Der Studiengang Logistikmanagement der THM beinhaltet eine verpflichtende Praxisphase im Ausland. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zur Praxisphase.
Wenn Sie die Themen chronologisch durcharbeiten, erhalten Sie alle notwendigen Informationen. Eine Darstellung des Ablaufs der Praxisphase finden Sie hier.
Sollten darüber hinaus individuelle Fragen auftreten, lassen Sie sich gerne von unserer BPSA-Beauftragte des Fachbereichs beraten:
Anträge auf Prüfung eines persönlichen Härtefälls (z. B. pflegebedürftige Verwandte) senden Sie bitte direkt an den Prüfungsausschuss (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Bitte beachten Sie:
Dies ist ein unverbindliches Beratungsangebot. Das für Sie verbindlich geltende Dokument ist weiterhin die Prüfungsordnung des Studiengangs Logistikmanagement (insbesondere Anlage 3). Hier finden Sie zudem die Anlage 3 der Prüfungsordnung in englischer Sprache übersetzt.
BERATUNG UND ANERKENNUNG
Anerkennung der Ausbildung
Eine Anerkennung einer Ausbildung als Praxisphase ist möglich, wenn die Ausbildung im logistischen Bereich abgeschlossen wurde. Dazu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Anerkennung inkl. Ausbildungszeugnis an den Prüfungsausschuss (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Bitte beachten Sie: Mit der Anerkennung können zukünftige Praktika nicht mehr als Pflichtpraktikum seiten der Hochschule bescheinigt werden.
Durchführung der Praxisphase im Inland
Die Praxisphase ist grundsätzlich im Ausland zu absolvieren. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Durchführung der Praxisphase im Inland möglich:
- Teilnahme an Double Degree Programm mit ausländischer Hochschule
- mind. ein Studiensemester im Ausland abgeschlossen
- Bildungsausländer
- Erziehungsberechtigte/r eines nicht volljährigen Kindes
- Übernahme einer Vormundschaft
- Angehörigenpflege
Zur Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen kontaktieren Sie bitte den Prüfungsausschuss (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
DER ANTRAG AUF ZULASSUNG
Einreichung des Antrags
Folgende Unterlagen sind per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder über das MuK-Sekretariat an den Prüfungsausschuss zu richten:
- Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Praxisphase. Diesen finden Sie hier.
- Den Nachweis über den vollständig ausgefüllten Unterschriftenzettel für die Fachvorträge. Die Vorlage finden Sie hier.
- Eine Kopie Ihres Praktikumsvertrags.
(Achtung: Bitte unterschreiben Sie keine Verträge bevor Sie die Zulassungen nicht erfüllen, da sonst die Gefahr besteht, dass das Praktikum nicht anerkannt wird. Sollten Sie unsicher sein, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.)
Voraussetzungen zur Zulassung
Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung erst ein, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Arbeitsvertrag mit Unternehmen:
Die Praktikumsstelle muss einen logistischen Bezug haben und sich im Ausland befinden. Der Arbeitsvertrag muss über mind. 18 Wochen Vollzeittätigkeit abgeschlossen werden.
- Zusage einer betreuenden Professorin oder eines betreuenden Professors:
Als Betreungsperson kommen alle Professor*innen des Fachbereichs in Betracht. Die Betreuungsperson gilt als Ansprechpartner für den Praxisbericht und den Fachvortrag, den Sie zum Abschluss der Praxisphase halten.
- 110 CrP aus den ersten 4 Semestern:
Es dürfen maximal zwei Module aus den ersten 4 Semestern offen sein. Die restlichen Module der ersten 4 Semester müssen bestanden sein. Dies entspricht einem Umfang von 110 CrP.
- Teilnahme an 15 Fachvorträgen:
Die Teilnahme an mindestens 15 Fachvorträgen über die Praxisphase anderer Student*innen des Studiengangs Logistikmanagement ist Voraussetzung zur Zulassung zur Praxisphase. Der Nachweis erfolgt über den Unterschriftenzettel.
- Fachliche Betreuungsperson der Praxisstelle:
Eine fachliche Betreuungsperson der Praxisstelle muss feststehen und im Antrag auf Zulassung zur Praxisphase angegeben werden.
PRAXISSTELLE IM AUSLAND
Auswahl
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig und selbstständig um eine Praktikumsstelle im Ausland. Aktuelle Stellenangebote werden durch den Fachbereich regelmäßig im Moodlekurs IPLog veröffentlicht. Weitere Stellenangebote finden Sie in einschlägigen Jobportalen. Wir führen keine Listen über potentielle Unternehmen für die Praxisphase, es lohnt sich aber erfahrungsgemäß mit Kommilitonen Kontakt aufzunehmen, die bereits ihre Praxisphase im Ausland absolviert haben. Häufig bestehen hier noch gute Kontakte.
Der Praktikumsinhalt sollte sich an den Studieninhalten orientieren. Bitte besprechen Sie diese vor Antragsstellung mit Ihrer Betreuungsperson. Voraussetzung für den Beginn der Praxisphase ist die Zulassung durch den Prüfungsausschuss.
Werkstudententätigkeit
Eine Werkstudierendentätigkeit kann nicht als Praxisphase anerkannt werden.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag muss über mind. 18 Wochen Vollzeittätigkeit abgeschlossen werden. Als Vollzeit gelten in der Regel mind. 35 Stunden. Fehlzeiten (z. B. Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen. Gesetzliche Feiertage müssen nicht nachgeholt werden und verlängern die Laufzeit nicht.
Gerne können Sie für das Praktikum den Arbeitsvertrag Ihres Arbeitgebers verwenden. Sollte Ihr Arbeitgeber eine Vertragsvorlage benötigen, steht Ihnen hier eine mögliche Vorlage für das BPS-A zur Verfügung.
BETREUUNG DURCH DIE HOCHSCHULE
Notwendigkeit
Ihre Praxisphase muss von einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs betreut werden. Bitte kümmern Sie sich proaktiv vor Beantragung der Zulassung zur Praxisphase darum, da dies eine Voraussetzung zur Anmeldung ist.
Auswahl
Als Betreuungsperson stehen Ihnen die Professor*innen des Fachbereichs MuK in Friedberg zur Auswahl. Mitarbeiter*innen des Fachbereichs können diese Aufgabe nicht übernehmen. Nehmen Sie bitte eigenständig Kontakt zur gewünschten Betreuungsperson auf. Dies kann per E-Mail, über die Sprechstunde oder telefonisch erfolgen.
Aufgaben der Betreuungsperson am Fachbereich
Die Betreuungsperson am Fachbereich
- nennt formale und inhaltliche Anforderungen an den Bericht.
- steht während der Praxisphase bei Problemen zur Verfügung.
- benennt formelle und inhaltliche Hinweise zur Durchführung des Fachvortrags.
- entscheidet im Anschluss anhand des Praxisberichts und des Fachvortrags, ob das Modul Praxisphase als bestanden bewertet wird.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Bitte kümmern Sie sich selbstständig um alle hier genannten, rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Themen Krankenversicherung und BaföG (falls für Sie relevant) sollten Sie berücksichtigen.
Status
Während der Praxisphase bleiben Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen immatrikuliert. Es handelt sich nicht um ein Praktikum im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
BaföG (falls für Sie relevant)
Nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht während der Praxisphase grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Ausbildungsförderung. Etwaige Vergütungen der Praxisstelle werden auf die Leistungen des BAföGs angerechnet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die betreuende BaföG-Stelle.
Krankenversicherung
Da alle Studierenden individuell versichert sind, können wir an dieser Stelle keine verlässliche Aussage treffen, wie sich eine mögliche Praktikumsvergütung auf die Krankenkassenbeiträge auswirkt. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Darüber hinaus ist es empfehlenswert zu prüfen, ob bei der Praxisphase im Ausland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig ist.
Unfallversicherung
Während der Praxisphase sind Sie kraft Gesetzes gegen Unfall versichert.
Haftpflichtversicherung
Bei Ableistung der Praxisphase im Ausland empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Sozialabgaben
Die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben und Steuern auf etwaige Vergütungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes der Praxisstelle und obliegt der Praxisstelle und der studierenden Person.
PRAXISBERICHT UND ABSCHLUSS
Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Praxisphase ist die Einreichung folgender Unterlagen bei der Betreuungsperson der Hochschule:
- Praxisbericht
- Fachvortrag
- Tätigkeitsnachweis der Praxisstelle / Abschlusszeugnis
Die Bewertung der Praxisphase erfolgt auf Grundlage des Praxisberichts und des Fachvortrags und wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Der Leistungsnachweis kann wiederholt werden.
Praxisbericht
Bitte sprechen Sie bereits zu Beginn mit Ihrer Betreuungsperson der Hochschule über deren individuellen Anforderungen an den Praxisbericht. Grundsätzliche Informationen zur Anfertigung finden Sie im Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten des Fachbereichs MuK, welcher im Moodlekurs IPLog einzusehen ist.
Fachvortrag
Es ist ein Fachvortrag über die Praxisphase zu halten. Termine hierzu und die inhaltliche Gestaltung des Fachvortrags besprechen Sie bitte mit Ihrer Betreuungsperson.