TEC08 Medientechnik I

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Benjamin Bernschütz
Lehrende
  • Prof. Dr. Benjamin Bernschütz
Vorausgesetzte Module
Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme
  • TEC01 Mathematik
  • TEC02 Physik
  • TEC04 Grundlagen Elektrotechnik
Kurzbeschreibung

Raumakustische Grundlagen | Schallpegel- & Leistungsberechnung | Lärmprognose | DIN 15905-5, TA Lärm, ArbSchG | Differenzierung von Beschallungssystemen & deren Charakteristiken | Akustische Beurteilung eines Raums/einer Fläche & Positionierung eines Beschallungssystems | Mikrofone, Speicherformate, Blockschaltbilder | Grundlagen einer Videoregie

Inhalte
  • Lerneinheit 1:
    • Raumakustische Grundlagen (Reflexion, Absorption, Bedämpfung, Nachhall, stehende Wellen, etc.)
    • Schallpegelberechnung, Leistungsberechnung, Lärmprognose
    • Kennen DIN 15905-5, TA Lärm, ArbSchG, etc.
    • Differenzieren von Beschallungssystemen und deren Charakteristiken (Line-Array, Bass-Array, Horngeladene Systeme, Flächenstrahler, etc. // Punktquelle, Linienquelle, etc. // Aktive, Passive, Self-Powered)
    • Technik der elektroakustischen Verstärkung (100V, Digital, Röhre, etc.)
    • Akustische Beurteilung eines Raumes /einer Fläche und passende Auswahl und Positionierung eines Beschallungssystems
    • Mikrofone und deren Anordnungen, Wahrnehmungsschulung
    • D/A, A/D Wandlung – Speicherformate und Übertragung
    • Lesen und Erstellen von Blockschaltbildern von Audioanlagenkonfigurationen für Veranstaltungen
  • Lerneinheit 2:
    • Lesen und Erstellen von Blockschaltbildern von Videoanlagenkonfigurationen für Veranstaltungen
    • Grundlagen einer Videoregie
    • Kameraregie / Bildregie
    • Bildzuspielung
    • Projektion
    • Signalkette
    • Messtechnik

Der Bezug zu den Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens wird hergestellt.

Qualifikations- und Lernziele

Das Pflichtmodul Medientechnik I macht die Studierenden vertraut mit der Praxis der

  • Beschallung von Veranstaltungen
  • Signalverarbeitung im Bereich Audio

Fach-/Methodenkompetenz
Die Studierenden

  • Lerneinheit 1:
    • erweitern ihre grundlegenden physikalischen Kenntnisse, um die für die Beschallung von verschiedensten Veranstaltungsformaten wichtigen Spezialkenntnisse, wie
      • Reflexion, Absorption
      • Nachhallzeiten, STI
      • usw.
    • können weiterhin verschiedene Beschallungssysteme benennen und grundlegend planen. Dazu zählt auch die richtige Auswahl von Mikrofonen und Peripherie sowie der passenden Signalführung.
  • Lerneinheit 2:
    • sind in der Lage die grundlegende Signalführung für eine Live-Video-Produktion zu beschreiben und kennen die spezifischen Signalketten.
    • Kennen weiterhin die Fachbegriffe und die Besonderheiten einer Live-Regie in Abstufung zu den verschiedenen Veranstaltungsformaten.

Soziale und personale Kompetenz
Die Vermittlung sozialer und personaler Kompetenz erfolgt im Rahmen des Moduls auf Grundlage der allgemeinen Definition dieser Kompetenzfelder an der THM.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 5 CrP
  • Arbeitsaufwand 150 Std.
  • Präsenzzeit 70 Std.
  • Selbststudium 80 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 5 SWS
  • Vorlesung (4 SWS) / Übung (1 SWS)
Studiensemester
  • Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2020) - 2. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

TEC02 Physik

Teilnahme an praktischen Übungseinheiten

innerhalb der Lehrveranstaltung als Zulassungsvoraussetzung für die Klausur
Anzahl und Art der Übungseinheiten werden rechtzeitig vor Semesterbeginn und in geeigneter Weise den Studierenden mitgeteilt und erläutert.

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Klausur (90 Min.)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Voraussetzung für Module
Literatur, Medien

Rechtliche Hinweise