SGAM Sondergebiete der Architektur M
Modulverantwortliche
- Prof. Dipl.-Ing. Jürgen Hauck
- Prof. Dipl.-Ing. Nikolaus Zieske
Lehrende
- Prof. Dipl.-Ing. Jürgen Hauck
- Prof. Dipl.-Ing. Nikolaus Zieske
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme
Keine
Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme
Keine
Kurzbeschreibung
Das Modul Sondergebiete der Architektur M beinhaltet verschiedene eigenständige, architekturbegleitende Themenfelder ohne zeitlichen und geographischen Rahmen.
Inhalte
- Computeranwendung in der Architektur (parametrisches Entwerfen, Tachymetrie, Laserscanning, Photogrammmetrie, Bauforschung, etc.)
- Internationale Architektur-Workshop
- Stadt- und Architekturspaziergänge
- Gasthaus: Korrekturtage und Kurzvorträge mit eingeladenen Architekten
- Rückblick und Ausblick: forschungsbegleitende Themen zu Architekten und Architekturen
Qualifikations- und Lernziele
Die Einführung und Vermittlung von Grundkenntnissen oder vertieften Kenntnissen zu den verschiedenen unten genannten Themenbereichen hat folgende Lernziele und Kompetenzen:
- Befähigung zu einer methodischen Anwendung des Wissenserwerbs zu unterschiedlichen Bereichen in der Architektur
- Fähigkeit zur Nutzung unterschiedlicher digitaler Medien in der Architektur
- Analyse, Konzept- und Entwurfserarbeitung in internationalen, studentischen Teams
- Kenntnisse von Mitteln der Architekturkommunikation und deren Anwendung
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
- 6 CrP
- Arbeitsaufwand 180 Std.
- Präsenzzeit 60 Std.
- Selbststudium 120 Std.
Lehr- und Lernformen
- 4 SWS
- 4 SWS aufgeteilt in Vorlesung und Seminar
Studiensemester
- Architektur (M.Eng. 2018) - 1. - 3. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Nach Bedarf
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen
Keine
Bonuspunkte
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.