EMT23044 Bachelorarbeit
§ 5 Fachspezifische Bestimmungen (Teil II der Prüfungsordnung)
Keine
Die Zielsetzung der Abschlussarbeit ist es, dass Studierende selbständig erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden und eigenständig eine Forschungsfrage untersuchen oder ein Modell / Konzept (weiter-) entwickeln.
Themen aus dem Bereich des Lehrangebots des Bachelorstudiengangs Eventmanagement und -technik.
Fachkompetenzen
Die Studierenden
- wenden in den verschiedenen Bereichen des Studiums erworbenen Fachkompetenzen selbstständig auf eine Fragestellung aus Forschung oder Technik an.
- erweitern je nach gewähltem Thema ihre fachspezifischen, in den verschiedenen Bereichen des Studiums erworbenen Fachkompetenzen.
- erarbeiten in ihrem Themengebiet eine theoretische, konzeptionelle oder praktische Problemlösung.
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Die Studierenden sind in der Lage,
- ihr Thema mit angemessenen wissenschaftlichen oder technischen Methoden zu bearbeiten.
- die Aussagekraft ihrer Ergebnisse vor dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen oder technischen Status Quo kritisch zu reflektieren.
- ihre Ergebnisse in angemessener, medial unterstützter und wissenschaftlich fundierter Form zu präsentieren.
Sozialkompetenzen
Die Studierenden sind in der Lage, mit ihren Betreuerinnen und Betreuern in allen Phasen der Bearbeitung der Abschlussarbeit in einen konstruktiven Dialog zu treten.
Selbstkompetenzen
Die Studierenden sind in der Lage,
- unter Einhaltung der zeitlichen Vorgaben selbstständig und zielorientiert zu arbeiten.
- bei Bedarf Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.
- ihre Arbeitsweise kontinuierlich kritisch zu reflektieren und für weitere Projekte / Projektphasen zu adaptieren.
- 15 CrP
- Arbeitsaufwand 450 Std.
- Präsenzzeit 30 Std.
- Selbststudium 420 Std.
- 4 SWS
- Theoretische oder praxisbezogene Bachelorarbeit
- mündliche Verteidigung.
- Eventmanagement und -technik (B.Sc. 2022) - 7. - 90. Semester
Teilnahme an Coachings im Umfang von 50%.
(Coaching-Termine werden rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise bekannt gegeben.)
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
TL 1 - Bachelorarbeit (80%)
- max. 50 Normseiten exklusive Abbildungen, Tabellen, Verzeichnisse und Anlagen
- 12 ECTS
TL 2: Kolloquium (20%)
- 3 ECTS
Alle Modulbestandteile werden analog zum Credit Anteil in der Prüfungsleistung berücksichtigt.
Medienmix. Literatur wird zu Semesterbeginn rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.