4101 Masterarbeit mit Kolloquium

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Marion Hoeren
Lehrende
  • verschiedene Lehrende
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Abschluss der Pflichtmodule des 1. u. 2. Semesters im Umfang von mind. 48 CrP; Teilnahme an vorbereitender Lehrveranstaltung

Kurzbeschreibung

Eigenständige Bearbeitung einer Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden.

Inhalte

In der Masterarbeit wird eine Aufgabenstellung aus der Unternehmenspraxis in einer methodisch angemessenen Art und Weise behandelt. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 20 Wochen.

Qualifikations- und Lernziele

Die oder der Studierende soll lernen, ein Problem mit den im Studium erlernten wissenschaftlichen Methoden eigenständig zu bearbeiten und zu lösen, unter Einsatz der erworbenen Fach-, Methoden- und Selbstkompetenz. Mit der Masterarbeit wird der Nachweis erbracht, dass die oder der Studierende die Fähigkeit zu abstraktem, analytischem, vernetztem, unternehmerischem Denken besitzt und in der Lage ist, sich in einem vorgegebenen Zeitrahmen in neue Themen einzuarbeiten. Durch das Kolloquium soll die oder der Studierende lernen, die wesentlichen in der Thesis gewonnen Erkenntnisse vor einem Fachpublikum zu präsentieren und zu verteidigen.

Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Sozialkompetenzen
Selbstkompetenzen
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 30 CrP
  • Arbeitsaufwand 900 Std.
  • Selbststudium 900 Std.
Lehr- und Lernformen
  • Theoretische oder praxisbezogene Abschlussarbeit

  • inkl. Kolloquium

Studiensemester
  • Personalmanagement (M.Sc. 2020) - 3. - 4. Semester
Dauer
1 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Erfolgreiches Bestehen der Prüfungsleistung

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.

Rechtliche Hinweise