KGVA Konstruktive und gestalterische Versuchsaufbauten

Modulverantwortliche
  • Bartosz Czempiel
Lehrende
  • verschiedene Lehrende
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Kurzbeschreibung

Praxisnahe Anwendung von Gestaltungs- und Konstruktionsprinzipien an weitspannenden Tragwerken.

Inhalte

Praxisnahe Anwendung von Gestaltungs- und Konstruktionsprinzipien an weitspannenden Tragwerken. Überprüfung und Wertung dieser Prinzipien anhand von maßstäblichen Modellen in einem Praxisversuch, als Teamarbeit, bestenfalls in internationalen Gruppen.

Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen
Die Studierenden können
- den verfügbaren Bestand an fachlichen Kenntnissen kontinuierlich erweitern, spezialisieren und vertiefen.
- das eigene Fach beschreiben und definieren, sie können fachübergreifend argumentieren und diskutieren.
- die eigene Disziplin in der Fremdsprache (Englisch) präsentieren.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Die Studierenden können
- Wissen zur Lösung von Problemen erzeugen und können vorhandenes Wissen auf neue Probleme anwenden.
- Praxisvorträge kritisch und fachübergreifend reflektieren und angemessen kommentieren.

Sozialkompetenzen
Die Studierenden können
- durch Anwendung von Kommunikation und Kooperation die Fähigkeit, Sichtweisen und Interessen anderer berücksichtigen und diese in Frage stellen.
- andere Kulturen wertschätzen und verstehen.

Selbstkompetenzen
Die Studierenden können
- sich auf veränderte Umstände einzustellen und neue Ideen und Lösungen folgen.
- ihren Lernstand reflektieren, individuell passende Lernstrategien auswählen und ihr Selbststudium gezielt planen.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 5 CrP
  • Arbeitsaufwand 150 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 90 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Vorlesung und Übung
Studiensemester
  • Architektur (B.Eng. 2018) - 4. - 6. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Englisch
Prüfungsvorleistungen

Keine

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Projektabgabe

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.

Rechtliche Hinweise