WP18 Szenischer Dreh

Modulverantwortliche
  • Prof. Axel Barwich
Lehrende
  • Prof. Axel Barwich
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme
  • TEC07 Beleuchtung
  • TEC08 Medientechnik I
Vorausgesetzte Module
Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Kurzbeschreibung

Filmtheorie | Stoff-/Konzeptentwicklung | Filmtechnische Grundlagen | Grundlagen im Bereich Produktionsplanung | Technische Grundlagen im Bereich szenischer Dreh | Filmschnitt und Postproduction

Inhalte
  • Filmtheorie
  • Stoff-/Konzeptentwicklung
  • Filmtechnische Grundlagen
  • Grundlagen im Bereich Produktionsplanung
  • Technische Grundlagen im Bereich szenischer Dreh
    • Beleuchtung
    • Audioaufnahme
    • Kameratechnik
  • Grundlagen Filmschnitt und Postproduction
Qualifikations- und Lernziele

Fach-/Methodenkompetenz
Die Studierenden

  • kennen filmspezifischen Fachbegriffe und
  • sind in der Lage, grundlegende Kenntnisse zur Stoff-/Konzeptentwicklung im Bereich szenischer Dreh anzuwenden
  • Software im Bereich Filmschnitt und Postproduction anzuwenden
  • grundlegende Kenntnisse im Bereich Kameraführung und Kameratechnik anzuwenden
  • Produktionsabläufe im Bereich szenischer Dreh zu planen
  • grundlegende Kenntnisse in der Durchführung einer Produktion (szenischer Dreh) anzuwenden

Soziale und personale Kompetenz
Die Vermittlung sozialer und personaler Kompetenz erfolgt im Rahmen des Moduls auf Grundlage der allgemeinen Definition dieser Kompetenzfelder an der THM.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 5 CrP
  • Arbeitsaufwand 150 Std.
  • Präsenzzeit 112 Std.
  • Selbststudium 38 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 8 SWS
  • Praktikum
Studiensemester
  • Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2020) - 5. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

TEC07 Beleuchtung

TEC08 Medientechnik I

Teilnahme an den Workshops

Art und Umfang werden zu Semesterbeginn rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Portfolio

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.

Rechtliche Hinweise