M0031 Masterarbeit
Die Zulassung zur Masterarbeit kann erst erfolgen, wenn von den Modulen des 1. und 2. Semesters 50 ECTS nachgewiesen werden und alle Auflagen erfüllt sind.
keine
In der Masterarbeit wird eine Aufgabenstellung in einer methodisch angemessenen Art und Weise behandelt. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.
In der Masterarbeit wird eine Aufgabenstellung aus der Unternehmenspraxis in einer methodisch angemessenen Art und Weise behandelt. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.
Qualifikationsziele und angestrebte Lernergebnisse
Fach- und Methodenkompetenz
Die Studierenden können
- ein Problem mit den im Studium erlernten wissenschaftlichen Methoden sowie unter Einsatz der erworbenen Fach-, Methoden und Sozialkompetenz bearbeiten und lösen,
- mit der Masterarbeit den Nachweis erbringen, dass sie die Fähigkeit zu abstraktem, analytischem, vernetztem unternehmerischem Denken besitzen und in der Lage sind, sich in einem vorgegebenen Zeitrahmen in neue Themen einzuarbeiten,
- ihre im Studium erworbenen Fachkompetenzen in einem wissenschaftlichen oder beruflichen Umfeld erfolgreich einsetzen.
Sozialkompetenz
Die Studierenden können
- sich aufgrund der angeeigneten sozialen Kompetenz im beruflichen Umfeld integrieren,
- im Team fachspezifische Probleme diskutieren, ggf. auch in englischer Sprache.
Selbstkompetenz
Die Studierenden können
- eine wissenschaftliche Aufgabenstellung in begrenzter Zeit erfolgreich bearbeiten,
- eine wissenschaftliche Arbeit verfassen,
- umfangreiche Projekte in einem Kurzvortrag (20 Minuten) zusammenfassen.
- 30 CrP
- Arbeitsaufwand 900 Std.
- Präsenzzeit 2 Std.
- Selbststudium 898 Std.
- 2 SWS
- Theoretische oder praxisbezogene Abschlussarbeit
- einschl. Kolloquium
- Wirtschaftsingenieurwesen - Immobilien (M.Sc. 2019)
Um zum Kolloquium zugelassen zu werden, müssen alle Module des Curri-culums in Anlage 1 bis auf das Modul „Masterarbeit” erfolgreich abgeschlossen sein. Der schriftliche Teil des Moduls „Masterarbeit” muss bestanden sein.
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
Ausarbeitung und Kolloquium
siehe Skript und/oder Moodlekurs
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.