MS5003 Masterarbeit mit Kolloquium

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Burkhardt Renz
Lehrende
  • verschiedene Lehrende
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

MS5002 Entwicklungsprojekt (inkl. Begleitseminar) und Voraussetzungen laut Prüfungsordnung

Vorausgesetzte Module
Kurzbeschreibung
Anwendung der erlernten Grundlagen, Methoden und Techniken in der Masterarbeit.
Inhalte

Die Inhalte der Masterarbeit ergeben sich in der Regel aus dem Entwicklungsprojekt. Die Themen können aus

  • der Umsetzung wissenschaftlicher und technischer Grundlagen in konkrete Aufgabenstellungen
  • der anwendungsorientierten Forschung
  • der Analyse und Erforschung aktueller Techniken der Softwareentwicklung

kommen.

Qualifikations- und Lernziele

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zur Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und für strategische Führungsaufgaben durch die Masterarbeit. Sie stellen ihre fachliche Kompetenz durch eine wissenschaftliche Arbeit unter Beweis, die die Techniken und Methoden der Informatik auf ein Problem aus einem Anwendungsgebiet anwendet.

Die Studierenden setzen die im Studium erworbenen Methodenkompetenzen ein. Sie präsentieren im Kolloquium ihre Ergebnisse in einer fundierten Präsentation.

Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden. Im zweiten Fall zeigen die Studierenden ihre Fähigkeit zur Kommunikation in der englischen Sprache.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 30 CrP
  • Arbeitsaufwand 900 Std.
  • Selbststudium 900 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • i ndividuelle Betreuung
Studiensemester
  • Ingenieur-Informatik (M.Sc. 2017)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Prüfungsleistung: Masterarbeit mit Kolloquium

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

je nach Thema der Arbeit

Rechtliche Hinweise