TI5504 Beweisbare Sicherheit in der Kryptographie
Modulverantwortliche
- Prof. Dr. Frank Recker
Lehrende
- Prof. Dr. Frank Recker
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme
Keine
Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme
TI5001 Berechenbarkeit und Komplexität
TI5004 Kryptologie und Systemsicherheit
Kurzbeschreibung
Formale Definitionen der Sicherheit in der Kryptographie, Beweistechniken und Beweise für einige Verfahren.
Inhalte
- Kerckhoffs Prinzip
- One-Time Pad
- Beweisbare Sicherheit durch Austauschbarkeit oder Nichtunterscheidbarkeit
- Secret Sharing
- Zufallszahlengeneratoren
- Zufallsfunktion und Block Cipher
- Optional weitere kryptographische Sicherheitsdefinitionen oder Verfahren
Qualifikations- und Lernziele
Fachkompetenzen
- Die Studierenden können die Techniken zum Beweisen der Sicherheit bzw. Nicht-Sicherheit erklären.
- Sie können Beispiele inklusive Beweis verifizieren.
- Sie können darstellen, wie eine unscheinbar wirkende Veränderung aus einem sicheren Verfahren ein unsicheres Verfahren macht.
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
- Die Studierenden können die Sicherheitsdefinitionen von wichtigen kryptographischen Verfahren anwenden.
- Sie können die Sicherheit bzw. Nicht-Sicherheit von ausgewählten Verfahren beweisen.
Sozialkompetenzen
- Die Studierenden können über Problemstellungen und ihre Lösungsmöglichkeiten aus den genannten Gebieten kommunizieren.
Selbstkompetenzen
- Die Studierenden können bei kleinen Modifikationen an kryptographischen Verfahren die Sicherheit bzw. Unsicherheit selbstständig beweisen.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
- 6 CrP
- Arbeitsaufwand 180 Std.
- Präsenzzeit 60 Std.
- Selbststudium 120 Std.
Lehr- und Lernformen
- 4 SWS
- Vorlesung 2 SWS
- Übung 2 SWS
Studiensemester
- Informatik (M.Sc. 2022)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
Prüfungsleistungen
Prüfungsvorleistung: Übungsaufgaben (Anzahl der Übungsaufgaben wird den Studierenden rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben.)
Prüfungsleistung: Klausur
Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien
- Rosulek, M.: The Joy of Cryptography. https://web.engr.oregonstate.edu/~rosulekm/crypto/
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.