462 Ertragsteuern

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Oliver Voß
Lehrende
  • Prof. Dr. Oliver Voß
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Mindestens 40 CrP aus den ersten beiden Fachsemestern

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

303

Kurzbeschreibung

Systematik der Ertragsteuern, Besteuerung vom Einkommen und Ertrag bei natürlichen Personen und Unternehmen

Inhalte

Systematik und Struktur der Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag) wie z.B.: Bestimmung und Ermittlung der zutreffenden Einkunftsart, Zuordnung von Aufwendungen zu Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen; geldwerte Vorteile; steuerliche Geltendmachung von Verlusten; Gewinnermittlungsvorschriften; außerbilanzielle Korrekturen; Teileinkünfteverfahren und Dividendenfreistellung; Abzugsbeschränkungen für Zins- und Lizenzzahlungen, verdeckte Gewinnausschüttung; verdeckte Einlage; schädlicher Beteiligungserwerb, fortführungsgebundene Verlustvorträge, körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft; gewerbesteuerliches Schachtelprivileg; erweiterte Grundstückskürzung; Bedeutung von Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer

Qualifikations- und Lernziele

Die Studierenden vertiefen und erweitern ihr in der Veranstaltung „Steuerlehre” erworbenes ertragsteuerliches Wissen. Zielsetzung ist es, einfache bis mittelschwere praxisrelevante Fälle in Bezug auf die Besteuerung von natürlichen Personen („Privatpersonen”) und Unternehmen nach dem EStG, KStG, GewStG und SolZG einzeln oder in der Gruppe bearbeiten zu können. Ein Fokus liegt dabei auf der selbständigen Arbeit mit den einschlägigen Arbeitsmaterialien, wie sie in der Steuerberatungspraxis zur Anwendung kommen, insbesondere dem Steuergesetz und den Verwaltungsanweisungen.

Fachkompetenzen
Die Studierenden können die Bemessungsgrundlage und die Steuerbelastung in der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer sowie beim Solidaritätszuschlag für grundlegende Fälle berechnen. Dabei können die Studierenden erste Ansatzpunkte der Gestaltungsberatung zur Anwendung bringen (z. B. Gestaltungsoptionen bei der Entlohnung von Arbeitnehmern; Ansatzpunkte für eine steuerliche Abwehrberatung; steuerliche Aspekte bei der Rechtsformwahl; Gestaltungsoptionen bei der Finanzierung von Unternehmen; Besteuerung von Unternehmensgruppen).
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Die Studierenden stärken ihre Problemlösungsfähigkeit und ihre Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten im Zusammenhang mit der Besteuerung vom Einkommen und Ertrag bei natürlichen Personen und von Unternehmen. Sie sind vertraut in der Anwendung der relevanten Steuergesetzen und anderen einschlägigen Quellen.
Sozialkompetenzen
Die Studierenden unterstützen sich gegenseitig mit ihrem individuellen Vorwissen und lösen die ihnen gestellten Aufgaben in konstruktiver Zusammenarbeit. Dabei diskutieren sie über Lösungswege und klären gemeinsam ihre jeweiligen Fragestellungen unter Zuhilfenahme der Lehrmaterialien.
Selbstkompetenzen
Die Studierenden trainieren ihre Fähigkeit, in einem gegebenen Fall die ertragsteuerliche(n) Fragestellung(en) zu erkennen und Lösungsansätze zu identifizieren.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 6 CrP
  • Arbeitsaufwand 180 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 120 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Seminar
Studiensemester
  • Betriebswirtschaft (B.Sc. 2021) - 4. - 6. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Klausur (ggf. teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren, vgl. § 8a Teil I der Prüfungsordnung)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

Einkommensteuergesetz; Körperschaftsteuergesetz;
Gewerbesteuergesetz; Solidaritätszuschlagsgesetz; Kapitalertragsteuergesetz; Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuerrichtlinien samt Hinweisen;
Fachliteratur, die zu Vorlesungsbeginn bekannt gegeben wird

Skript mit Fallstudien und aktuellen Literaturhinweisen

Rechtliche Hinweise