2302 Arbeitsrecht

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. iur. Carsten Zack
Lehrende
  • Prof. Dr. iur. Carsten Zack
Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

keine

Kurzbeschreibung

Praxisnahe Vermittlung der im Personalmanagement zu beachtenden wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften mit dem Ziel arbeitsrechtliche Konflikte lösen und vermeiden zu helfen.

Inhalte

Arbeitsvertrag – Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? (Befristung, Kettenarbeitsvertrag, Probezeit, Teilzeitarbeit, Geringfügige Beschäftigung, Jobsharing, Arbeit auf Abruf) Welche Rechte habe ich als Vorgesetzte oder Vorgesetzter? (Weisungen, Überstunden, Alkohol- und Rauchverbot, Anzeige und Nachweis von Erkrankungen, Medizinischer Dienst, Hausbesuche, Abmahnung, Lohnminderung, Schadensersatz) Welche Pflichten habe ich als Vorgesetzte oder Vorgesetzter? (Lohn, Gratifikation, Gleichbehandlung, Lage des Urlaubs, Zeugnis) Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Was ist zu beachten? (Aufhebungsvertrag, Ordentliche Kündigung, Fristlose Kündigung, Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz) Wann hat der Betriebsrat mitzubestimmen? (Soziale Angelegenheiten, Personelle Einzelmaßnahmen, Allgemeine personelle Angelegenheiten)

Qualifikations- und Lernziele

Es sollen die Grundlagen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes, Kündigungsarten und Kündigungsgründe vermittelt werden. Gleichzeitig wird das Verfahren des Kündigungsschutzprozesses nähergebracht. Da Führungskräfte und Vorgesetzte täglich Entscheidungen über personelle Fragen zu treffen haben werden die Grenzen ihrer Entscheidungsfreiheit hierbei in besonderer Weise durch das Arbeitsrecht bestimmt. Fundierte Kenntnisse dieses sich schnell wandelnden Rechtsgebietes gehören daher unabdingbaren notwendigen Wissen von Führungskräften. Hierzu gehören auch die wichtigsten Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts, um auch ein erfolgreiches Miteinander und Verhandeln über betriebliche Belange mit Betriebsräten gewährleisten zu können. Dieses Pflichtmodul vermittelt praxisnah die bei der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachtenden wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen und hilft, arbeitsrechtliche Konflikte vermeidbar zu machen. Vor allem die zu beachtenden Besonderheiten im Rahmen des Personalmanagements bei der Umsetzung von arbeitsrechtlichen Massnahmen soll dabei im Vordergrund stehen.

Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Sozialkompetenzen
Selbstkompetenzen
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 6 CrP
  • Arbeitsaufwand 180 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 120 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Seminaristischer Unterricht

Studiensemester
  • Personalmanagement (M.Sc. 2020) - 2. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Nur im Wintersemester
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

Präsenz bei den Präsentationsterminen

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Erfolgreiches Bestehen der Prüfungsleistung

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

- Achourt, Cyrus : Human Resources Management. Eine praxisbasierte Einführung, 2.Auflage, Wiesbaden, Gabler Verlag 2015.

Rechtliche Hinweise