INF2002 Software Engineering: Realisierung

Modulverantwortliche
  • Steffen Vaupel
Lehrende
  • verschiedene Lehrende
Kurzbeschreibung

Angeleitete Planung und Durchführung eines Softwareprojekts in einer Projektgruppe.

Inhalte
  • Bearbeitung einer fach- oder praxisbezogenen Projektaufgabe (Projektaufgaben wechseln)
  • Die Projektaufgaben erfordern durch ihre Komplexität eine systematische Anwendung der
    • erlernten Konzepte und Methoden des Softwareengineerings (z. B. Scrum, Domänenmodellierung, Qualitätssicherung, etc.)
    • die Anwendung weiterer Konzepte und Praktiken (z. B. Reengineering, Reverse-Engineering, Refactoring, Sicherheit, etc.)
    • den Umgang mit einer professionellen SE-Infrastruktur: Entwicklungsumgebungen, Versionsverwaltungssystemen, CI/CD, Test- und Qualitätswerkzeugen, Projektmanagementwerkzeuge, usw.

um das jeweilige Projektziel zu erreichen. Die hierzu notwendigen Kompetenzen werden in vorausgehenden oder begleitenden praxisnahen Übungen vermittelt oder vertieft.

  • Die Dozierenden stellen dabei den Ansprechpartner (Auftraggeber bzw. Product Owner) dar und leiten die Projektgruppe bei Bedarf (z. B. Fragen bei der konkreten Anwendung von Konzepten und Methoden) an.
  • Die Teilnehmenden einer Projektgruppe führen alle anfallenden Tätigkeiten an der Projektaufgabe kooperativ oder nach Absprache mit der Projektgruppe selbstständig aus.
  • Die Teilnehmenden haben eine gemeinschaftliche Projektdokumentation anzufertigen. Diese umfasst z. B. ein Pflichtenheft/Product Backlog, einen Grob- und Feinentwurf, eine detaillierte Programmdokumentation, eine Testdokumentation sowie eine Benutzerdokumentation des Softwareproduktes.
Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen

  • Die Studierenden können die Prozessaktivitäten der Softwareentwicklung in einem realen Entwicklungsprojekt anwenden, indem sie das Vorgehen sorgfältig planen, Aufgabenstellungen einstufen und strukturieren, notwendige Informationen sammeln, Aufwände abschätzen, Lösungen entwickeln und umsetzen, Zwischenergebnisse überprüfen und kommunizieren sowie die Zielerreichung beurteilen.
  • Sie sind in der Lage, die Werkzeuge einer professionellen SE-Infrastruktur bedarfsgerecht auszuwählen und zu bedienen.
  • Sie können fachgerecht eine Implementierung (Programmcode) erstellen sowie die notwendigen Projektdokumente anfertigen.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)

  • Die Studierenden können die Prozessaktivitäten der Softwareentwicklung (insbesondere der Spezifikation) auch im ggf. überfachlichen Kontext der Projektaufgaben selbständig umsetzen.
  • Sie entwickeln dabei entlang der Prozessaktivitäten ihre Projektdokumentation, passen diese an und koordinieren die Teilaktivitäten.

Sozialkompetenzen

  • Die Studierenden sind in der Lage, sich in einer Kleingruppe zu organisieren, Lösungen kooperativ zu entwickeln, alternative Entwürfe vorzutragen, zu diskutieren und zu akzeptieren.
  • Sie können ihre Ergebnisse dem Ansprechpartner präsentieren, Fragen beantworten und Anmerkungen in Beziehung zu den Ergebnissen setzen.

Selbstkompetenzen

  • Die Studierenden können die erzielten Projektergebnisse sowie das gewählte Vorgehen erklären, Verbesserungspotential ermitteln und das eigene Handeln in der Projektgruppe in Beziehung zu den Projektergebnisse setzen.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 9 CrP
  • Arbeitsaufwand 270 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 210 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Seminaristischer Unterricht 1 SWS
  • Projekt 3 SWS
Studiensemester
  • Bioinformatik (B.Sc. 2022)
  • Informatik (B.Sc. 2022)
  • Ingenieur-Informatik (B.Sc. 2022)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Prüfungsvorleistung:

Keine

Prüfungsleistung:

Praktikumsleistung, Projekt, mündliche Prüfung (zusammen 100%)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien
  • Wird von der jeweiligen Dozentin oder vom jeweiligen Dozenten bekannt gegeben.

Rechtliche Hinweise