712 Allgemeines Steuerrecht
- Prof. Dr. Oliver Voß
- Prof. Dr. Oliver Voß
- Stefan Weber
Mindestens 40 CrP aus den ersten beiden Fachsemestern
303
Steuerliches Verfahrensrecht, Umsatzsteuer
Im Veranstaltungsteil zum Verfahrensrecht setzen sich die Studierenden vor allem unter Anwendung der entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung mit der Entstehung, Festsetzung und Durchsetzung von Steueransprüchen auseinander. Hierzu gehören u. a. die Amtsermittlungspflicht der Finanzbehörden, Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen (wie z.B. die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung), die Sanktionsmöglichkeiten der Finanzverwaltung bei einer Pflichtverletzung durch den Steuerpflichtigen (z.B. Festsetzung eines Verspätungszuschlags, Zwangsmittels, Zinsen) sowie der erstmalige Erlass und die späteren Änderungsmöglichkeiten von Steuerbescheiden (z.B. Voraussetzungen für eine wirksame Bekanntgabe, Einspruchsverfahren, Berichtigungsverfahren) Die Studierenden kennen wichtige Fristen und deren Berechnung. Weiterführend setzen sich die Studierenden anhand von Beispielsfällen in grundlegender Weise mit den Themen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, steuerliche Betriebsprüfung und Steuerhinterziehung auseinander.
Im Veranstaltungsteil zur Umsatzsteuer setzen sich die Studierenden anhand praxisbezogener Fallstudien mit Themen der Steuerbarkeit und Steuerpflicht sowie der Ermittlung der Umsatzsteuer im nationalen und grenzüberschreitenden Kontext auseinander (z.B. Unternehmereigenschaft, Steuerbefreiungen, Regeln zur Ortsbestimmung, Bemessungsgrundlage und Steuersatz, Vorsteuerabzug, Optionsregel im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften, Kleinunternehmerregelung, Voranmeldung und Dauerfristverlängerung, Reverse-Charge-Regeln, Reihengeschäft, internationales Dreiecksgeschäft).
Die Studierenden erwerben grundlegende Kenntnisse in Bezug auf die Systematik und Bedeutung des steuerlichen Verfahrensrechts. Sie erkennen, dass eine angemessene Besteuerung nicht nur von der zutreffenden Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, sondern auch von der sachgerechten Durchführung des Besteuerungsverfahrens abhängt.
Im Bereich der Umsatzsteuer vertiefen und erweitern die Studierenden ihre in der Veranstaltung „Steuerlehre” erworbenen umsatzsteuerlichen Kenntnisse und wenden diese auf praxisrelevante Fallbeispiele an. Leichte bis mittelschwere Fälle zur Ermittlung der Umsatzsteuer können selbständig oder in der Gruppe bearbeitet werden.
Die Studierenden können die Steuerbarkeit und Steuerpflicht in der Umsatzsteuer in grundlegenden Fällen prüfen, und die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage berechnen. Dabei können die Studierenden erste Ansatzpunkte der umsatzsteuerlichen Gestaltungsberatung zur Anwendung bringen (z. B. Regeln zur Ortsbestimmung, Verwendung der umsatzsteuerlichen IdNr., Reihengeschäfte).
- 6 CrP
- Arbeitsaufwand 180 Std.
- Präsenzzeit 60 Std.
- Selbststudium 120 Std.
- 4 SWS
- Seminar
- Betriebswirtschaft (B.Sc. 2021) - 5. - 6. Semester
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
Klausur (ggf. teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren, vgl. § 8a Teil I der Prüfungsordnung)
Abgabenordnung, Umsatzsteuergesetz;
Verwaltungsanweisungen zu diesen Gesetzen (AEAO, UStAE); Literatur, die zu Veranstaltungsbeginn benannt wird
Skript mit Fallstudien, ausgeteilte Arbeitsunterlagen, aktuelle Literaturhinweise
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.