GS5005 Arbeitsrecht für angehende Führungskräfte

Lehrende
  • Thomas Scheuerl
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Kurzbeschreibung

Das Modul gibt Studierenden mit Führungsambitionen einen umfassenden praxisbezogenen Einblick in die Rechte, die Pflichten und rechtlichen Grenzen der angestrebten unternehmensinternen Führungsarbeit.

Inhalte

Praxisorientierte Fallbeispiele zu arbeitsrechtlichen Normen, z.B. aus dem

  • Vertragsrecht
  • Tarifrecht
  • Arbeitsschutz
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Kündigungsschutz
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt
  • Mindestansprüche auf AG- und AN-Seite
  • Leistungseinforderung und
  • Ziel- und Leistungsdokumentation
Qualifikations- und Lernziele

Fachkompetenzen

Die Studierenden

  • können die tariflichen, betrieblichen und einzelvertraglichen sicheren Räume und die flankierenden arbeitsrechtlichen Normen erläutern.
  • können ihre besondere Rolle als Arbeitgebervertretung bei arbeitsrechtlichen Problematiken und typische „Anfängerfehler” beurteilen.
  • sind in der Lage, gegenüber Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite Entscheidungen rechtlich zu begründen.

Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)

  • Die Studierenden können arbeitsrechtliche Normen auf Fallbeispiele anwenden.

Sozialkompetenzen

  • Die Studierenden können die Ergebnisse der Fallstudie präsentieren und verteidigen.

Selbstkompetenzen

  • Die Studierenden können Fallbeispiele reflektieren und der Lösung arbeitsrechtliche Normen zuordnen.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 3 CrP
  • Arbeitsaufwand 90 Std.
  • Präsenzzeit 30 Std.
  • Selbststudium 60 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 2 SWS
  • Seminar/Seminaristischer Unterricht 2 SWS
Studiensemester
  • Informatik (M.Sc. 2022)
  • Ingenieur-Informatik (M.Sc. 2022)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Einmal im Jahr
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Prüfungsvorleistung: Fallstudie (Durchführung)

Prüfungsleistung: Fallstudie (Ergebnispräsentation der Fallstudie mit mündlicher Prüfung)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien
  • Arbeitsgesetze, Beck Texte im dtv

Rechtliche Hinweise