EMT23023 Informatik für die Veranstaltungswirtschaft 2

Modulverantwortliche
  • Prof.Dr. Arno Gramatke
Lehrende
  • Prof.Dr. Arno Gramatke
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Kurzbeschreibung

Fortgeschrittene Informatik und Netzwerktechnik für Medianetzwerke

Inhalte
  • Zahlensysteme
  • Ethernet-Netzwerke
  • Virtual Local Area Networks (VLAN)
  • IP-Netzwerke, IPv4, IPv6
  • Network Address Translation (NAT)
  • Multicast Management
  • Precision Time Protocol (PTP)
  • Quality of Service (QoS)
  • Medianetzwerk-Protokolle
  • Discovery-, Enumeration- und Control-Protokolle
  • WiFi
  • Verschlüsselung
  • System Maintenance
Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen

Die Studierenden können

  • konvergente Medianetzwerke aufbauen und betreiben.
  • Fehler in konvergenten Medianetzwerken finden und beheben.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)

Die Studierenden können

  • die Anforderungen an ein Medianetzwerk aus den Anforderungen einer Produktion ermitteln.
  • ein Medianetzwerk planen.

Sozialkompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage,

  • in kleinen Teams Medianetzwerke aufzubauen und zu betreiben.

Selbstkompetenzen

Die Studierenden

  • können ihre Arbeitsweise effektiv strukturieren und den jeweiligen Anforderungen der Gruppenarbeit anpassen.
  • sind in der Lage, sich mit Gruppenmitgliedern abzustimmen und ihren jeweiligen Beitrag zur Gruppenarbeit pünktlich und in der geforderten Qualität fertigzustellen.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 4 CrP
  • Arbeitsaufwand 120 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 60 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Seminar (2 SWS)
  • Praktikum (2 SWS)
  • Digital gestütztes / Mediengestütztes Lernen
Studiensemester
  • Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2022) - 4. - 120. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

Keine

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Performanzprüfung

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

Medienmix. Literatur wird zu Semesterbeginn rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Rechtliche Hinweise