EMT23040 Veranstaltungsrecht

Modulverantwortliche
  • Prof. Axel Barwich
Lehrende
  • verschiedene Lehrende
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Kurzbeschreibung

Gewerblicher Rechtsschutz | Urheberrecht | Medien- und Internetrecht | Abgaben, Gebühren und Steuern | Veranstalterhaftung

Inhalte
  • Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes ((Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Wettbewerbsrecht) und Urheberrechts: Hierbei erfolgt eine Schwerpunktsetzung gemäß der Branchenbesonderheiten, z.B.
    • Rechtliche Aspekte des Direktmarketings (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG)
    • Bildrechte nach dem Kunsturhebergesetz (KUG)
    • Verwertungsrechte des Urheberrechts (UrhG)
  • Abgaben, Gebühren und Steuern
    • Gebührenregelungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der VG Bild-Kunst
    • Umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten im Veranstaltungskontext
    • Ausländersteuer
    • Vergnügungssteuer
  • Medien-, Internet- bzw. Onlinerecht
    • Internet- und Computerstrafrecht
    • Exkurs: Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains
    • Medienrechtliche Grundlagen
    • Fragen des Presserechts
  • Veranstalterhaftung
    • Versicherungs- und Haftungsfragen
  • Versammlungsstättenverordnung
  • Exkurs
    • Delegation von Unternehmerpflichten
Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen

Die Studierenden können mögliche rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen ihres späteren Tätigkeitsfeldes in der Veranstaltungsbranche erklären. Dazu gehören insbesondere wesentliche Kenntnisse über den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Medien- und Internetrecht, sowie Fragen zu Abgaben, Gebühren und Steuern sowie Fragen der Veranstalterhaftung.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)

Die Studierenden können

  • ihr Wissen anhand praxisbezogener Problemstellungen und Fallstudien unter rechtlichen Gesichtspunkten anwenden.
  • ein Bewusstsein für Rechtsfragen demonstrieren, auf dessen Grundlage sie differenziert einfach gelagerte Sachverhalte aus der Veranstaltungsbranche beurteilen und auflösen können.

Sozialkompetenzen

Die Studierenden können in Gruppen zielgerichtet, produktiv und auf Augenhöhe kommunizieren und kooperieren.

Selbstkompetenzen

Die Studierenden können eigene Wissenslücken in rechtlichen Themengebieten erkennen und Lösungsstrategien zur Schließung oder Behandlung der Wissenslücke aufzeigen.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 4 CrP
  • Arbeitsaufwand 120 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 60 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Seminar
  • Vortragsinputs
  • Bearbeitung von Fallstudien sowie Übungsaufgaben
  • teils in Kleingruppen.
Studiensemester
  • Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2022) - 6. - 120. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

Keine

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Klausur oder E-Klausur (90 Min.)

(ggf. im Antwort-Wahl-Verfahren, vgl. § 8a der Allgemeinen Bestimmungen. Der Anteil wird zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig bekannt gegeben.)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

Medienmix. Literatur wird zu Semesterbeginn rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Rechtliche Hinweise