555 Facetten des Rechts in Human Resources (HR)

Modulverantwortliche
  • Prof. Dr. iur. Carsten Zack
Lehrende
  • Prof. Dr. iur. Carsten Zack
Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Mindestens 40 CrP aus den ersten beiden Fachsemestern

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

306, 303, 204

Kurzbeschreibung

Praxisnahe Basiskenntnisse zu arbeitsrechtlichen Themenstellungen die zur Bewältigung anfallender Aufgaben im Personalbereich benötigt werden.

Inhalte

Grundzüge des Individualarbeitsrechts z.B. das Kündigungsschutzrecht und ausgewählte Teilbereiche des Kollektiven Arbeitsrechts, Betriebsverfassungsrechts, Abgrenzung Arbeitnehmer/ freier Mitarbeiter, Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Abschluss des Arbeitsvertrags, Pflichten der Arbeitsvertragsparteien (z.B. Krankheit, Urlaub, Mutterschutz), Berufsausbildungsvertrag, Schwerbehinderte, Tarifvertrag, befristetes Arbeitsverhältnis, betriebliche Übung, Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. verhaltensbedingte Kündigung) und aktuelle Themen (z.B. Sabbatical, soziale Medien im Personalwesen).

Qualifikations- und Lernziele

Die Studierenden entwickeln relevantes arbeitsrechtliches Grundwissen zur Bewältigung täglich anfallender Aufgaben im Personalbereich. Dabei werden aktuelle Themen dieses sich schnell wandelnden Rechtsgebietes berücksichtigt. Diese Kenntnisse wenden sie bei Fallbeispielen zu Fragestellungen des Arbeitsrechts an. Dabei werden zu den einzelnen Themengebieten auch einschlägige arbeitsrechtliche Präzedenzfälle behandelt.

Fachkompetenzen
Die Studierenden können
• die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts benennen und bei einem bestehenden arbeitsrechtlichen Problem für eine erste juristische Einschätzung nutzen.
• mögliche Probleme bei Vertragsanbahnung und Vertragsschluss sowie die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages darstellen.
• die Rechte, Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis für Arbeitgebende und Arbeitnehmende je nach Rechtsverhältnis beschreiben.
• anhand konkreter Fälle schuldhafte Pflichtverletzungen und die jeweiligen rechtlichen Folgen aufzeigen.
• Schutzvorschriften für alle und gesondert für einzelne Arbeitnehmergruppen beispielhaft erläutern und deren rechtliche Grundlagen angeben.
• die (Rechts-)Grundlagen der betrieblichen Personalvertretung beschreiben sowie die Form der Beteiligung bei personellen Maßnahmen ermitteln.
• Chancen und Herausforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt, v.a. durch die Digitalisierung, sowie mögliche Folgen für HR-Mitarbeiter_Innen und die Personalentwicklung erörtern.
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Die Studierenden können
• die Schlüsselbegriffe und aktuellen Debatten innerhalb des Feldes kritisch hinterfragen.
• für die Erarbeitung von Lösungsansätzen und Präsentationen entsprechende Gesetzestexte und die juristische Datenbank nutzen.
• Methoden des Zeit- und Selbstmanagements anwenden.
Sozialkompetenzen
Die Studierenden können
• in Teams arbeitsrechtliche Lösungsansätze entwickeln und kollaborativ in einer Präsentation und Seminararbeit darstellen.
• kontinuierlich gegenseitig zu vorgegebenen Kriterien konstruktiv Rückmeldung geben und so das eigene Selbstbild mit den Fremdwahrnehmungen abgleichen.
• ihre jeweiligen Stärken nutzen sowie Optimierungsansätze für den Gruppenarbeitsprozess aus Konflikten und Fehleinschätzungen ableiten.
Selbstkompetenzen
Die Studierenden können das eigene Kooperationsverhalten in Gruppen sowie die eigene Haltung in der „new work situation” und zu arbeitsrechtlichen Problemen reflektieren und Ziele für die eigene Entwicklung definieren.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 6 CrP
  • Arbeitsaufwand 180 Std.
  • Präsenzzeit 60 Std.
  • Selbststudium 120 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 4 SWS
  • Seminar
Studiensemester
  • Betriebswirtschaft (B.Sc. 2021) - 4. - 6. Semester
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Optional Klausur oder Seminararbeit
(Zu Veranstaltungsbeginn wird rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise die jeweilige Prüfungsform bekanntgegeben.)

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Bachelorstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

Literatur, Medien jeweils in aktueller Auflage:

Dütz, Arbeitsrecht
Hanau / Adomeit, Arbeitsrecht
Hirdina, Arbeitsrecht
Junker, Grundkurs Arbeitsrecht
Kolb, Personalmanagement Grundlagen und Praxis des Human Resources Managements
Oechsler, Personal und Arbeit
Reichold, Arbeitsrecht
Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch
Senne, Arbeitsrecht - Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis, München
Söllner / Waltermann, Arbeitsrecht

Präsentationsunterlagen

Rechtliche Hinweise