M0031 Masterarbeit

Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme

Die Zulassung zur Masterarbeit kann erst erfolgen, wenn von den Modulen des 1. und 2. Semesters 50 ECTS nachgewiesen werden und alle Auflagen erfüllt sind.

Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme

keine

Kurzbeschreibung

In der Masterarbeit wird eine Aufgabenstellung in einer methodisch angemessenen Art und Weise behandelt. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.

Inhalte

In der Masterarbeit wird eine Aufgabenstellung aus der Unternehmenspraxis in einer methodisch angemessenen Art und Weise behandelt. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.

Qualifikations- und Lernziele

Qualifikationsziele und angestrebte Lernergebnisse

Fach- und Methodenkompetenz

Die Studierenden können

  • ein Problem mit den im Studium erlernten wissenschaftlichen Methoden sowie unter Einsatz der erworbenen Fach-, Methoden und Sozialkompetenz bearbeiten und lösen,
  • mit der Masterarbeit den Nachweis erbringen, dass sie die Fähigkeit zu abstraktem, analytischem, vernetztem unternehmerischem Denken besitzen und in der Lage sind, sich in einem vorgegebenen Zeitrahmen in neue Themen einzuarbeiten,
  • ihre im Studium erworbenen Fachkompetenzen in einem wissenschaftlichen oder beruflichen Umfeld erfolgreich einsetzen.

Sozialkompetenz

Die Studierenden können

  • sich aufgrund der angeeigneten sozialen Kompetenz im beruflichen Umfeld integrieren,
  • im Team fachspezifische Probleme diskutieren, ggf. auch in englischer Sprache.

Selbstkompetenz

Die Studierenden können

  • eine wissenschaftliche Aufgabenstellung in begrenzter Zeit erfolgreich bearbeiten,
  • eine wissenschaftliche Arbeit verfassen,
  • umfangreiche Projekte in einem Kurzvortrag (20 Minuten) zusammenfassen.
ECTS-Leistungspunkte (CrP)
  • 30 CrP
  • Arbeitsaufwand 900 Std.
  • Präsenzzeit 2 Std.
  • Selbststudium 898 Std.
Lehr- und Lernformen
  • 2 SWS
  • Theoretische oder praxisbezogene Abschlussarbeit
  • einschl. Kolloquium
Studiensemester
  • Wirtschaftsingenieurwesen - Immobilien (M.Sc. 2019)
Dauer
1 Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Prüfungsvorleistungen

Um zum Kolloquium zugelassen zu werden, müssen alle Module des Curri-culums in Anlage 1 bis auf das Modul „Masterarbeit” erfolgreich abgeschlossen sein. Der schriftliche Teil des Moduls „Masterarbeit” muss bestanden sein.

Bonuspunkte

Nein

Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.

Prüfungsleistungen

Ausarbeitung und Kolloquium

Benotung
Die Bewertung des Moduls erfolgt gemäß §§ 9, ggf. 12 (Teilleistungen), ggf. 18 (Arbeiten, Kolloquien) der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung).
Verwendbarkeit
Gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) Verwendbarkeit in allen Masterstudiengänge der THM möglich.
Literatur, Medien

siehe Skript und/oder Moodlekurs

Rechtliche Hinweise