EMT23040 Veranstaltungsrecht
- Prof. Axel Barwich
- verschiedene Lehrende
Keine
Keine
Gewerblicher Rechtsschutz | Urheberrecht | Medien- und Internetrecht | Abgaben, Gebühren und Steuern | Veranstalterhaftung
- Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes ((Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Wettbewerbsrecht) und Urheberrechts: Hierbei erfolgt eine Schwerpunktsetzung gemäß der Branchenbesonderheiten, z.B.
- Rechtliche Aspekte des Direktmarketings (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG)
- Bildrechte nach dem Kunsturhebergesetz (KUG)
- Verwertungsrechte des Urheberrechts (UrhG)
- Abgaben, Gebühren und Steuern
- Gebührenregelungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der VG Bild-Kunst
- Umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten im Veranstaltungskontext
- Ausländersteuer
- Vergnügungssteuer
- Medien-, Internet- bzw. Onlinerecht
- Internet- und Computerstrafrecht
- Exkurs: Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains
- Medienrechtliche Grundlagen
- Fragen des Presserechts
- Veranstalterhaftung
- Versicherungs- und Haftungsfragen
- Versammlungsstättenverordnung
- Exkurs
- Delegation von Unternehmerpflichten
Fachkompetenzen
Die Studierenden können mögliche rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen ihres späteren Tätigkeitsfeldes in der Veranstaltungsbranche erklären. Dazu gehören insbesondere wesentliche Kenntnisse über den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Medien- und Internetrecht, sowie Fragen zu Abgaben, Gebühren und Steuern sowie Fragen der Veranstalterhaftung.
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Die Studierenden können
- ihr Wissen anhand praxisbezogener Problemstellungen und Fallstudien unter rechtlichen Gesichtspunkten anwenden.
- ein Bewusstsein für Rechtsfragen demonstrieren, auf dessen Grundlage sie differenziert einfach gelagerte Sachverhalte aus der Veranstaltungsbranche beurteilen und auflösen können.
Sozialkompetenzen
Die Studierenden können in Gruppen zielgerichtet, produktiv und auf Augenhöhe kommunizieren und kooperieren.
Selbstkompetenzen
Die Studierenden können eigene Wissenslücken in rechtlichen Themengebieten erkennen und Lösungsstrategien zur Schließung oder Behandlung der Wissenslücke aufzeigen.
- 4 CrP
- Arbeitsaufwand 120 Std.
- Präsenzzeit 60 Std.
- Selbststudium 60 Std.
- 4 SWS
- Seminar
- Vortragsinputs
- Bearbeitung von Fallstudien sowie Übungsaufgaben
- teils in Kleingruppen.
- Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2022) - 6. - 120. Semester
Keine
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
Klausur oder E-Klausur (90 Min.)
(ggf. im Antwort-Wahl-Verfahren, vgl. § 8a der Allgemeinen Bestimmungen. Der Anteil wird zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig bekannt gegeben.)
Medienmix. Literatur wird zu Semesterbeginn rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.