Der Studiengang Logistikmanagement der THM beinhaltet eine theoretische oder praxisbezogene Abschlussarbeit und ein dazugehöriges Kolloquium mit einem Gesamtumfang von 15 CrP. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die wichtigsten Regelungen hierzu erläutern. Wenn Sie die folgenden Punkte chronologisch durcharbeiten, erhalten Sie alle notwendigen Informationen rund um die Bachelorarbeit.
Sollten darüberhinaus individuelle Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss unter pa-logistik(at)muk.thm.de.
Eine Darstellung des Ablaufs der Bachelorarbeit finden Sie hier.
Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Das für Sie verbindlich geltende Dokument ist weiterhin die Prüfungsordnung des Studiengangs Logistikmanagement.
VORAUSSETZUNGEN
Einreichung des Antrags
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder über das MuK-Sekretariat an den Prüfungsausschuss zu richten. Eine Einreichung ist erst sinnvoll, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese werden im Folgenden erläutert.
Module im Umfang von mind. 135 CrP
Module der ersten 5 Semester bis auf Module im Umfang von maximal 15 Creditpoints (CrP) müssen erfolgreich absolviert worden sein (mind. 135 CrP).
Praxisphase mind. begonnen
Die oder der Studierende muss mit der Praxisphase mindestens begonnen haben. Dies ist durch eine Kopie des Arbeitsvertrages oder Arbeitszeugnisses nachzuweisen.
Zusage einer Erstbetreuungsperson am Fachbereich
Sie haben die Möglichkeit die Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Fachbereichs direkt zu kontaktieren und um Übernahme Ihrer Betreuung zu bitten. Lehrkräfte für besondere Aufgaben können diese Aufgabe nicht übernehmen. Diese Person ist Hauptansprechpartner*in für fachliche und inhaltliche Fragen. Sie finden alle Kontaktdaten unter https://www.thm.de/muk/fachbereich/team.html.
Sollten Sie nach mehrmaligem Versuch keine positive Rückmeldung erhalten, so wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.
Zusage einer Zweitbetreuungsperson
Zusätzlich zur Erstbetreuung benötigen Sie eine Zweitbetreuungsperson. Wenn die Erstbetreuung durch eine(n) Mitarbeiter*in übernommen wird, muss die Zweitbetreuung durch eine(n) Professor*in durchgeführt werden.
Rückmeldung
Die Information über die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt per E-Mail und kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.
PRAXISBEZOGENE ABSCHLUSSARBEIT
Auswahl
Sofern Sie eine praxisbezogene Abschlussarbeit durchführen möchten, bewerben Sie sich bitte selbstständig um eine geeignete Stelle. Aktuelle Stellenangebote werden durch den Fachbereich regelmäßig im Moodlekurs IPLog veröffentlicht.
Weitere Stellenangebote finden Sie in einschlägigen Jobportalen. Wir führen keine Listen über potentielle Unternehmen für die Abschlussarbeit. Es lohnt sich aber erfahrungsgemäß mit Studierenden Kontakt aufzunehmen, die bereits ihre Abschlussarbeit absolviert haben. Häufig bestehen hier noch gute Kontakte zu Unternehmen.
Der Inhalte der Abschlussarbeit sollte sich an den Studieninhalten orientieren. Sind Sie sich bei der Themensetzung unsicher, kontaktieren Sie Ihre Betreuungpersonen.
Arbeitsvertrag im Unternehmen
Es ist seitens der Hochschule kein spezifischer Arbeitsvertrag notwendig. Umfang und inhaltliche Ausgestaltung besprechen Sie mit dem betreuenden Unternehmen. Es ist sinnvoll den Arbeitsvertrag mindestens über die Phase der Abschlussarbeit (3 Monate) abzuschließen.
Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschule
Sie agieren als Vermittler*in zwischen Hochschule und Unternehmen, indem Sie regelmäßige Gespräche mit den Betreuungspersonen aus Unternehmen und Hochschule führen. Es sind keine verpflichtenden Termine zwischen Hochschule und Unternehmen vorgeschrieben. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson, ob hier Interesse besteht.
HOCHSCHULBETREUER*INNEN
Ihre Abschlussarbeit wird von zwei Betreuungspersonen (Professor*innen oder Mitarbeiter*innen) des Fachbereichs betreut. Bitte kümmern Sie sich proaktiv um die Zusage der Betreuungspersonen.
Aufgaben der Erstbetreuungsperson
Ihre Erstbetreuungsperson am Fachbereich
- bestimmt zusammen mit Ihnen Start und Endtermin der Arbeit. Die offizielle Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate.
- segnet das Thema der Arbeit ab.
- steht während der Abschlussarbeit bei Problemen zur Verfügung.
- benennt formelle und inhaltliche Anforderungen zur Erstellung der Abschlussarbeit.
- bestimmt im Anschluss zusammen mit der Zweitbetreuungsperson, anhand der Arbeit und der Präsentation, ob und mit welcher Note die Abschlussarbeit bestanden wurde.
Aufgaben der Zweitbetreuungsperson
Ihre Zweitbetreungsperson am Fachbereich
- bestimmt im Anschluss zusammen mit der Erstbetreuungsperson, anhand der Arbeit und der Präsentation, ob und mit welcher Note die Abschlussarbeit bestanden wurde.
Bitte besprechen Sie inhaltliche und formelle Fragen in erster Linie mit Ihrer Erstbetreuungsperson.
FORMELLE THEMEN
Formelle Vorgaben zur Erstellung der Abschlussarbeit
Sie finden den Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten in der Moodlegruppe IPLog unter: https://moodle.thm.de/mod/resource/view.php?id=51126
Bitte sprechen Sie zudem mit Ihrer Betreuungsperson über gewünschte Formatierungsvorgaben.
Sperrvermerk
Ein Sperrvermerk ist einzufügen, wenn die Arbeit in Zusammenarbeit mit der Praxis entstanden ist und vertrauliche Daten und Informationen des Unternehmens enthält.
Der Sperrvermerk ist zu datieren und von der verfassenden Person der Arbeit handschriftlich mit Vor- und Nachnamen zu unterzeichnen. Eine Vorlage finden Sie im Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten unter: https://moodle.thm.de/mod/resource/view.php?id=51126
Eidesstattliche Erklärung
Eine eidesstattliche Erklärung ist zwingend bei Bachelor- und Masterarbeiten abzugeben. Sie ist zu datieren und in jedem abzugebenden Exemplar handschriftlich mit Vor- und Nachnamen des Verfassers zu unterzeichnen. Eine Vorlage finden Sie im Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten unter: https://moodle.thm.de/mod/resource/view.php?id=51126
{Zitation, Deckblatt, Länge und Aufbau}
Auch hier gilt: Eine gute Anleitung bietet der Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten. Sprechen Sie zudem bitte mit Ihrer Betreuungsperson über davon abweichende Vorgaben.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Status
Während der Bachelorarbeit bleiben Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen immatrikuliert.
BaföG (falls für Sie relevant)
Nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht während der Bachelorarbeit grundsätzlich Anspruch auf Ausbildungsförderung. Sollten Sie eine Arbeit mit Praxisbezug erstellen, werden etwaige Vergütungen auf die Leistungen des BAföGs angerechnet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die betreuende BaföG-Stelle.
Krankenversicherung
Sollten Sie für Ihre Abschlussarbeit eine Vergütung erhalten, setzen Sie sich hierzu direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Da alle Student*innen individuell versichert sind, können wir an dieser Stelle keine verlässliche Aussage treffen, wie sich eine mögliche Vergütung auf die Krankenkassenbeiträge auswirkt.
ABGABE, BEWERTUNG UND ABSCHLUSS
Voraussetzungen für die Bewertung
Voraussetzung für die Bewertung der Abschlussarbeit ist der Abschluss aller fehlenden Module des Studiengangs Logistikmanagement.
Abgabe
Die Abgabe richten Sie bitte an das MuK-Sekretariat oder die Betreuungspersonen selbst. Sie können die Arbeiten auch an der THM Poststelle in Friedberg (Raum A2 0.02) abgeben. Lassen Sie sich in diesem Fall den fristgerechten Eingang der Arbeit bestätigen.
Die Abgabe erfolgt in zweifach gedruckter Form (Buchbindung, keine Ringbindung). Es hat sich bewährt, die Arbeit zusätzlich als .pdf-Datei per E-Mail an die Betreuungspersonen und das MuK-Sekretariat zu versenden. Ebenso kann die zusätzliche Einreichung auf CD gewünscht sein. Bitte fragen Sie Ihre Betreuungspersonen, ob dies erforderlich ist.
Kolloquium
Der Termin Ihres Kolloquiums wird Ihnen von Ihren Betreuungspersonen mitgeteilt. Der Termin sollte in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe erfolgen.
Der Studierende bereitet eine Präsentation der Abschlussarbeit von ca. 15 Minuten vor. Bitte sprechen Sie ggf. mit Ihrer Betreuungsperson über gewünschte Inhalte. Anschließend werden Ihnen im Rahmen einer Diskussion einige Fragen gestellt.
Bewertung & Wiederholungsmöglichkeit
Die Bewertung findet direkt im Anschluss des Kolloquiums statt. Nach einer kurzen Wartezeit erhalten Sie Ihre Noten des schriftlichen und mündlichen Teils.
Die Bachelorarbeit mit Kolloquium kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Abschluss
Bis zur Ausstellung des Abschlusszeugnisses dauert es in der Regel ca. 3-4 Wochen. Bei Bedarf kann eine Bestätigung des erfolgreichen Studienabschlusses im MuK-Sekretariat angefordert werden. Die Exmatrikulation kann im Anschluss an das Kolloquium beim Studiensekretariat zu einem bestimmten Zeitpunkt im Semester oder zu Semesterende (empfohlen) beantragt werden. Sollten Sie nicht aktiv werden, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert.