TEC07 Beleuchtung

Modulverantwortliche
  • Prof. Axel Barwich
Lehrende
  • Prof. Axel Barwich
  • Albrecht Rau
Vorausgesetzte Module
Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme
  • TEC01 Mathematik
Kurzbeschreibung

Physikalische Grundlagen der Lichttechnik & Beleuchtung | Kenntnisse über Sehen & Wahrnehmung | Beleuchtung von Räumen & Bühnen: gesetzliche & normative Vorgaben | Spezifische Beleuchtungskunde der Veranstaltungstechnik

Inhalte
  • 1. Physikalische Grundlagen der Lichttechnik und Beleuchtung
    • Spektrum, Lichtstrom, Lichtstärke, Hellempfindung, Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte,
    • Projektion, Abbildung, Linsentypen
    • Brechung, Beugung, Streuung, …
    • Farbwiedergabe, Farbtemperatur, Lichtfarbe und Farbort
    • Theoretisches Leuchtdichtemodell nach Bartenbach
    • Arten der Lichterzeugung (Lampen) und deren Energieverbrauch
    • Arten von Leuchten und deren Einsatzmöglichkeiten
  • 2. Kenntnisse über Sehen und Wahrnehmung
    • Aufbau und Funktion des menschlichen Auges
    • Grundlagen, Mechanismen und Gesetzmäßigkeiten der visuellen Wahrnehmung
    • Bedeutung des Lichtes bei der nicht visuellen Wahrnehmung (biologische Wirkung): Blend-, Blaulicht- und Lasergefährdung
  • 3. Beleuchtung von Räumen und Bühnen, gesetzliche und normative Vorgaben
    • Arbeitsstättenverordnung und einschlägige Arbeitsstättenregeln
    • Einschlägige Normen zur Beleuchtung von Innenräumen und Versammlungsstätten
    • Mindestbeleuchtungsstärken
    • Beleuchtungseinrichtungen: Film/Theater
  • 4. Spezifische Beleuchtungskunde derVeranstaltungstechnik
    • Scheinwerfertypen in der Veranstaltungstechnik und deren Einsatzgebiete
    • Filter und Farbmischsysteme
    • Scheinwerfer- und Projektionstechnik
    • Mechanische Lichtführungen, Verdunkler und Dimmer
    • Besonderheiten der LED-Beleuchtungstechnik für Bühne und Studio
    • Steuerungstechnik für Bühnen und Eventbeleuchtung, Signalpatch und Hotpatch
    • Energieversorgung, Verkabelungssysteme und Lastmulticores
    • Standard Beleuchtungssituationen

Der Bezug zu den Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens wird hergestellt

Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenz / Methodenkompetenz
Die Studierenden können

  • die lichttechnischen Grundbegriffe beschreiben und die Zusammenhänge erklären und berechnen.
  • die einschlägigen Normen und gesetzlichen Vorgaben zur Beleuchtung von Versammlungsstätten und Räumen nennen und anwenden.
  • die unterschiedlichen Lampenarten und Leuchtenformen hinsichtlich ihrer geeigneten Einsatzmöglichkeiten zur Raum- und Bühnenbeleuchtung beurteilen.
  • theater- und fimlspezifischen Fachbegriffe benennen und erläutern
  • Standardbeleuchtungssituationen grundlegend planen
  • elektrotechnische Spezialkenntnisse nach den einschlägigen Normen für Bühnen-, Film-, Messen- und Veranstaltungsbeleuchtung anwenden

Soziale und personale Kompetenz
Die Vermittlung sozialer und personaler Kompetenz erfolgt im Rahmen des Moduls auf Grundlage der allgemeinen Definition dieser Kompetenzfelder an der THM.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 5 CrP
  • Arbeitsaufwand 150 Std.
  • Präsenzzeit 70 Std.
  • Selbststudium 80 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 5 SWS
  • Vorlesung (2 SWS) / Übung (2 SWS) und Praktikum (1 SWS)
Studiensemester
  • Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2020) - 2. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

TEC02 Physik

Teilnahme am Praktikum

Anzahl und Art der Übungseinheiten werden rechtzeitig vor Semesterbeginn und in geeigneter Weise den Studierenden mitgeteilt und erläutert.

Bonuspunkte

Ja

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Klausur (90 Min.) (ggf. teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren, vgl. § 8a der Allgemeinen Bestimmungen)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Voraussetzung für Module
Literatur, Medien

Rechtliche Hinweise