EMT23043 Berufspraktische Phase - BPP

Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Anlage 3 § 4 Fachspezifische Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung)

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Kurzbeschreibung

Projekte, die inhaltlich der Studienrichtung des Bachelorstudiengangs EMT entsprechen. Zum Abschluss der Fachvorträge explizite Reflexion der BPP und seiner Stellung im bisherigen Studienverlauf.

Inhalte
  • Projekte, die inhaltlich der Studienrichtung des Bachelorstudiengangs EMT entsprechen.
  • Zum Abschluss der Fachvorträge explizite Reflexion der BPP und seiner Stellung im bisherigen Studienverlauf.
Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen

Im Rahmen der Berufspraktischen Phase (BPP) setzen die Studierenden ihre bisher erworbenen Fachkompetenzen ein.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)

Im Rahmen der Berufspraktischen Phase (BPP) setzen die Studierenden ihre bisher erworbenen Methodenkompetenzen ein.

Sozialkompetenzen

Im Rahmen der Berufspraktischen Phase (BPP) setzen die Studierenden ihre bisher erworbenen Sozialkompetenzen ein.

Selbstkompetenzen

Im Rahmen der Berufspraktischen Phase (BPP) setzen die Studierenden ihre bisher erworbenen Selbstkompetenzen ein.

ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 15 CrP
  • Arbeitsaufwand 450 Std.
  • Präsenzzeit 30 Std.
  • Selbststudium 420 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 2 SWS
  • Berufspraktische Phase - BPP
  • Praktikum inkl. Begleitseminar
Studiensemester
  • Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2022) - 7. - 90. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Nach Bedarf
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

Keine

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Praxisbericht inkl. Präsentation (100%)

Bewertung gem. § 3 Abs. 5 und 6 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

Medienmix. Literatur wird zu Semesterbeginn rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Rechtliche Hinweise