TEC05 Technische Mechanik / Werkstoffkunde

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Kern
Lehrende
  • Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Kern
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme
  • TEC01 Mathematik
  • TEC02 Physik
  • Brückenkurs Chemie
Kurzbeschreibung

Grundlagen zu technische Mechanik I (Statik starrer Körper) & II (Festigkeitslehre) & deren Bedeutung & Anwendungen in der Veranstaltungstechnik | Normen zur Bemessung von fliegenden Bauten & allgemeinen Bauwerken | Werkstoffkunde: Grundlagen, Bedeutung, Eigenschaften & Einsatzbereiche der Werkstoffe Stahl & Aluminium in der Veranstaltungstechnik

Inhalte
  • 1. Teil Technische Mechanik:
    • Technische Mechanik 1 – Statik starrer Körper:
      • Bedeutung der Technischen Mechanik für die Veranstaltungstechnik,
      • Kraft und Moment,
      • Einwirkungen mit Bezug auf Fliegende Bauten,
      • zentrales Kraftsystem mit Bezug auf das Anschlagen in der Veranstaltungstechnik,
      • Auflagerreaktionen bei statisch bestimmten Systemen,
      • ebene, statisch bestimmte Fachwerke mit Bezug auf Gitterträger in der Veranstaltungstechnik,
      • innere Kräfte / Schnittgrößen für einfache statisch bestimmte Systeme,
      • Bestimmung von Auflagerreaktionen und Schnittgrößen bei statisch unbestimmten Durchlaufträgern mit Hilfe von Tabellen.
    • Technische Mechanik 2 – Festigkeitslehre:
      • Normalkraftwirkung (incl.Flächenschwerpunktsberechnung),
      • Momentenwirkung bei einachsiger Biegung für einfache symmetrische Querschnitte (incl. Berechnung von Flächenmomenten 2.Ordnung),
      • Querkraftwirkung für einfache symmetrische Querschnitte (incl. Scherkraft und Scherspannung sowie Schubspannung infolge Querkraft mit Biegebeanspruchung)
      • Begriff und Bedeutung der Torsion,
      • Begriff und Bedeutung der Stabilität bzw. des Knickens,
      • einfache Bemessung von Bauteilen
  • 2. Teil Werkstoffkunde:
    • Grundlagen: Überblick über Werkstoffe, wichtige Eigenschaften und Prüfverfahren,
    • Einführung in die Metallkunde,
    • Stahl
    • Aluminiumwerkstoffe

Der Bezug zu den Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens wird hergestellt.

Qualifikations- und Lernziele

Fach-/Methodenkompetenz
Die Studierenden

  • 1. Teil Technische Mechanik:
    • besitzen Grundlagenkenntnisse der Technischen Mechanik in der Veranstaltungstechnik. Sie sind hier insbesondere vertraut mit einfachen Grundlagen zur
      • Technischen Mechanik 1 – Statik starrer Körper sowie zur
      • Technischen Mechanik 2 – Festigkeitslehre
    • kennen deren Bedeutung und wichtige Anwendungen in der Veranstaltungstechnik.
    • kennen weiterhin die wichtigsten Normen zur Bemessung von Fliegenden Bauten und allgemeinen Bauwerken
    • sind auf der Basis o. g. Kenntnisse in der Lage einfache statische Berechnungen und Bemessungsaufgaben durchzuführen.
  • 2. Teil Werkstoffkunde:
    • kennen für die Werkstoffe Stahl und Aluminium
      • die Bedeutung und die Einsatzbereiche in der Veranstaltungstechnik,
      • die chemischen, physikalischen und mechanischen Grundlagen bzgl. Werkstoffverhalten, Herstellung und Aufbau,
      • die für die Veranstaltungstechnik relevanten Eigenschaften sowie ausgewählte Prüfmethoden,
      • die für die Veranstaltungstechnik relevanten Normen.
    • sind, auf Grundlage der zuvor beschriebenen Kenntnisse in der Lage, die Werkstoffe Stahl und Aluminium fachgerecht auszuwählen und einzusetzen sowie in Grundzügen Bauteile damit zu konstruieren, auszulegen und zu berechnen.

Soziale und personale Kompetenz
Die Vermittlung sozialer und personaler Kompetenz erfolgt im Rahmen des Moduls auf Grundlage der allgemeinen Definition dieser Kompetenzfelder an der THM.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 5 CrP
  • Arbeitsaufwand 150 Std.
  • Präsenzzeit 70 Std.
  • Selbststudium 80 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Vorlesung (optional Lernteamkonzept) (2 SWS) / Übung (3 SWS)
Studiensemester
  • Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2020) - 2. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

Tests:

Es werden mehrere Tests im Laufe des Semesters angeboten, von denen eine Mindestanzahl bestanden sein muss. Anzahl, Art und Weise der angebotenen Tests sowie Anzahl der Tests, die bestanden sein müssen, um die Vorleistung erfolgreich zu absolvieren, werden zu Vorlesungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise bekannt gegeben. In allen Tests sind Multiple Choice Fragen im Rahmen von maximal 100 % der Gesamtpunktzahl möglich, Anzahl wird zu Vorlesungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise bekannt gegeben (vgl. § 8 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen, [Teil I der Prüfungsordnung]).

Kolloquium / Klausur:

War der Versuch mittels der Tests nach Punkt 1. die Vorleistung zu absolvieren nicht erfolgreich, besteht die Möglichkeit durch Bestehen eines Kolloquiums oder einer Klausur die Vorleistung erfolgreich zu absolvieren.

Anwesenheitspflicht:

Optional kann verlangt werden, dass die Studierenden bei einer Mindestanzahl an Lehrveranstaltungen anwesend waren. (Genaueres wird rechtzeitig und in geeigneter Weise zu Vorlesungsbeginn bekannt gegeben.)

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Klausur (90 Min.)

(Regelfall, Dauer etwa 90 Minuten, Abweichungen werden in geeigneter Art und Weise zu Vorlesungsbeginn bekannt gegeben) oder optional bestandene mündliche Prüfung.

(Die Prüfungsform wird zu Vorlesungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise bekannt gegeben.)

In allen Klausuren sind Multiple Choice Fragen im Rahmen von maximal 100% der Gesamtpunktzahl möglich (vgl. hierzu auch § 8 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen, [Teil I der Prüfungsordnung]).

Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann die letztmalige Wiederholung der schriftlichen Prüfung als mündliche Prüfung abgelegt werden (vgl. § 13 Abs. 4 Teil I der Prüfungsordnung)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Voraussetzung für Module
Literatur, Medien

Rechtliche Hinweise