4001 Masterarbeit

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Nils Madeja
Lehrende
  • Prof. Dr. Nils Madeja
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Abschluss der Pflichtmodule des 1. u. 2. Semesters im Umfang von mind. 48 CrP;
Teilnahme an vorbereitender Lehrveranstaltung Master-Thesis-Seminar

Kurzbeschreibung

Eigenständige Bearbeitung einer Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden

Inhalte

In der Masterarbeit wird eine Aufgabenstellung aus der Unternehmenspraxis in einer methodisch angemessenen Art und Weise behandelt. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 16 Wochen.

Qualifikations- und Lernziele

Die oder der Studierende soll lernen, ein Problem mit den im Studium erlernten wissenschaftlichen Methoden eigenständig zu bearbeiten und zu lösen, unter Einsatz der erworbenen Fach-, Methoden- und Selbstkompetenz.
Mit der Masterarbeit wird der Nachweis erbracht, dass die oder der Studierende die Fähigkeit zu abstraktem, analytischem, vernetztem, unternehmerischem Denken besitzt und in der Lage ist, sich in einem vorgegebenen Zeitrahmen in neue Themen einzuarbeiten.

Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Sozialkompetenzen
Selbstkompetenzen
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 27 CrP
  • Arbeitsaufwand 810 Std.
  • Selbststudium 810 Std.
Lehr- und Lernformen
  • Theoretische oder praxisbezogene Abschlussarbeit
Studiensemester
  • Digital Business (M.Sc. 2020) - 3. - 4. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Erfolgreiches Bestehen der Prüfungsleistung

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.

Rechtliche Hinweise