CS3006 Bachelorarbeit mit Kolloquium

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Alexander Dworschak
Lehrende
  • verschiedene Lehrende
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Voraussetzungen laut Prüfungsordnung §5

Kurzbeschreibung

Die Studierenden wenden die im Studium erworbene Fachkompetenz in einer praktischen Aufgabe an und zeigen damit ihre Fähigkeit der Übertragung der Kenntnisse der Informatik auf konkrete Fragestellungen.

Inhalte

Die Bachelorarbeit umfasst:

  • Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik
  • Anwendung theoretisch-analytischer Fähigkeiten auf eine konkrete Fragestellung
  • Beweis intellektueller und sozialer Kompetenz in der Bewältigung der Aufgabenstellung
Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen

  • Die Studierenden können sich entsprechend ihres Fachwissens ein geeignetes Thema auswählen und die gestellten Aufgaben den theoretischen Anforderungen gemäß definieren und beschreiben.
  • Die Studierenden können den Aufbau einer Bachelorarbeit beschreiben und eine Gliederung für Ihre Arbeit schreiben.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)

  • Die Studierenden können die im Studium erworbene Fachkompetenzen in einer praktischen Aufgabe anwenden und damit Kenntnisse der Informatik auf konkrete Fragestellungen übertragen.
  • Sie können in einem vorgegebenen Zeitrahmen Ergebnisse erarbeiten.
  • Sie können geeignete Literatur für die Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung recherchieren.

Sozialkompetenzen

  • Sie können ihre Ergebnisse präsentieren und diese bei Einwänden und Rückfragen verteidigen.

Selbstkompetenzen

  • Sie können selbstständig Methoden der Informatik auf praktische Aufgaben anwenden.
  • Sie können diese Umsetzung systematisch reflektieren und darstellen.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 15 CrP
  • Arbeitsaufwand 450 Std.
  • Selbststudium 450 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 2 SWS
  • Seminar 2 SWS
Studiensemester
  • Informatik (B.Sc. 2010)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Prüfungsvorleistung: Keine

Prüfungsleistung: Bachelorarbeit mit Kolloquium

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien
  • In Abhängigkeit vom gewählten Thema der Bachelorarbeit.

Rechtliche Hinweise