projekt- oder veranstaltungsbezogene Kalkulationen, Qualitätsmanagement, etc.)
- Einsatz oder Hospitation bei mindestens drei unterschiedlichen unternehmerischen Funktionen (wie Unterstützung von drei unterschiedlichen Stellen oder Abteilungen wie z. B.
- Kundenbetreuung / Auftragsabwicklung
- externes Rechnungswesen (z. B. Belege prüfen und verbuchen)
- internes Rechnungswesen / Kostenrechnung (z. B. Kosten und Daten zusammentragen und auswerten)
- Personalverwaltung / -management (z. B. Personalplanung, -gewinnung, -abrechnung, -steuerung, etc.)
- Qualitätsmanagement / Prozessmanagement / logistisch, organisatorische Fragestellungen
- Hospitation bei Geschäftsleitungs- oder Führungsaufgaben (z. B. Hospitation bei Geschäftsführungs- oder Teamleitungsmeetings, Meetings mit Partnern oder Gesellschafter des Unternehmens, Aufgaben im Controlling)
Welche Tätigkeitsfelder und Funktionsbereiche sollten im Bereich Veranstaltungstechnik im Grundpraktikum abgedeckt werden?
Audio
- Begleitung des Auf- und Abbaus sowie der Einrichtung und des Betriebs von Beschallungsanlagen
- Begleitung der Vorplanung, Auswahl und Vorkonfiguration von Beschallungsanlagen
- Begleitung von Streaming, Live Recording, Audio Content Production und/oder Postproduktion
Bühne/Studio/Messebau
- Planung und CAD im Veranstaltungsbereich
- Hospitation bei statischen Berechnungen im Bühnenbereich
- Begleitung von Auf-/Abbau von Produktionen
Video
- Begleitung von Auf-/Abbau von Produktionen
- Begleitung von Content-Produktionen
- Begleitung von Live-Produktionen
- Begleitung der Planung von Produktionen
Beleuchtung
- Begleitung von Auf-/Abbau von Produktionen
- Begleitung von Live-Produktionen
- Begleitung der Planung von Produktionen
- Begleitung von Gestaltungsprozessen
Infrastruktur/Energieversorgung/Netzwerk
- Begleitung von Auf-/Abbau von Produktionen
- Planung und CAD im Veranstaltungsbereich
- Begleitung der Systemplanung
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