Allgemeine Informationen zu den Praxisphasen

DAS GRUNDPRAKTIKUM

Für das Studium im Bachelorstudiengang Eventmanagement und -technik ist ein Grundpraktikum von insgesamt 12 Wochen nachzuweisen. Ziel des Grundpraktikums ist die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten durch Tätigkeiten in der Veranstaltungswirtschaft zur Verbesserung des Verständnisses der Schnittstellenfunktion von Eventmanager*innen und Veranstaltungstechniker*innen. Das Grundpraktikum ist bis zum Ende des 2. Semesters nachzuweisen.

Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, das gesamte Grundpraktikum bereits vor Studienbeginn als Vorpraktikum abzuleisten und dieses sowohl im Bereich Eventmanagement als auch im Bereich Veranstaltungstechnik  zu absolvieren. Das Grundpraktikum ist eine Studienvoraussetzung, die allein in Ihrer Eigenverantwortung und auch die Wahl des Betriebes. Darüber hinaus haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass ihre Betriebsauswahl der Grundpraktikumsordnung entspricht. Informationen dazu finden sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM oder der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch.

Das Grundpraktikum muss nicht am Stück abgeleistet werden. Für einen nachhaltigen Effekt sollte jedoch eine zusammenhänge Dauer von jeweils 3 Wochen (mind. 38h/Woche) nicht unterschritten werden. Das Grundpraktikum gilt als erbracht für Studierende, die eine abgeschlossene Berufsausbildung

  1. zur Veranstaltungskauffrau oder zum Veranstaltungskaufmann
  2. zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

absolviert haben. Weitere nachgewiesene Weiterbildungen in der Veranstaltungswirtschaft können auf das Grundpraktikum angerechnet werden. Diese können auf Antrag von der oder dem Praktikumsbeauftragten anerkannt werden.

Über die Anerkennung des Grundpraktikums entscheidet die oder der vom Prüfungsausschuss benannte Beauftragte für das Grundpraktikum (Praktikumsbeauftragte oder Praktikumsbeauftragter). In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung.

Weitere Informationen zum Grundpraktikum sowie die Anträge zum Download finden Sie in unseren FAQs.

DIE PRAXISPHASE - BERUFSPRAKTISCHE PHASE (BPP)

Der Bachelorstudiengang EMT beinhaltet darüber hinaus eine Praxisphase (BPP). Diese findet grundsätzlich im 7. Studiensemester statt und wird von der Hochschule vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Es wird empfohlen, die Praxisphase zur Vorbereitung auf ein zunehmend internationales Berufsfeld nach Möglichkeit im Ausland zu absolvieren.

In der Praxisphase sollten Sie studiengangsadäquate, berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben und sich mit der Berufswelt vertraut machen, d.h. Sie sollten eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die inhaltlich der Studienausrichtung des Bachelorstudiums EMT entsprechen.

Sie erhalten somit die Möglichkeit in dem 12-wöchigen Praktikum Ihre im Studium erworbenen Kompetenzen einzusetzen und zu vertiefen. Sie haben in der BPP die Gelegenheit, spannende Praxiskontakte zu knüpfen und interessante Projekte für Ihre Abschlussarbeit zu finden. Die Praktikumsstellen unserer Studierenden sind so vielfältig wie die Veranstaltungswirtschaft selbst: von der kreativ-künstlerischen Veranstaltungskonzeption bis zur technischen Fachplanung ist alles dabei. Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung.

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Albrecht Rau
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