TI5504 Beweisbare Sicherheit in der Kryptographie

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. Frank Recker
Lehrende
  • Prof. Dr. Frank Recker
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

TI5001 Berechenbarkeit und Komplexität

TI5004 Kryptologie und Systemsicherheit

Kurzbeschreibung

Formale Definitionen der Sicherheit in der Kryptographie, Beweistechniken und Beweise für einige Verfahren.

Inhalte
  • Kerckhoffs Prinzip
  • One-Time Pad
  • Beweisbare Sicherheit durch Austauschbarkeit oder Nichtunterscheidbarkeit
  • Secret Sharing
  • Zufallszahlengeneratoren
  • Zufallsfunktion und Block Cipher
  • Optional weitere kryptographische Sicherheitsdefinitionen oder Verfahren
Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen

  • Die Studierenden können die Techniken zum Beweisen der Sicherheit bzw. Nicht-Sicherheit erklären.
  • Sie können Beispiele inklusive Beweis verifizieren.
  • Sie können darstellen, wie eine unscheinbar wirkende Veränderung aus einem sicheren Verfahren ein unsicheres Verfahren macht.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)

  • Die Studierenden können die Sicherheitsdefinitionen von wichtigen kryptographischen Verfahren anwenden.
  • Sie können die Sicherheit bzw. Nicht-Sicherheit von ausgewählten Verfahren beweisen.

Sozialkompetenzen

  • Die Studierenden können über Problemstellungen und ihre Lösungsmöglichkeiten aus den genannten Gebieten kommunizieren.

Selbstkompetenzen

  • Die Studierenden können bei kleinen Modifikationen an kryptographischen Verfahren die Sicherheit bzw. Unsicherheit selbstständig beweisen.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 6 CrP
  • Arbeitsaufwand 180 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 120 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Vorlesung 2 SWS
  • Übung 2 SWS
Studiensemester
  • Informatik (M.Sc. 2022)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Prüfungsvorleistung: Übungsaufgaben (Anzahl der Übungsaufgaben wird den Studierenden rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben.)

Prüfungsleistung: Klausur

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien
  • Rosulek, M.: The Joy of Cryptography. https://web.engr.oregonstate.edu/~rosulekm/crypto/

Rechtliche Hinweise