GS5005 Arbeitsrecht für angehende Führungskräfte
Lehrende
- Thomas Scheuerl
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme
Keine
Kurzbeschreibung
Das Modul gibt Studierenden mit Führungsambitionen einen umfassenden praxisbezogenen Einblick in die Rechte, die Pflichten und rechtlichen Grenzen der angestrebten unternehmensinternen Führungsarbeit.
Inhalte
Praxisorientierte Fallbeispiele zu arbeitsrechtlichen Normen, z.B. aus dem
- Vertragsrecht
- Tarifrecht
- Arbeitsschutz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Kündigungsschutz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt
- Mindestansprüche auf AG- und AN-Seite
- Leistungseinforderung und
- Ziel- und Leistungsdokumentation
Qualifikations- und Lernziele
Fachkompetenzen
Die Studierenden
- können die tariflichen, betrieblichen und einzelvertraglichen sicheren Räume und die flankierenden arbeitsrechtlichen Normen erläutern.
- können ihre besondere Rolle als Arbeitgebervertretung bei arbeitsrechtlichen Problematiken und typische „Anfängerfehler” beurteilen.
- sind in der Lage, gegenüber Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite Entscheidungen rechtlich zu begründen.
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
- Die Studierenden können arbeitsrechtliche Normen auf Fallbeispiele anwenden.
Sozialkompetenzen
- Die Studierenden können die Ergebnisse der Fallstudie präsentieren und verteidigen.
Selbstkompetenzen
- Die Studierenden können Fallbeispiele reflektieren und der Lösung arbeitsrechtliche Normen zuordnen.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
- 3 CrP
- Arbeitsaufwand 90 Std.
- Präsenzzeit 30 Std.
- Selbststudium 60 Std.
Lehr- und Lernformen
- 2 SWS
- Seminar/Seminaristischer Unterricht 2 SWS
Studiensemester
- Informatik (M.Sc. 2022)
- Ingenieur-Informatik (M.Sc. 2022)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
Prüfungsleistungen
Prüfungsvorleistung: Fallstudie (Durchführung)
Prüfungsleistung: Fallstudie (Ergebnispräsentation der Fallstudie mit mündlicher Prüfung)
Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien
- Arbeitsgesetze, Beck Texte im dtv
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.