MIFM19 Masterarbeit
Siehe § 11 Abs. 1 und 3
keine
In der Masterarbeit wird eine Aufgabenstellung in einer methodisch angemessenen Art und Weise behandelt. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.
In der Masterarbeit wird eine Aufgabenstellung in einer methodisch angemessenen Art und Weise behandelt. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.
Fachkompetenzen
Die Studierenden können
- ein Problem mit den im Studium erlernten wissenschaftlichen Methoden sowie unter Einsatz der erworbenen Fach-, Methoden und Sozialkompetenz bearbeiten und lösen,
- mit der Masterarbeit den Nachweis erbringen, dass sie die Fähigkeit zu abstraktem, analytischem, vernetztem unternehmerischem Denken besitzen und in der Lage sind, sich in einem vorgegebenen Zeitrahmen in neue Themen einzuarbeiten,
- ihre im Studium erworbenen Fachkompetenzen in einem wissenschaftlichen oder beruflichen Umfeld erfolgreich einsetzen.
Methodenkompetenzen (fachlich & überfachlich)
Die Studierenden können
- ein Problem mit den im Studium erlernten wissenschaftlichen Methoden sowie unter Einsatz der erworbenen Fach-, Methoden und Sozialkompetenz bearbeiten und lösen,
- mit der Masterarbeit den Nachweis erbringen, dass sie die Fähigkeit zu abstraktem, analytischem, vernetztem unternehmerischem Denken besitzen und in der Lage sind, sich in einem vorgegebenen Zeitrahmen in neue Themen einzuarbeiten,
- ihre im Studium erworbenen Fachkompetenzen in einem wissenschaftlichen oder beruflichen Umfeld erfolgreich einsetzen.
Sozialkompetenzen
Die Studierenden können
- sich aufgrund der angeeigneten sozialen Kompetenz im beruflichen Umfeld integrieren,
- fachspezifische Probleme diskutieren, ggf. auch in englischer Sprache
Selbstkompetenzen
Die Studierenden können
- eine wissenschaftliche Aufgabenstellung in begrenzter Zeit erfolgreich bearbeiten,
- eine wissenschaftliche Arbeit verfassen,
- umfangreiche Projekte in einem Kurzvortrag (20 Minuten) zusammenfassen.
- 30 CrP
- Arbeitsaufwand 900 Std.
- Präsenzzeit 30 Std.
- Selbststudium 870 Std.
- 2 SWS
- Theoretische oder praxisbezogene Masterarbeit
- einschl. Kolloquium
- Immobilien- und Facility Management (M.Sc. 2024)
keine
Nein
Bonuspunkte werden gemäß § 9 (4) der Allgemeinen Bestimmungen vergeben. Art und Weise der Zusatzleistungen wird den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn rechtzeitig und in geeigneter Art und Weise mitgeteilt.
TL 1: Masterarbeit (80%)
TL 2: Kolloquium (20%)
siehe Skript und/oder Moodlekurs
Rechtliche Hinweise
- Diese Informationen geben den in den Online-Diensten für Studierende erfassten Datenbestand wieder.
- Die rechtskräftigen und damit verbindlichen Fassungen der Modulhandbücher finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der THM (AMB).
- Alle gültigen Prüfungsbestimmungen für die THM-Studiengänge können Sie außerdem in komfortabler Leseversion über den Downloadbereich auf der Homepage des Prüfungsamts einsehen.